Viele Beschรคftigte, die mit 63 aus dem Job aussteigen mรถchten, rechnen mit einer scheinbar sauberen Brรผcke: zwei Jahre Arbeitslosengeld I beziehen und anschlieรend mit 65 ohne Rentenabschlรคge in die Altersrente gehen. In der Praxis scheitert dieses Modell jedoch hรคufig nicht am Arbeitslosengeld selbst, sondern an Details im Rentenrecht und an Sperr- oder Ruhenszeitrรคumen bei der Agentur fรผr Arbeit.
Besonders heikel wird es, wenn die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren erst mithilfe der letzten beiden Jahre erreicht werden soll. Aber wer alles richtig macht, kann dieses Ziel sauber erreichen. Wir erklรคren wie.
โRente mit 63โ ist ein Etikett โ entscheidend ist Ihr Geburtsjahr
Umgangssprachlich wird die Altersrente fรผr besonders langjรคhrig Versicherte oft โRente mit 63โ genannt. Das fรผhrt schnell in die Irre, weil sie lรคngst nicht mehr fรผr alle mit 63 erreichbar ist. Die Altersgrenze steigt je nach Geburtsjahrgang stufenweise an; wer 1964 oder spรคter geboren ist, kann diese Rentenart bei erfรผllten 45 Jahren grundsรคtzlich erst mit 65 beziehen.
Damit steht und fรคllt das Brรผckenmodell โ63 bis 65โ mit einer Frage, die viele zu spรคt stellen: Sind die 45 Jahre bereits vor dem geplanten Ausstieg vollstรคndig, oder sollen die letzten 24 Monate โ ganz oder teilweise โ erst noch รผber Arbeitslosengeldzeiten dazukommen?
Die 45 Jahre: Warum gerade die letzten zwei Jahre so gefรคhrlich sind
Die Deutsche Rentenversicherung zรคhlt fรผr die 45 Jahre bestimmte Zeiten zusammen, vor allem Pflichtbeitrรคge aus Beschรคftigung, Kindererziehung und Pflege. Zeiten, die auf Leistungen der Agentur fรผr Arbeit beruhen, werden aber in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn nur unter engen Voraussetzungen berรผcksichtigt.
Wer in diesem Zeitraum Arbeitslosengeld erhรคlt, kann diese Monate fรผr die 45 Jahre grundsรคtzlich nur dann angerechnet bekommen, wenn die Arbeitslosigkeit durch Insolvenz oder eine vollstรคndige Geschรคftsaufgabe des Arbeitgebers ausgelรถst wurde.
Das ist der Punkt, an dem der verbreitete Plan โmit 63 raus und dann 24 Monate ALG Iโ besonders hรคufig kollidiert. Denn wenn der Rentenbeginn mit 65 vorgesehen ist, liegen die zwei Jahre Arbeitslosigkeit genau in dem Zeitfenster, in dem diese Monate bei der 45-Jahres-Wartezeit regelmรครig nicht zรคhlen.
Wer also bei 43 Jahren und ein paar Monaten steht und glaubt, mit ALG I bequem โauf 45 aufzufรผllenโ, erlebt im schlimmsten Fall, dass der Anspruch auf die abschlagsfreie Rente im letzten Moment wegbricht.
Umgekehrt gilt: Wer die 45 Jahre bereits vor dem 63. Geburtstag tatsรคchlich voll hat, hat das grรถรte Risiko bereits entschรคrft. Dann geht es weniger um das Erreichen der Wartezeit, sondern vor allem um die Frage, ob und wie Arbeitslosengeld ohne unnรถtige Kรผrzungen, Sperrzeiten oder Ruhenszeitrรคume genutzt werden kann.
Zwei Jahre Arbeitslosengeld I gibt es nicht automatisch
Die oft genannten 24 Monate Arbeitslosengeld I sind an Bedingungen geknรผpft. Die Hรถchstdauer wird in der Regel erst ab einem Alter von 58 Jahren erreicht und setzt auรerdem lange Versicherungszeiten in der Arbeitslosenversicherung voraus, typischerweise 48 Monate Versicherungspflicht innerhalb bestimmter Rahmenfristen. Das ist bei vielen langjรคhrig Beschรคftigten zwar erfรผllt, sollte aber nicht nur vermutet, sondern konkret geprรผft werden.
Wer die Voraussetzungen nicht erfรผllt, kann deutlich kรผrzer Anspruch haben, und dann reiรt die Brรผcke zur Rente schnell. Gerade bei einem geplanten Ausstieg ohne neuen Job ist das kein Detail, sondern kann Monate ohne Leistung bedeuten.
Sperrzeit: Wenn der Ausstieg โfreiwilligโ wirkt
Die nรคchste Hรผrde ist die Sperrzeit. Wer selbst kรผndigt oder einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, riskiert eine Sperrzeit wegen โArbeitsaufgabeโ. Das Gesetz nennt fรผr diesen Fall typischerweise zwรถlf Wochen. In dieser Zeit wird kein Arbeitslosengeld gezahlt, und die Sperrzeit kann die Gesamtdauer des Anspruchs verkรผrzen.
