Erwerbsminderung: Volle Erwerbsminderungsrente wenn kein Teilzeitjob gefunden werden kann

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Eine Zahntechnikerin beantragte eine volle Erwerbsmindungsrente wegen chronischer Schmerzen und Depressionen. Die Rentenkasse lehnte dies ab. Das Sozialgericht Karlsruhe verpflichtete die Rentenkasse jedoch, eine volle Rente zu zahlen, obwohl die Betroffene nach medizinischen Gutachten noch drei Stunden arbeiten könnte. (S 12 R 2113/23)

Chronische Schmerzen und Depressionen

Die Frau arbeitete bis 2020 in Vollzeit als Zahntechnikerin. Dann litt sie unter chronischen Scherzen, zusammen mit Depressionen. Außerdem litt sie an einer Bewegungsstörung im linken Bein. Intensive Behandlungen verbesserten die Einschränkungen nicht. Sie konnte ihren Beruf nicht mehr ausüben. Sie beantragte bei der Deutschen Rentenversicherung eine volle Erwerbsminderungsrente.

Behandelnde Ärzte bestätigen volle Erwerbsminderung

Dem Antrag fügte sie ärztliche Gutachten Ihrer behandelnden Ärzte bei, die bestätigten, dass sie nur noch weniger als drei Stunden pro Tag beschäftigt sein könnte. Das entspricht den Kriterien einer vollen Erwerbsminderung.

Rentenkasse sieht die Arbeitsfähigkeit als gegeben an

Die Rentenversicherung prüfte die Reha-Berichte der Betroffenen und holte eigene Gutachten ein. Diesen zufolge konnte die Betroffene weiterhin sechs Stunden oder mehr pro Tag arbeiten. Es gebe zwar qualitative Einschränkungen, aber keine quantitativen.

Einschränkungen lassen sich laut Rentenasse ausgleichen

So beträfen die Einschränkungen vor allem Tätigkeiten im Sitzen. Sie ließen sich durch Hilfsmittel wie eine Beinschiene und die Fortbewegung im Auto oder in öffentlichen Verkehrsmittel ausgleichen. Auch könnten weitere Therapien zur Besserung führen.

Gericht gibt eigenes Gutachten in Auftrag

Die Zahntechnikerin klagte vor dem Sozialgericht Karlsruhe, um Ihren Anspruch auf eine volle Erwerbsminderungsrente durchzusetzen. Die Richter beauftragten einen Facharzt für Neurologie und Psychiatrie, um die Betroffene erneut zu untersuchen.
Dieser erkannte eine mittelschwere depressive Störung, eine dissoziative Bewegungsstörung des linken Beines und anhaltende somatoforme Schmerzen. Somatoform sind körperliche Symptome, die keine nachweisbare körperliche Ursache haben.
Er kam zu dem Ergebnis, dass die Betroffene zwar noch mehr als drei, aber weniger als sechs Stunden pro Tag arbeiten konnte. Das entspricht einer teilweisen Erwerbsminderung und berechtigt bei Versicherten den Anspruch auf eine teilweise Erwerbsminderungsrente.

Das Gericht schließt sich dem Gutachten an

Das Gericht schloss sich diesem Gutachten an. Der Befund sei präzise, und der Gutachter hätte genau geprüft, ob die Betroffene ihre Beschwerden übertrieben darstelle. Die Richter sahen die Einschätzungen der Rentenkasse und ihrer Gutachter hingegen als nicht stichhaltig an und hielten auch die Befunde der Reha-Kliniken für vergleichsweise unzureichend.
Es sei unrealistisch, so die Richter, dass die Betroffene ihr Leistungsvermögen dauerhaft auf mehr als sechs Stunden steigern könnte.

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Medizinisch teilweise Erwerbsminderung, doch laut Urteil volle Erwerbsminderung

Medizinisch lag laut dem gerichtlichen Gutachten eine teilweise Erwerbsminderung vor, da die Betroffenen noch mehr als drei, aber weniger als sechs Stunden arbeiten konnte.

Trotzdem billigten die Richter ihr eine volle Erwerbsminderungsrente zu und verpflichteten die Rentenversicherung diese auszuzahlen.

Die Arbeitsmarktrente

Hier griff eine Sonderregelung bei der Erwerbsminderungsrente. Die Kriterien für eine volle oder teilweise Erwerbsminderungsrente sind objektiv medizinisch und beziehen sich auf die Dauer der täglichen Leistungsfähigkeit. Laut diesen Kriterien war die Betroffene teilweise erwerbsgemindert.

Die Richter bezogen sich jedoch auf die sogenannte Arbeitsmarktrente. Bei dieser muss die Rentenkasse statt einer teilweisen Erwerbsminderungsrente eine volle Erwerbsminderungsrente auszahlen, wenn es keine Aussicht auf eine Stelle mit reduzierter Stundenzahl gibt.

Einen solchen Fall sah das Sozialgericht Karlsruhe als gegeben an. Es gebe für die Betroffene keine realistische Perspektive, in absehbarer Zeit eine Teilzeitstelle zu finden.

Rentenkasse übersieht chronische Schmerzen und depressives Leiden

Außerdem unterschieden die Richter zwischen einer theoretischen Möglichkeit, drei Stunden pro Tag zu arbeiten und den tatsächlichen psychischen Problemen und den Schmerzen der Betroffenen. Die gesundheitlichen Einschränkungen machten es unmöglich, konzentriert und leistungsfähig auch nur drei Stunden zu arbeiten.

Wesentliche Besserung ist nicht zu erwarten

So ändere die Möglichkeit, Hilfsmittel für die Bewegung zu verwenden, nichts an der Erwerbsminderung aufgrund der psychischen Leiden und der chronischen Schmerzen. Eine wesentliche Besserung sei nicht zu erwarten, und die Rentenkasse musste eine volle Erwerbsminderungsrente auszahlen.