Wechsel von der Abschlag-Rente in eine abschlagsfreie Rente

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Sie stellen fest, dass sie mehr Geld bekommen, wenn sie eine Rente beziehen als die, für die sich sich entschieden haben? Können Sie nach ihrem bestandskräftigen Rentenantrag in eine andere Altersrente wechseln? Wir erklären Ihnen die rechtlichen Grundlagen, die Regeln und die Ausnahme und geben spezielle Hinweise, worauf Sie achten müssen.

Kann ich die Altersrente wechseln?

Der Gesetzgeber ist in diesem Punkt eindeutig: Nein, ein Wechsel von einer bestandskräftigen Altersrente in eine andere ist grundsätzlich nicht möglich.

Einmal entschieden heißt für immer entschieden. Sie können also nicht zum Beispiel mit 63 Jahren in die Altersrente für langjährig Versicherte gehen und dafür Abschläge leisten, und mit 64 Jahren und sechs Monaten eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte ohne Abschläge beanspruchen.

Ab wann kann ich nicht mehr zurück?

Wenn der Rentenbescheid rechtskräftig geworden ist, dann ist er bindend. Sie können dann nicht mehr wechseln.

Die gesetzliche Rentenversicherung stellt Ihnen den rechtsgültigen Bescheid zu, wenn Sie einen Rentenantrag gestellt haben.

Die Rentenkasse braucht in der Regel drei bis vier Monate, um einen Rentenantrag zu bearbeiten, bei unvollständigen Anträgen auch länger. Sie können ihren Rentenantrag zurücknehmen, solange Sie den Bescheid noch nicht bekommen haben.

Widerspruch einlegen

Wenn Sie diesen Rentenbescheid erhalten, dann können Sie den Antrag immer noch zurücknehmen oder ändern. Sie haben dazu aber nur einen Monat Zeit, nachdem Sie den Bescheid erhalten haben.

Damit der Rentenbescheid in dieser Frist seine Gültigkeit verliert, müssen Sie schrfitlich Widerspruch bei der Rentenversicherung einlegen.

Verstreicht dieser Monat, ohne dass Sie die Rentenversicherung darüber informieren, dass Sie den Antrag zurücknehmen, dann ist der Bescheid rechtsgültig.

Ausnahme: Altersrente für schwerbehinderte Menschen

Sie können also bei einer rechtskräftigen Altersrente nicht in eine andere Altersrente wechseln. Es spielt auch keine Rolle, ob Sie erst nach Renteneintritt erfuhren, dass Sie Aussicht auf eine für Sie günstigere Rente gehabt hätten.

Von dieser Regel gibt es aber eine Ausnahme, und das ist die Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Diese können Sie rückwirkend beziehen, auch wenn Sie in einer rechtskräftigen Altersrente sind.

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Was sind die Bedingungen der Altersrente für schwerbehinderte Menschen?

Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen hat den Vorteil, dass Sie ohne Abschläge zwei Jahre vor dem Regelalter in den Ruhestand gehen können. Zudem können Sie weitere drei Jahre früher mit Abschlägen das Erwerbsleben beenden.

Bei einem Regelalter von 66 Jahren und einem Monat könnten Sie also mit Abschlägen mit 61 Jahren und einem Monat in Ruhestand treten.

Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen bindet sich an zwei Voraussetzungen. Erstens müssen Sie mindestens 35 Jahre als Versicherter nachweisen (genau wie bei der Altersrente für langjährig Versicherte).

Zweitens müssen Sie bei Rentenbeginn einen Grad der Behinderung von mindestens 50 aufweisen, also anerkannt schwerbehindert sein.

Warum können Sie die Rente ändern?

Der Grad der Behinderung von mindestens 50 bei Rentenbeginn ist der entscheidende Punkt. Diese Voraussetzung gilt nämlich auch rückwirkend.

Wenn Sie bereits eine andere Altersrente beziehen, und ein Sozialgericht oder das Versorgungsamt stellt fest, dass Sie beim Renteneintritt schwerbehindert waren, dann haben Sie einen rückwirkenden Anspruch auf eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen.

Welche Vorteile bringt Ihnen der Wechsel?

In die Altersrente für schwerbehinderte Menschen wechseln Betroffene meist von der vorgezogenen Altersrente für langjährig Versicherte. Menschen, die tatsächlich eine Schwerbehinderung haben, ohne dies zu wissen, gingen dann in Frührente mit Abschlägen.

Wenn Sie jetzt rückwirkend eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen beziehen, dann erstattet Ihnen die Rentenkasse die gezahlten Abschläge für zwei Jahre, und wenn Sie noch früher in den Ruhestand eintraten, müssen Sie in Zukunft weniger Abschläge zahlen.

Worauf müssen Sie achten?

Bereiten Sie sich gut auf ihren Rentenantrag vor. Rentenberater bei den Sozialverbänden und auf Rentenrecht spezialisierte Anwälte liefern professionelle Beratung.

Rechnen Sie alle Möglichkeiten durch, bevor Sie sich für eine Rentenform entscheiden.

Informieren Sie sich besser zu früh als zu spät. Dann haben Sie noch die Möglichkeit, in eine günstigere Rente zu rutschen. Je eher Sie sich mit der zukünftigen Rente beschäftigen, desto leichter ist es, eine bessere Rente zu bekommen.

Sie können dann zum Beispiel durch Minijobs oder freiwillige Rentenbeiträge ihre zukünftigen Bezüge aufstocken.