Schwerbehindertenausweis läuft bald ab – So retten Sie Ihren Rentenanspruch – Schwerbehinderung

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Wer mit dem Gedanken spielt, die Altersrente für schwerbehinderte Menschen in Anspruch zu nehmen, muss den Status seiner Schwerbehinderung im Blick behalten – besonders, wenn der Rentenbeginn kurz bevorsteht. Denn obwohl der Schwerbehindertenausweis häufig befristet ist, entscheidet sein Gültigkeitszeitraum darüber, ob der Anspruch auf eine vorgezogene Rente erhalten bleibt. Eine Sonderregelung kann in kritischen Fällen helfen.

Rentenanspruch nur bei gültigem Ausweis

Für Menschen mit anerkanntem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, vor dem regulären Rentenalter in den Ruhestand zu gehen. Eine dieser Bedingungen ist eine zum Zeitpunkt des Rentenbeginns gültige Schwerbehinderung.

Ein ausgelaufener Ausweis stellt ein Risiko dar: Ist der GdB vor Rentenbeginn aberkannt oder abgelaufen und die neue Feststellung noch nicht erfolgt, entfällt unter Umständen der Rentenanspruch für schwerbehinderte Menschen. In der Praxis betrifft dies vor allem Versicherte mit befristeter Anerkennung, deren Ausweis unmittelbar vor dem geplanten Rentenbeginn endet.

Drei-Monats-Schonfrist entschärft kritische Fälle

Eine wichtige Ausnahme greift jedoch: Läuft der Schwerbehindertenausweis innerhalb von drei Kalendermonaten vor dem Rentenstart aus, bleibt der Anspruch bestehen. Grundlage dafür ist § 199 des Neunten Sozialgesetzbuches (SGB IX). Die Regelung besagt, dass ein Wegfall der Schwerbehinderung erst nach Ablauf von drei Monaten nach der Unanfechtbarkeit des Bescheids rechtlich greift.

Beispielhafte Anwendung:
Eine Versicherte plant den Rentenbeginn zum 30. April 2022. Ihr Ausweis läuft jedoch bereits Ende Februar aus – also zwei Monate vorher. Da dies innerhalb der Dreimonatsfrist liegt, bleibt ihr Anspruch auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen unberührt.

Widerspruchsverfahren kann Zeit verschaffen

Noch nicht verloren ist der Anspruch auch dann, wenn die Drei-Monats-Schonfrist nicht greift – etwa weil der Ausweis vier oder mehr Monate vor Rentenbeginn endet. In solchen Fällen ermöglicht das Sozialrecht einen Widerspruch gegen den Aufhebungsbescheid. Wichtig: Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids erfolgen.

Während des laufenden Widerspruchsverfahrens gilt die bisherige Anerkennung der Schwerbehinderung weiter. Dadurch können Betroffene wertvolle Zeit gewinnen. Wird das Verfahren nicht vor Rentenbeginn abgeschlossen, besteht möglicherweise dennoch ein Anspruch – sofern die alte Entscheidung formal weiter gilt.

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Handlungsempfehlungen für Betroffene

Damit Versicherte ihren Anspruch auf die Altersrente für schwerbehinderte Menschen nicht verlieren, sollten sie einige zentrale Punkte rechtzeitig klären. Zunächst gilt es, die Gültigkeitsdauer des Schwerbehindertenausweises genau zu prüfen:

An welchem Datum läuft der aktuelle Bescheid aus? Im nächsten Schritt sollte das gewünschte Rentenbeginn-Datum festgelegt werden, denn nur mit einer klaren zeitlichen Planung kann erkannt werden, ob ein Anspruch überhaupt besteht.

Entscheidend ist dann die Frage, ob das Ende der Schwerbehinderteneigenschaft innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Drei-Monats-Frist vor Renteneintritt liegt. Falls das nicht der Fall ist, kann ein Widerspruch gegen einen ablehnenden Bescheid der Schwerbehindertenstelle helfen.

Dieser muss innerhalb eines Monats nach Zustellung eingelegt werden – und kann, falls rechtzeitig eingereicht, dazu führen, dass die bisherige Anerkennung weiterhin gilt, bis der Fall neu entschieden ist. Auf diese Weise lässt sich unter Umständen der Zugang zur vorgezogenen Rente doch noch sichern.

Individualregelungen nach Geburtsjahr

Wichtig ist: Der Zeitpunkt des möglichen Renteneintritts hängt auch vom Geburtsjahrgang ab. Die Altersgrenzen für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen verschieben sich je nach Jahrgang um mehrere Monate. Dadurch ist nicht jede Rentenplanung frei wählbar, sondern an gesetzliche Rahmenbedingungen geknüpft.

Rechtzeitig beraten lassen

Wer unsicher ist, ob er alle Voraussetzungen erfüllt, sollte frühzeitig professionelle Hilfe in Anspruch nehmen – etwa bei einem Sozialverband, einem Rentenberater oder der Deutschen Rentenversicherung. Gerade bei befristeter Schwerbehinderung kann eine verspätete Reaktion dazu führen, dass ein langjährig aufgebauter Rentenanspruch verloren geht.