Mehrere Einzel-GdB können zur Schwerbehinderung GdB 50 führen – Urteil

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Die Frage, ob die Zusammenrechnung von zwei Einzel-GdB von 30 zu einer Schwerbehinderung mit einem Gesamt-GdB von 50 führen kann, wurde vor dem Sozialgericht Aurich verhandelt und in einem wegweisenden Urteil entschieden.

Der verhandelte Fall

Der 1963 geborene Kläger leidet seit einem Teilverlust des Dickdarms an einer chronisch entzündlichen Darmerkrankung, die mit einem GdB von 30 bewertet wurde.

Zusätzlich wurde vom Versorgungsamt ein Einzel-GdB von 30 für die Lungenfunktionseinschränkung festgestellt. Ferner wurde dem Kläger ein Einzel-GdB von 20 wegen Schlafapnoe zuerkannt.

In einem Widerspruchsbescheid stellte das Versorgungsamt lediglich einen Gesamt-GdB von 40 fest, woraufhin der Kläger Klage erhob.

Entscheidung des Gerichts

Das Sozialgericht Aurich (Az. S 4 SB 154/21) hat entschieden, dass die beiden überwiegenden Funktionsbeeinträchtigungen in ihren Auswirkungen völlig unabhängig voneinander sind und sich auf unterschiedliche Bereiche des täglichen Lebens des Klägers auswirken.

Aufgrund dieser Feststellung wurde dem Kläger ein Gesamt-GdB von 50 zuerkannt, was die Schwerbehinderteneigenschaft zur Folge hat.

Schwerbehinderung ab 50 GdB hat Vorteile

Die Entscheidung hat weitreichende Konsequenzen, da die Schwerbehinderteneigenschaft zahlreiche Vorteile mit sich bringt. Unter anderem können Personen mit einem Gesamt-GdB von 50 zwei Jahre früher als üblich ohne Abzüge Rente beanspruchen.

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Grundsatzentscheidung des Gerichts

Das Urteil des Sozialgerichts geht über den Einzelfall hinaus. Es stellt fest, dass in der Regel davon auszugehen ist, dass zwei führende Einzel-GdB von 30 die Annahme der Schwerbehinderteneigenschaft rechtfertigen. Diese Grundsatzentscheidung könnte in Zukunft Auswirkungen auf ähnlich gelagerte Fälle haben und als Präzedenzfall dienen.

Die Bedeutung des Urteils für Betroffene

Das Urteil unterstreicht einmal mehr, dass ein höherer GdB in der Regel vor Gericht durchgesetzt werden kann. Während die Versorgungsämter häufig bei ihrer ursprünglichen Feststellung bleiben, führt eine unabhängige Überprüfung, wie in diesem Fall vor dem Sozialgericht Aurich, häufig zu einer Erhöhung des Gesamt-GdB.

Dies ist insbesondere für Menschen relevant, die eine Schwerbehinderung ab dem Grad der Behinderung anstreben.

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