Hartz IV: Abgelaufene Lebensmittel = Diebstahl?

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Keine Gnade kennt die Polizei in Sachsen: Weil Hartz IV Betroffene aus den Müllcontainern abgelaufene Lebensmittel in ein Auto verstauten, um etwas Essbares zu haben, rückte die Polizei an und erteilte den sogenannten Tätern eine Anzeige wegen Diebstahl.

Hoyerswerda. Keine Gnade kennt die Polizei in Sachsen: Weil Hartz IV Betroffene aus den Müllcontainern abgelaufene Lebensmittel in ein Auto verstauten, um etwas Essbares zu haben, rückte die Polizei an und erteilte den sogenannten Tätern eine Anzeige wegen Diebstahl. So liest sich dann auch der Polizeibericht "Die Polizei erhielt telefonisch den Hinweis, dass sich mehrere Personen mit Taschenlampen am hinteren Wareneingang vom Kaufland zu schaffen machten. Vor Ort stellten die Beamten eine 46-jährige Frau und einen 24-jährigen Mann fest, die aus Containern und Abfalltonnen des Kauflands Lebensmittel entnommen und in ihrem Pkw verstaut hatten. Dabei handelte es sich um Lebensmittel, deren Haltbarkeitsdatum bereits abgelaufen war. Was folgt, ist eine Anzeige wegen Diebstahls. (Quelle) 15.03.2009