Bürgergeld: Darlehen für Mietschulden gibt es nur, um das Mietverhältnis zu sichern

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Das Landessozialgericht Schleswig-Holstein wies eine Beschwerde ab, mit der ein Bürgergeld-Bezieher das zuständige Jobcenter verpflichten wollte, ihm ein Darlehen zur Übernahme von Mietschulden in Höhe von 5.449,96 EUR zu gewähren. (L 6 AS 127/23 B ER)

Wie war die Ausgangssituation?

Der Betroffene wohnt als Alleinerziehender mit drei Kindern im Alter von vier, fünf und sieben Jahren in einer Wohnung. Der Vermieter kündigte zum 28. Februar fristgemäß die Wohnung.

Der Betroffene arbeitete selbstständig als Hausmeister und Fleisenleger und bezog seit August 2021 aufstockend Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II. Die Mietschulden resultieren aus nicht gezahlten Kaltmieten des Jahres 2020.

Sozialgericht lehnt Beschwerde ab

Das zuständige Gericht hatte den Antrag auf Gewährung eines Darlehens abgelehnt. Die Begründung lautete, die Kosten der Unterkunft seien erstens über der Grenze der Angemessenheit und zweitens auch über dem Sicherheitszuschlag im Wohngeldgesetz.

Zwar sei der Betroffene noch in der Karenzzeit (in der eine höhere Miete gezahlt wird), doch die Hilfegewährung verfolge als Ziel den längerfristigen Erhalt einer angemessenen Unterkunft. Durch die Übernahme der Schulden sei ein langfristiger Erhalt der (nicht angemessenen) Unterkunft nicht gewährleistet.

Keine Ersatzwohnung zu finden

Der Betroffene legte Beschwerde ein mit der Begründung, dass eine Ersatzwohnung nicht zu finden sei. Zudem habe ein Umzug erhebliche soziale Auswirkungen für seine Kinder. Denn diese hätten bereits Ortswechsel und die Trennung von ihren Eltern hinter sich.

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Kein weiteres Mietverhältnis

Der Vermieter stellte hingegen klar, dass er kein Interesse hat, das Mietverhältnis fortzusetzen, und das auch dann nicht, wenn die Mietschulden beglichen würden – wegen des “mangelnden kooperativen Verhalten” seitens des Betroffenen.

“Die Beschwerde ist unbegründet”

Das Landessozialgericht schrieb wörtlich: “Die Beschwerde ist (…) unbegründet. Das Sozialgericht hat zu Recht den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt. Der Antragsteller kann vom Antragsgegner kein Darlehen zur Deckung der aufgelaufenen Rückstände
auf Miete und Nebenkosten beanspruchen.”

Jobcenter sollen Mietschulden übernehmen, um Wohnungslosigkeit zu verhindern

Das Landessozialgericht beruft sich beim geltend gemachten Anspruch des Betroffenen auf Übernahme der Mietschulden auf § 22 Abs. 8 SGB II. Diesem zufolge können beim Bürgergeld Schulden übernommen werden, wenn dies “zur Sicherung der Unterkunft gerechtfertigt ist”.

Mietschulden sollten von den Jobcentern dann übernommen werden, “wenn dies gerechtfertigt und notwendig ist und sonst Wohnungslosigkeit einzutreten droht.”

Die Übernahme der Mietschulden sichert nicht die Wohnung

In diesem Fall wäre, so das Gericht, aber durch das Zahlen der Mietschulden “eine Sicherung der gegenwärtigen Unterkunft der Bedarfsgemeinschaft nicht mehr zu erreichen”. Deshalb sei die darlehensweise Übernahme der Meitschulden in Höhe von 5.449, 96 Euro nicht gerechtfertigt.

Wörtlich heißt es: “So liegt der Fall hier. Eine Sicherung der von dem Antragsteller und seinen Kindern bewohnten Wohnung durch Übernahme der Mietschulden durch den Antragsgegner
ist im vorliegenden Fall ausgeschlossen.”

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