Welcher Pflegegrad entsteht bei wie viel Punkten? Tabelle 2025

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Seit der groรŸen Pflegereform misst die Pflegeversicherung Pflegebedรผrftigkeit nicht mehr am Zeitaufwand, sondern an der Selbststรคndigkeit in zentralen Lebensbereichen.

Aus den erhobenen Punkten wird ein Gesamtwert gebildet, der direkt einem Pflegegrad zugeordnet wird โ€“ von 1 (geringe Beeintrรคchtigung) bis 5 (schwerste Beeintrรคchtigung mit besonderen Anforderungen). Damit sollte das System gerechter werden, insbesondere fรผr Menschen mit kognitiven oder psychischen Einschrรคnkungen.

Ab welcher Punktzahl welcher Pflegegrad gilt

Pflegebedรผrftigkeit liegt vor, wenn der Gesamtpunktwert mindestens 12,5 erreicht.

Die Zuordnung ist bundesweit einheitlich geregelt: Von 12,5 bis unter 27 Gesamtpunkten liegt Pflegegrad 1 vor; 27 bis unter 47,5 fรผhren zu Pflegegrad 2; 47,5 bis unter 70 zu Pflegegrad 3; 70 bis unter 90 zu Pflegegrad 4; ab 90 bis 100 Punkten zu Pflegegrad 5.

In medizinisch besonders belastenden Konstellationen kann Pflegegrad 5 ausnahmsweise auch bei weniger als 90 Punkten vergeben werden. Werte unter 12,5 bedeuten: kein Pflegegrad.

Tabelle: Welche Punkte fรผhren zu welchem Pflegegrad

Punktebereiche fรผr die Zuordnung der Pflegegrade
Pflegegrad Punkte (Gesamtpunktzahl)
Pflegegrad 1 12,5 โ€“ unter 27
Pflegegrad 2 27 โ€“ unter 47,5
Pflegegrad 3 47,5 โ€“ unter 70
Pflegegrad 4 70 โ€“ unter 90
Pflegegrad 5 90 โ€“ 100

Hinweis: In besonderen Bedarfskonstellationen kann Pflegegrad 5 auch unterhalb von 90 Punkten vergeben werden.

So entstehen die Punkte

Die Punkte werden in einem strukturierten Verfahren รผber sechs Module ermittelt: Mobilitรคt, kognitive und kommunikative Fรคhigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen sowie Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte.

Jedes Modul flieรŸt gewichtet in die Gesamtwertung ein. Mobilitรคt zรคhlt mit 10 Prozent, die Module โ€žKognition/Kommunikationโ€œ und โ€žVerhaltensweisenโ€œ werden zusammen betrachtet โ€“ es zรคhlt jeweils nur der hรถhere der beiden Werte โ€“ und gehen gemeinsam mit 15 Prozent ein.

Die Selbstversorgung hat mit 40 Prozent den grรถรŸten Einfluss, krankheits- und therapiebedingte Anforderungen mit 20 Prozent, Alltagsgestaltung und soziale Kontakte mit 15 Prozent.

Begutachtung in der Praxis: Wer prรผft und wie lรคuft das ab?

Bei gesetzlich Versicherten beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst. Privat Versicherte werden von Medicproof begutachtet. Die Einschรคtzung erfolgt in der Regel im persรถnlichen Gesprรคch als Hausbesuch; mรถglich ist โ€“ je nach Fallkonstellation โ€“ auch ein strukturiertes Telefoninterview. Ziel ist festzustellen, wie selbststรคndig der Alltag bewรคltigt werden kann und wobei Hilfe nรถtig ist.

Fรผr die Entscheidung der Pflegekasse gelten klare Fristen: Spรคtestens 25 Arbeitstage nach Antragseingang muss der Bescheid vorliegen; in akuten Situationen โ€“ etwa im Krankenhaus, in Reha, im Hospiz oder bei angekรผndigter Pflegezeit โ€“ gelten verkรผrzte Begutachtungsfristen von fรผnf bzw. zehn Arbeitstagen. Wird die 25-Tage-Frist oder eine verkรผrzte Frist รผberschritten, ist eine Verzรถgerungspauschale von 70 Euro pro begonnener Woche fรคllig.

Sonderregeln: Hรคrtefall-Pflegegrad 5 und Kinder unter 18 Monaten

Neben den regulรคren Punktschwellen sieht das Verfahren eine besondere Bedarfskonstellation vor, bei der wegen auรŸergewรถhnlich hohen Unterstรผtzungsbedarfs auch unterhalb von 90 Punkten direkt Pflegegrad 5 vergeben werden kann.

Fรผr Kinder bis 18 Monate gelten abweichende Zuordnungen, weil Entwicklungsstufen die Bewertung beeinflussen; auch hier ist eine Einstufung in hohe Pflegegrade mรถglich, wenn der Gesamtpunktwert sehr hoch ist oder eine besondere Bedarfslage vorliegt.

Vom Punktwert zum Leistungsanspruch: Was die Einstufung auslรถst

Mit dem Pflegegrad erรถffnet sich der Zugang zu einem abgestuften Leistungskatalog โ€“ von Pflegegeld und Pflegesachleistungen รผber Entlastungsbetrag, Hilfsmittel, teilstationรคre Angebote bis hin zur vollstationรคren Versorgung.

Die Betrรคge werden regelmรครŸig angepasst; zum 1. Januar 2025 sind sie um 4,5 Prozent gestiegen. Seit 1. Juli 2025 gibt es zudem einen gemeinsamen Jahresbetrag fรผr Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, der die Inanspruchnahme flexibler machen soll. Welche Summen genau im Einzelfall greifen, hรคngt vom Pflegegrad und der Leistungsart ab.

So wird die Einschรคtzung treffsicher

Fรผr eine realistische Punktebewertung ist die Alltagssituation entscheidend. Sinnvoll ist es, typische Tage รผber einige Zeit zu protokollieren, auf Hilfebedarfe hinzuweisen und relevante Unterlagen bereitzulegen โ€“ etwa รคrztliche Befunde, Medikamentenplรคne oder Reha-Berichte. Wer den Hausbesuch bevorzugt, kann ihn regelmรครŸig verlangen; das ermรถglicht dem Gutachter, Barrieren, Hilfsmittel und Ablรคufe unmittelbar zu sehen.

Wenn das Ergebnis nicht passt: Rechte, Fristen, Widerspruch

Gegen den Bescheid der Pflegekasse kann binnen eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Die Monatsfrist ist gesetzlich festgelegt; fehlt im Bescheid eine korrekte Rechtsbehelfsbelehrung, verlรคngert sie sich. Parallel kann die รœbersendung des vollstรคndigen Gutachtens angefordert und fachlich geprรผft werden; bei anhaltender Uneinigkeit ist die Klage vor dem Sozialgericht mรถglich.

Fazit

Das Punktesystem ordnet Pflegebedรผrftigkeit transparent und bundesweit einheitlich zu. Entscheidend sind nicht einzelne Diagnosen, sondern die tatsรคchliche Einschrรคnkung der Selbststรคndigkeit im Alltag.

Wer die Logik der Module und Gewichte kennt, versteht, warum eine Einstufung so ausfรคllt โ€“ und kann Vorbereitung, Antrag und mรถgliche Rechtsmittel fundiert angehen. Fรผr Betroffene und Angehรถrige bedeutet das: sorgfรคltig dokumentieren, Fristen kennen und die Einstufung nicht als Schicksal, sondern als รผberprรผfbare Entscheidung verstehen.