Wohnraum darf nicht pro Matratze vermietet werden

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Wohnraum darf nicht โ€žpro Matratzeโ€œ vermietet werden. Entsprechende Vereinbarungen sind sittenwidrig und damit nichtig, wie das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in einem am Donnerstag, 23. Juni 2022, bekanntgegebenen Beschluss entschied (Az.: 2 W 45/22).

Vermieter vermietet pro Matratze

Im Streitfall geht es um drei Gebรคude in Wiesbaden. Laut Pachtvertrag durfte der Pรคchter die Gebรคude zu Wohnzwecken nutzen und vermieten. Bei einer Polizeikontrolle 2015 wurden dort 61 Personen angetroffen. Nach Angaben des Ordnungsamts waren sogar 85 Personen gemeldet.

Lokale Medien berichteten, der Wohnraum werde โ€žpro Matratzeโ€œ an Bulgaren und Rumรคnen vermietet. Die Gebรคude wรผrden verwahrlosen. Nach einem Ortstermin des Sozialdezernenten verpflichtete die Stadt 2018 den Pรคchter, gegen Vermรผllung und Rattenbefall vorzugehen.

Weil der Pรคchter auch seine Pacht nicht zahlte, kรผndigte der Eigentรผmer der Gebรคude im Mai 2019 den Pachtvertrag wegen Verwahrlosung und Zahlungsverzugs fristlos. Der Pรคchter verklagte den Eigentรผmer daraufhin auf Zahlung von gut 100.00 Euro Schadenersatz, vorrangig wegen entgangener Mieteinnahmen. Das Landgericht Wiesbaden hatte diesen Antrag abgewiesen.

OLG Frankfurt/Main: Mietvertrรคge waren sittenwidrig und nichtig

Zu Recht, wie nun das OLG Frankfurt entschied. Dem Pรคchter stรผnden keinerlei Zahlungsansprรผche zu. Er habe die Gebรคude durch Vernachlรคssigung โ€žerheblich gefรคhrdet und sie unbefugt Dritten รผberlassenโ€œ.

Die Polizei habe festgestellt, dass die Zustรคnde in den Gebรคuden gegen die รถffentliche Sicherheit und Ordnung verstieรŸen. Die weitere Vermietung sei schon deshalb gar nicht mรถglich gewesen.

Zudem sei der Wohnraum รผberbelegt und die Vermietung โ€žpro Matratzeโ€œ sittenwidrig gewesen, betonte das OLG in seinem Beschluss vom 18. Mai 2022. Weitere Mieteinnahmen hรคtten dem Pรคchter daher gar nicht zugestanden. mwo