Das Pfรคndungsschutzkonto (kurz P-Konto) ist fรผr verschuldete Menschen ein wichtiger Rettungsanker: Es garantiert, dass ein gesetzlich festgelegter Mindestbetrag โ das Existenzminimum โ auch bei einer Kontopfรคndung verfรผgbar bleibt.
Doch der Pfรคndungsschutz ist nicht grenzenlos. Sobald das monatliche Guthaben den jeweils gรผltigen Freibetrag รผbersteigt, greift eine komplexe Automatik aus Sperre, รbertrag und letztlich Auskehr an den Glรคubiger. Fรผr Betroffene gilt daher: Wer zu viel Geld auf dem P-Konto stehen lรคsst, riskiert den Verlust des รberschusses.
Inhaltsverzeichnis
Aktuelle Freigrenzen im รberblick
Seit 1. Juli 2024 liegt der bundeseinheitliche Grundfreibetrag bei 1 491,75 Euro. Banken runden den Betrag โ wie es ยง 899 Abs. 1 ZPO vorsieht โ technisch auf 1 500 Euro auf.
Eine weitere Anpassung steht schon fest: Am 1. Juli 2025 steigt der Grundfreibetrag auf 1 555 Euro.
Fรผr Unterhaltspflichten erhรถht sich der Schutzbetrag stufenweise; fรผr die erste berechtigte Person kommen derzeit 561,43 Euro hinzu, ab Juli 2025 werden es 585,23 Euro sein.
Jede weitere unterhaltsberechtigte Person hebt die Grenze um derzeit 312,78 Euro, kรผnftig um 326,04 Euro.
Wenn das Guthaben den Freibetrag รผbersteigt: Ablauf in der Praxis
Geht mehr Geld ein, als der geschรผtzte Freibetrag erlaubt, markiert das Kreditinstitut den รberschuss sofort als โblockiertโ. Dabei wird intern ein sogenanntes Auskehrungskonto gefรผhrt.
Auf dem Auskehrungskonto verbleibt der Mehrbetrag zunรคchst unerreichbar, taucht aber als โverfรผgbar abโ auf den Online-Umsรคtzen vieler Banken auf. Die Sperre verhindert, dass der Kontoinhaber รผber den รberschuss verfรผgt, aber ebenso, dass der Glรคubiger das Geld sofort erhรคlt.
รbernahme- und Ansparregel: Drei Monate Schonfrist
Seit der Reform durch das Pfรคndungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz (PKoFoG) am 1. Dezember 2021 gilt eine verlรคngerte Schonfrist: Nicht verbrauchtes pfรคndungsfreies Guthaben kann bis zu drei Monate lang in die Zukunft รผbertragen werden.
Damit lรคsst sich maximal das Vierfache des monatlichen Freibetrags ansparen. Die Bank rechnet bei jeder Verfรผgung nach dem First-in-First-out-Prinzip das รคlteste Guthaben zuerst an. Wird der รผbertragene Betrag innerhalb der Drei-Monats-Frist verbraucht, bleibt er dauerhaft geschรผtzt.
Sonderzahlungen und Sozialleistungen: Was automatisch geschรผtzt ist โ und was nicht
Kindergeld, Unterhaltsvorschuss, staatliche Corona-Hilfen oder Energiepreispauschalen unterliegen eigenstรคndigen Schutzvorschriften. Gehen sie auf dem P-Konto ein, mรผssen sie nicht zwangslรคufig in den Grundfreibetrag โhineinpassenโ.
Allerdings erkennt die Bank solche Zahlungen nur, wenn deren Zweck aus den Buchungsdaten eindeutig hervorgeht oder wenn der Kontoinhaber kurzfristig eine Bescheinigung nach ยง 903 ZPO vorlegt.
Gleiches gilt fรผr Weihnachts- oder Urlaubsgeld: Ohne Nachweis zรคhlt die Einmalzahlung als โnormalesโ Einkommen und kann den Freibetrag sprengen.
Erhรถhung des Freibetrags: So funktioniert die Bescheinigung
Wer dauerhafte Unterhaltspflichten hat oder regelmรครig geschรผtzte Sozialleistungen bezieht, kann seinen individuellen Freibetrag erhรถhen lassen. Dafรผr reicht eine kostenlose Bescheinigung, die Schuldner-, Sozial- oder Familienkassen, Rechtsanwรคlte oder Steuerberater ausstellen dรผrfen.
Die Bank muss die Bescheinigung unverzรผglich umsetzen; lehnt sie dies ab, entscheidet auf Antrag das Vollstreckungsgericht.
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Nach drei Monaten: Wann der Glรคubiger das Geld bekommt
Verbleibt der blockierte รberschuss lรคnger als drei Monate auf dem Auskehrungskonto, erlischt der Pfรคndungsschutz. Die Bank fรผhrt den Betrag โ ohne weiteres gerichtliches Verfahren โ an den vollstreckenden Glรคubiger ab.
Eine Rรผckholung ist danach nur noch mรถglich, wenn der Kontoinhaber innerhalb der Frist einen Freigabe-Antrag beim Vollstreckungsgericht gestellt hat und nachtrรคglich hรถhere Freibetrรคge bewilligt bekommt.
Rechte des Kontoinhabers gegenรผber der Bank
Weder die Einrichtung noch die Fรผhrung eines P-Kontos darf teurer sein als ein normales Girokonto. Der Bundesgerichtshof hat 2012 klargestellt, dass Sonder- oder Zusatzgebรผhren unzulรคssig sind (XI ZR 500/11, XI ZR 145/12).
Wer dennoch erhรถhte Entgelte zahlt, kann sie rรผckwirkend zurรผckfordern. Auรerdem kann der Kontoinhaber das P-Konto jederzeit wieder in ein regulรคres Girokonto zurรผckwandeln, sofern keine Pfรคndung mehr vorliegt.
Praxistipps zur Vermeidung von Verlusten
Wer monatlich mehr verdient, als der Grundfreibetrag vorsieht, sollte den erhรถhten Schutz umgehend durch eine Bescheinigung sichern. Grรถรere Einmalzahlungen โ etwa Abfindungen oder Sonderboni โ lassen sich nur mit einem gerichtlichen Freigabe-Beschluss retten; hier lohnt es sich, schon vor der Gutschrift Kontakt zur Schuldnerberatung aufzunehmen.
Fรคllt am Monatsende das Gehalt und am Monatsanfang eine Sozialleistung zusammen, empfiehlt es sich, das รคltere Guthaben zรผgig abzuheben oder per Dauerauftrag auf ein Konto eines Vertrauenspartners zu รผberweisen, damit die Drei-Monats-Frist eingehalten wird.
Ausblick: Anpassungen 2025 und was Schuldner jetzt tun sollten
Mit der Anhebung des Grundfreibetrags zum 1. Juli 2025 steigt auch die Summe, die automatisch geschรผtzt ist. Betroffene sollten kurz vor dem Stichtag prรผfen, ob ihre Bescheinigung noch aktuell ist, und falls nรถtig eine neue ausstellen lassen.
Wer jetzt schon weiร, dass Sonderzahlungen anstehen, sollte frรผhzeitig rechtlichen Rat suchen โ denn das P-Konto schรผtzt nur, wenn sein Mechanismus verstanden und die Fristen konsequent beachtet werden.