Rente wegen Erwerbsminderung oder wegen Schwerbehinderung?

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Rente wegen Erwerbsminderung und Altersrente für Menschen mit Schwerbehinderung sind zwei unterschiedliche Systeme. Oft besteht Unklarheit – unter anderem, weil Menschen mit Schwerbehinderung häufig auch erwerbsgemindert sind.

Rente wegen Erwerbsminderung

Eine Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung kann an Menschen gezahlt werden, wenn sie in der gesetzlichen Rentenkasse sind und nur weniger als drei Stunden am Tag arbeiten können (volle Erwerbsminderung) oder weniger als sechs Stunden (teilweise Erwerbsminderung).

Erwerbsminderung ist keine Altersrente

Eine Rente wegen Erwerbsminderung ist unabhängig vom Lebensalter. Sie wird aus nachgewiesenen gesundheitlichen Gründen gezahlt, also dann, wenn jemand wegen Krankheit, Unfall oder auch wegen einer Behinderung nicht in Vollzeit arbeiten kann sowie noch nicht das Regelalter für die Altersrente erreicht hat.

Schwerbehinderung bedeutet nicht automatisch Erwerbsminderung

Zwar kann eine Schwerbehinderung der Grund dafür sein, als erwerbsgemindert eingestuft zu werden, muss es aber nicht. Viele Menschen mit Schwerbehinderung gelten als nicht erwerbsgemindert. Die Ausstattung eines behindertengerechten Arbeitsplatzes fällt zum Beispiel nicht unter Erwerbsminderung.

Wenn jetzt Menschen mit Schwerbehinderungen eine Erwerbsminderungsrente beziehen und die Erwerbsminderung aus der Behinderung resultiert, handelt es sich nicht um eine Rente wegen Behinderung.

Können Menschen mit Schwerbehinderung vorzeitig in Rente gehen?

Menschen mit Schwerbehinderung können vor der Regelalterszeit für Menschen ohne Schwerbehinderung in Altersrente gehen, nicht aber wie Bezieher einer Erwerbsminderungsrente unabhängig vom Lebensalter.

Rente mit Behinderung

Ein Grad der Behinderung ab 50 definiert in Deutschland eine Schwerbehinderung. Wer davon betroffen ist, kann früher in Altersrente gehen, wenn er oder sie 35 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung ist.

Die – im Vergleich zu Menschen ohne Behinderung – frühere Altersrente bleibt aber eine Altersrente, die erst nach einer konkreten Wartezeit und ab einer bestimmten Regelalterszeit möglich wird.

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Wann gilt die Altersrente für Menschen mit Schwerbehinderung?

2024 können Menschen mit Schwerbehinderung, die 1964 oder danach geboren wurden, mit 65 Jahren ohne Einbußen Altersrente beziehen. Vorzeitige Altersrente können sie ab 62 Jahren beanspruchen. Das bedeutet 0,3 Prozent weniger Rente pro vorgezogenem Monat, bei Schwerbehinderten höchstens 10,8 Prozent der Rente.

Wie lange ist die Wartezeit?

Die Mindestversicherungszeit für Menschen mit Schwerbehinderungen sind 35 Jahre. In diese Zeit gehören Beiträge zur Rentenversicherung aus einer Beschäftigung oder Selbstständigkeit. Das bezieht sich auch auf volle Monate mit Krankengeld, Arbeitslosengeld, Bürgergeld und Übergangsgeld.

Was gilt noch als Wartezeit?

Angerechnet werden auch freiwillige Beiträge, bis zu drei Jahre Kindererziehung, nicht erwerbsmäßige Pflege, die Zeit eines Versorgungsausgleichs nach einer Scheidung oder die in Minijobs gezahlten Beiträge.

Schwerbehinderung und Erwerbsminderung

Tatsächlich sind viele Menschen, deren Schwerbehinderung anerkannt ist, zugleich nicht in der Lage mehr als drei Stunden (beziehungsweise sechs Stunden) täglich zu arbeiten. Dann gelten sie als erwerbsgemindert.

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