Sie kรถnnen einen Mehrbedarf wegen Behinderung auch dann ohne Einzelnachweis geltend machen, wenn Ihr Kind mit Schwerbehinderung Eingliederungshilfe und teilstationรคr untergebracht ist. Wir stellen Ihnen die Regelungen zum Mehrbedarf wegen Behinderung vor und erklรคren, wann dieser auch bei Eingliederungshilfe gilt.
Inhaltsverzeichnis
Was ist ein Mehrbedarf wegen Behinderung?
Ein Mehrbedarf ist ein zusรคtzlicher Anspruch auf Leistungen รผber den normalen Regelsatz hinaus. Diesen kรถnnen Sie geltend machen, wenn besondere Lebensumstรคnde oder gesundheitliche Einschrรคnkungen einen hรถheren Lebensunterhalt notwendig machen.
Reicht eine Schwerbehinderung aus, um Mehrbedarf zu erhalten?
Ein Grad der Behinderung allein berechtigt nicht zu einem Mehrbedarf. Entscheidend sind vielmehr bestimmte Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis sowie der Lebenssituation wie Erwerbsfรคhigkeit oder Pflegebedarf.
Schlieรt Eingliederungshilfe Mehrbedarf aus?
Nicht generell, denn die Eingliederungshilfe sichert laut dem Sozialgesetzbuch IX die Teilhabe. Sie ist jedoch nicht vorgesehen, um den allgemeinen Lebensunterhalt zu sichern.
Eingliederungshilfe schlieรt also Mehrbedarf nicht aus, und wenn Sie wegen Ihrer Behinderung zusรคtzliche Kosten zum Beispiel fรผr Ernรคhrung, Hygiene oder Mobilitรคt haben, dann kann das einen Anspruch auf einen Mehrbedarf bedeuten.
Ein konkretes Beispiel: Schwerbehindertenausweis und Merkzeichen G
Nehmen wir an, Sie sind anerkannt schwerbehindert mit Merkzeichen G fรผr eine erhebliche Gehbehinderung. Sie erhalten Eingliederungshilfe fรผr betreutes Wohnen und beziehen Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch XII (Leistungen der Sozialhilfe).
Trotz der Eingliederungshilfe haben Sie in diesem Fall einen Anspruch auf einen Mehrbedarf in Hรถhe von 17 Prozent des Regelsatzes (Paragraf 30 Absatz 1 Sozialgesetzbuch XII), den das Sozialamt Ihnen auszahlen muss.
Wie bekommen Sie den Mehrbedarf?
Den Mehrbedarf mรผssen Sie gesondert beantragen โ er wird nicht automatisch berรผcksichtigt. Zustรคndig ist das Jobcenter (bei Bรผrgergeld) oder das Sozialamt (bei Grundsicherung) Nรถtige Nachweise im Antrag sind Ihr Schwerbehindertenausweis mit den entsprechenden Merkzeichen, รคrztliche Atteste, sowie ein Bescheid รผber Eingliederungshilfe โ falls Sie diese erhalten.
Mehrbedarf fรผr Kinder mit Schwerbehinderung
Ein weiterer behinderungsbedingter Mehrbedarf bei Kindern kann bestehen, wenn diese wegen Ihrer Behinderung nicht in der Klage sind, sich selbst zu erhalten. Trotz einer teilstationรคren Unterbringung in einer Werkstatt fรผr behinderte Menschen hat die Mutter in diesem Fall Anspruch auf Kindergeld.
Familienkasse fordert Einzelnachweis
Die Mutter hatte Kindergeld fรผr ihren volljรคhrigen Sohn beantragt. Dieser leidet an schwerer Epilepsie, hat einen Grad der Behinderung von 100 sowie die Merkzeichen G, B (stรคndige Begleitung), RF (Befreiung / Ermรครigung von Rundfunkbeitrag) und H (Hilflosigkeit).
Der Sohn lebt in einer eigenen Wohnung, wo seine Eltern ihn betreuen. Er arbeitet teilstationรคr in einer Werkstatt fรผr behinderte Menschen. Er bekommt Eingliederungshilfe, auรerdem als Arbeitsentgelt 152,28 Euro monatlich und zudem eine Erwerbsunfรคhigkeitsrente in Hรถhe von 557,35 Euro.
Die Familienkasse lehnte den Antrag ab und begrรผndete dies damit, dass ein Einzelnachweis fรผr Mehrbedarf erforderlich sei. Denn die bei teilstationรคrer Unterbringung wรผrden die Werkstattkosten den Mehrbedarf bereits decken. Die Richter beim Bundesfinanzhof hatten hingegen eine andere Auffassung.
Richter sagen: Beim Merkzeichen H fรผr Hilflosigkeit ist kein Einzelnachweis nรถtig
So sei beim Merkzeichen H, also bei Menschen, die anerkannt hilflos sind, ein solcher Mehrbedarf regelmรครig anzunehmen, urteilten die Richter am Bundesfinanzhof (III R 53/10). Auch bei fehlendem Einzelnachweis lieรe sich ein solcher Mehrbedarf beim Merkzeichen H schรคtzen.




