Wohngeld steigt erneut ab 2021 – Alternative zu Hartz IV mit Kindergeld plus Kinderzuschlag

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Zum ersten Januar 2021 wird das Wohngeld erhöht. Damit tritt die 2. Wohngeldnovelle in Kraft. Rund 1 Million Wohngeld-Bezieher profitieren von der Anpassung. Ein Zwei-Personen-Haushalt kann mit einer durchschnittlichen Wohngeld-Erhöhung von etwa 12 Euro im Monat rechnen. Für Arbeitnehmer, die mit Hartz IV aufstocken müssen, kann es sich lohnen einmal nachzurechnen, ob das Wohngeld sowie der Kinderzuschlag ausreichen könnten, um aus dem Hartz-System zu entkommen.

10 Prozent mehr Wohngeld

Das Volumen des Wohngeldes wird zum Jahreswechsel um etwa 10 Prozent erhöht. Damit werden rund 120 Millionen Euro mehr für Wohngeldleistungen ausgegeben. Die Wohngelderhöhung ist Teil des von der Bundesregierung im Oktober 2019 beschlossenen “Klimaschutzprogramms 2030”. Inbegriffen ist nämlich eine CO2-Bepreisung im Gebäudebereich. Diese soll dazu beitragen, dass erhöhte Heizkosten, die durch die CO2-Bepreisung entstehen, für Haushalte mit geringerem Einkommen auszugleichen werden.

Häufige Fragen, die Hartz IV-Bezieher betreffen

Klimaschutz mit Wohngeld

„Klimaschutz und bezahlbare Mieten dürfen kein Widerspruch sein, sagt Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) und weiter: „Mit der bereits zweiten Wohngelderhöhung dieses Jahr stellen wir für über eine Million Bürgerinnen und Bürger sicher, dass die Mieten bezahlbar bleiben, auch wenn sich die Heizkosten durch die CO2-Bepreisung verteuern“. Durch die CO2-Komponente sollen nicht nur bisherige Haushalte profitieren, die bislang einen Wohngeldanspruch hatten, sondern auch weitere, die bislang kein Wohngeld bezogen.

Zudem soll die Höhe des Wohngelds alle zwei Jahre automatisch an die Mieten- und Einkommensentwicklung angepasst werden. Mit der Neuerung wird eine siebte Mietstufe für sehr teure Regionen wie München und Umgebung eingeführt. Dann ist die Mietstufe entscheidend für Wohngeld-Zuschüsse.

Wohngeldanspruch nur ohne Hartz IV Bezug

Wohngeld erhalten diejenigen, die beispielsweise keine Hartz IV Leistungen beziehen. Es richtet sich an Geringverdiener, die die Miete sonst nicht begleichen könnten. Bei der Berechnung des Wohngeldes fließt mit ein, wie viele Menschen in einem Haushalt leben, wie hoch das Einkommen ist und in welcher Stadt oder Region der Leistungsberechtigte wohnt. Eine Anhebung hatte die Bundesregierung bereits im September letzten Jahres angekündigt. Die letzte Erhöhung war 2016.

Wohngeld als Mietzuschuss

Wohngeldberechtigt für den Mietzuschuss sind Personen, die
• Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers,
• Untermieter,
• mietähnlich Nutzungsberechtigte, insbe-sondere Inhaber
• eines mietähnlichen Dauerwohn-rechts,
• einer Genossenschafts- oder einer Stiftswohnung,
• eines dinglichen Wohnungsrechts,
• Eigentümer eines Hauses mit mehr als zwei Wohnungen,
• Bewohner eines Heimes im Sinne des Heimgesetzes oder der entsprechenden Gesetzen der Länder, sind und diesen Wohnraum selbst nutzen.

Wohngeld als Lastenzuschuss

Wohngeldberechtigt für den Lastenzuschuss sind Personen, die
• Eigentümer einer Wohnung oder eines Hauses sind,
• Erbbauberechtigte sind,
• ein eigentumsähnliches Dauerwohnrecht, Wohnungsrecht oder einen Nießbrauch inne haben,
• Anspruch auf Bestellung, Übertragung des Eigentums, des Erbbaurechts, des eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts, des Wohnungsrechts oder des Nieß-brauches haben und diesen Wohnraum selbst nutzen.

Statt Hartz IV Wohngeld, Kinderzuschlag, Kindergeld und Heizkostenzuschlag

Es kann es im Einzelfall auch günstiger sein, auf einen bestehenden Anspruch auf ALG II zu verzichten und stattdessen vom vorhandenen, eigenen Einkommen plus Wohngeld zu leben bzw. von Wohngeld, Kindergeld und Kinderzuschlag. Das ist vor allem für Hartz IV Aufstocker eine interessante Option, weil man sich dann nicht mehr den Stress mit dem Jobcenter hingegen muss. Im konkreten Fall kann einer unabhängige Beratungsstelle helfen, um den Anspruch durchzurechnen.

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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