BA-Chef Weise verteidigt Hartz IV

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Dauerthema Hartz IV in der Politik: Der Chef der Bundesagentur für Arbeit, Frank-Jürgen Weise lehnt Reformbestrebungen bei Hartz IV ab

Von allen Seiten in der Politik werden Stimmen lauter, die Arbeitsmarktreform Hartz IV zu verändern. Die derzeitigen Vorschläge sind u.a. eine Anhebung des Schonvermögens, eine höhere Zuverdienstgrenze ohne Abzüge, jedoch auch mehr Repression. Die repressiven Vorschläge entstammen allesamt aus dem rechten Flügel der CDU. Während die Gewerkschaften zu Beginn der Agenda 2010 sich noch hinter Hartz IV stellten, sind zunehmend sehr kritische Töne zu vernehmen. Viele Sozial- und Erwerbslosenverbände fordern hingegen eine gänzliche Abschaffung der Hartz IV Regelungen und setzen sich für ein menschenwürdiges Sozialsystem ein.

BA Chef Frank-Jürgen Weise will jedoch nichts davon hören. In einem Interview mit dem Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" machte Weise deutlich, dass er viele Reformvorschläge ablehne. Zudem warnte Weise die Bundesregierung, sich zu sehr auf die Beschäftigungspolitik zu konzentrieren. Ein "Totalumbau von Hartz-IV" lehnt Weise ab. So sagte Weise gegenüber dem Spiegel: "Die gute Entwicklung am Arbeitsmarkt wäre ernsthaft gefährdet, wenn wir die Reformen der vergangenen Jahre zurückdrehen würden". Weise hält Hartz-IV im Kern für richtig.

Weise lehnt eine deutliche Anhebung des Schonvermögens sowie die Forderung nach einem längeren Bezug des Arbeitslosengeld Eins ab. Gegenüber dem Spiegel argumentiert Weise: "Halten Sie es für einen Ausweis besonderer Gerechtigkeit, wenn künftig die Friseurin den wohlhabenden Eigentümer mehrerer Immobilien mitfinanzieren würde?" Zudem sei der Rüttgers Vorschlag, die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I für ältere Arbeitnehmer anzuheben nach Weises Meinung ebenfalls falsch.

Zu dem aktuellen Regelsatzverfahren vor dem Bundesverfassunggericht äußerte sich Weise jedoch nicht. Das Gericht verhandelt derzeit über die Bemessung der Regelsätze für Kinder und Erwachsene. Prozessbeobachter erwarten ein positives Urteil im Sinne der drei Kläger. (17.01.2010)

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