Sozialamt spart bei armen Rentner und muss später noch mehr zahlen

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Herr E ist schon etwas älter und bekommt seiner kleinen Rente etwas Geld vom Sozialamt dazu. Er ist altersarm. Ein Schicksal, was vielen Menschen bevorsteht. Und wie das so ist, das Alter kommt, die Gesundheit geht. Herr E ist schwer herzkrank, eine Tumorerkrankung ist nicht folgenlos und weitere schwere Erkrankungen lassen sich auch nicht leugnen.

Mietschulden häufen sich an

Er wohnt in einer Wohnung, die etwas zu teuer ist. Es ist einfach nichts Billigeres zu finden. Und so muss es eben irgendwie gehen.
Das Sozialamt mag ihn nicht und immer wieder werden Zahlungen verschleppt oder die Sozialhilfe nicht ausgezahlt, z.B., weil die Nebenkostenabrechnung des Vermieters nicht den Ansprüchen des Sozialamtes genügt. Die Bitte, die Leistungen direkt an die Vermieterin zu überweisen wird vom Sozialamt nicht einmal beantwortet.

So kommt es, wie es kommen muss, es laufen Mietschulden auf. Fast 2500 €. Etwa die Hälfte davon muss das Sozialamt nachzahlen, weil die vorherigen Bewilligungsbescheide einfach falsch sind. Aber eben nicht alles.

Ein Eilverfahren auf Gewährung eines Darlehens für die restlichen Mietschulden gelingt nicht. Denn: Ein Darlehen für Mietschulden in einer zu teuren Wohnung gibt es nicht. Das ist einfach so und das Gericht machts nichts falsch.

Im Normalverfahren wird dann ein Gutachten gefertigt, ob der alte Mann überhaupt umziehen kann oder ob er zu krank ist, um eine neue Wohnung zu beziehen.

Die Gutachterin kommt zu dem Schluss, dass ein Umzug möglich ist, wenn ein Umzugsunternehmen beauftragt wird und der Umzug in eine Erdgeschosswohnung erfolgt. Als wenn man sowas im knickerigen Rahmen der angemessenen Wohnkosten bekommen würde. Zudem ist kaum Zeit zum Suchen, weil Herr E so oft im Krankenhaus liegt.

Vermieterin kündigt die Wohnung

Die Vermieterin blieb leider nicht untätig und hatte weit weniger Zeit, als das Sozialamt. Sie kündigt die Wohnung und klagt den alten Mann heraus. Er muss wegen der Mietschulden aus der Wohnung. Findet er nichts, muss er in die Obdachlosenunterkunft. Es kommt der Vorschlag von Kurzzeitpflege und Altenheim. Aber auch das ist nicht ganz einfach. Heime sind voll und haben Anforderungen an den Pflegegrad, damit man sich dort überhaupt um ein Zimmer bewerben darf. So einfach ist es also nicht.

Der Mann hat nun Zeit bis Ende April 2025 eine Wohnung zu finden. Im Erdgeschoss oder mit Lift. Im Rahmen der Angemessenheitsgrenzen. Falls dieses Wunder passiert und sich so eine Wohnung findet, muss das Sozialamt einen Umzugsunternehmer bezahlen. Auch wird eine teilweise Erstausstattung fällig, denn Gardinen und Küche passen ja so gut wie nie in einer neuen Wohnung.

Also wird das Sozialamt entsprechende Gardinen und Küchenumbauten bezahlen müssen. Falls eine unrenovierte Wohnung gefunden wird, fallen Renovierungskosten an. Auch diese muss das Sozialamt dann übernehmen. Zudem muss wieder eine Mietkaution hinterlegt werden.

Findet sich keine Wohnung, muss eine Obdachlosenunterkunft finanziert werden. Die sind auch ordentlich teuer. Zudem kommen die Kosten für die Einlagerung der ganzen Möbel. Beides zusammen ist dann auch viel teurer, als die zu teure Wohnung. Kosten über Kosten. Für das Sozialamt.

Das völlig Sinnlose: Das Sozialamt hätte nur ein Darlehen von ca. 1200 -1500 € gewähren müssen. Der Staat hätte keine Kosten gehabt, denn Darlehen werden zurückgezahlt. Aber nein, das wird verweigert, weil das Sozialamt da lieber die kompletten Umzugskosten und weitere Kosten mit mindestens 5000 € als Zuschuss übernimmt. Da ahnt man dann, warum die öffentlichen Kassen leer sind.