Verbände fordern Zuschüsse für steigende Strompreise
11.10.2012
Weil die Strompreise nahezu explodieren fordern der Deutsche Mieterbund und der Paritätische Wohlfahrtsverband Zuschüsse für Bezieher von Hartz IV-Leistungen und Empfängern des Wohngeldes. Ansonsten könnten schon bald hunderttausende Haushalten der Strom abgeschaltet werden, weil die Kosten nicht mehr tragbar sind.
Strompreise um 44 Prozent gestiegen
Hartz IV Bezieher müssen die Stromkosten aus den regulären Arbeitslosengeld II-Regelleistungen zahlen. Weil aber die Differenz zwischen ermittelten Regelbedarf und Strompreis immer größer auseinanderklafft, fordern der Deutsche Mieterbund sowie der Paritätische Wohlfahrtsverband staatliche Zuschüsse für Arbeitslosengeld II Empfänger und Wohngeld-Berechtigte. Der Handlungsbedarf sei dringend, um zu verhindern, dass „einkommensschwache Haushalte nicht bald im Dunkeln sitzen“, so die Mahnung der beiden Verbände. Seit dem Jahre 2005 seien die durchschnittlichen Strompreise um 44 Prozent gestiegen. Nicht nur Hartz IV Bezieher, sondern auch viele weitere Haushalte können sich die steigenden Kosten für Strom kaum noch leisten.
Regelsatz deckt nicht mehr den Strombedarf
"Die Preisexplosion auf dem Energiemarkt wurde bei der Berechnung der Leistungen für Familien in Hartz IV bisher in keiner Weise angemessen berücksichtigt", erklärte der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, Ulrich Schneider. Es liege eine starke Unterdeckung vor, da nach Berechnungen des Verbandes die pauschale Summe für Strom um 60 bis 160 Euro je Monat zu niedrig bemessen sei. Aus diesem Grund sollten die Jobcenter die „Stromkosten in tatsächlicher Höhe übernehmen“, so die Forderung.
Der Direktor des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotte, mahnte, dass auch die Wohngeld-Berechnung nicht ausreiche, um die Strom- und Heizkosten zu finanzieren. Er schlägt vor, dass beim Wohngeld eine sogenannte Energiekostenkomponente eingeführt wird. Der Mieterbund errechnet, dass damit der durchschnittliche monatliche Wohngeldsatz von derzeit 120 Euro auf mindestens 160 bis 180 Euro steigen müsste. Der Bund müsste hierfür insgesamt 790 bis 920 Millionen Euro pro Jahr mehr ausgeben, damit eine regelrechte Stromarmut verhindert würde. (sb)
Bild: Andreas Morlok / pixelio.de
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