Die entscheidende Fallfrage lautet in der Praxis nicht โEigenkรผndigung oder Aufhebungsvertrag?โ, sondern ob die Agentur fรผr Arbeit einen wichtigen Grund anerkennt.
Es gibt Konstellationen, in denen trotz Aufhebungsvertrag keine Sperrzeit eintritt, etwa wenn eine betriebsbedingte Kรผndigung konkret drohte und die Vereinbarung diese Kรผndigung lediglich nachvollziehbar vorwegnimmt. Dass โAufhebungsvertrag immer Sperrzeitโ ein verbreiteter Rechtsirrtum ist, betonen auch Arbeitnehmervertretungen.
Wer aber schlicht โfrรผher rausโ mรถchte, ohne dass eine arbeitgeberseitige Kรผndigungslage oder ein anderer anerkannter Grund nachweisbar ist, steht schnell im Sperrzeit-Risiko. Fรผr das Brรผckenmodell ist das besonders unerquicklich: Drei Monate ohne Zahlung bedeuten entweder eine Finanzierungslรผcke oder die Notwendigkeit, den Ausstieg zeitlich anders zu legen.
Es gibt zudem weitere Sperrzeitfallen, die weniger bekannt sind: Wer sich zu spรคt arbeitssuchend meldet, kann ebenfalls eine Sperrzeit bekommen. Gerade bei einem geplanten Ausstieg ist das vermeidbar, wenn die Fristen ernst genommen werden.
Ruhenszeit: Wenn Geld flieรt, aber der Anspruch pausiert
Neben der Sperrzeit gibt es das โRuhenโ des Anspruchs. Das ist kein Vorwurf an die betroffene Person, sondern eine Rechtsfolge bestimmter Zahlungen oder Vertragsgestaltungen. Eine typische Konstellation ist die Urlaubsabgeltung nach Ende des Arbeitsverhรคltnisses: Fรผr Zeiten, fรผr die noch Arbeitsentgelt zusteht oder Urlaub ausgezahlt wird, kann der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruhen.
Noch hรคufiger betrifft es Abfindungen und Aufhebungsvertrรคge. Wenn das Arbeitsverhรคltnis ohne Einhaltung einer der ordentlichen Kรผndigungsfrist entsprechenden Frist beendet wird und eine Entlassungsentschรคdigung gezahlt wird, kann der Arbeitslosengeldanspruch bis zu dem Zeitpunkt ruhen, zu dem das Arbeitsverhรคltnis bei Einhaltung der Frist geendet hรคtte. Das steht in ยง 158 SGB III und ist einer der Grรผnde, weshalb das โAbfindungspaketโ beim geplanten Ausstieg sorgfรคltig gestaltet werden muss.
Fรผr Menschen, die exakt zwei Jahre bis zur Rente รผberbrรผcken wollen, ist das praktisch dieselbe Wirkung wie eine Sperrzeit: Der Zahlungseinstieg verschiebt sich nach hinten, und die finanzielle Planung gerรคt ins Wanken.
Krankenversicherung und Rentenbeitrรคge: Nicht nur die Auszahlung zรคhlt
Wer Arbeitslosengeld erhรคlt, ist in der Regel kranken- und pflegeversichert; die Beitrรคge werden grundsรคtzlich von der Bundesagentur fรผr Arbeit getragen. Das gilt nach Angaben von Krankenkassen auch dann, wenn wegen einer Sperrzeit zunรคchst kein Arbeitslosengeld ausgezahlt wird, wobei Details je nach Versicherungsstatus abweichen kรถnnen, etwa bei privater Krankenversicherung.
Fรผr das Rentenziel โ45 Jahreโ ersetzt das aber keine genaue Wartezeitplanung. Denn selbst wenn wรคhrend des Bezugs Beitrรคge flieรen oder Zeiten gespeichert werden, greift bei der 45-Jahres-Rente die besondere Einschrรคnkung fรผr die letzten zwei Jahre vor Rentenbeginn. Ein lรผckenloser Krankenversicherungsschutz ist wichtig, lรถst aber nicht automatisch das Problem der rentenrechtlichen Anrechenbarkeit.
Was passiert, wenn die 45 Jahre am Ende doch nicht erfรผllt sind?
Wenn die 45 Jahre nicht rechtzeitig voll werden, ist die abschlagsfreie Rente mit 65 nach dieser Rentenart nicht erreichbar. Dann rรผckt oft die Altersrente fรผr langjรคhrig Versicherte nach 35 Jahren in den Blick. Diese kann zwar schon ab 63 beginnen, dann aber grundsรคtzlich mit Abschlรคgen, die dauerhaft bleiben. Die Deutsche Rentenversicherung nennt als Richtwert 0,3 Prozent Abschlag pro Monat des vorzeitigen Bezugs.
Genau hier steckt ein verbreiteter Denkfehler in vielen โBrรผckenโ-Plรคnen: Wer die abschlagsfreie Variante verfehlt, steht nicht automatisch bei โgleich viel Geld, nur andere Schubladeโ, sondern muss hรคufig zwischen spรคterem Rentenbeginn, geringerer Monatsrente oder einem anderen รbergangsszenario wรคhlen.
Warum eine saubere Prรผfung vor dem Ausstieg Bares wert ist
Wer dieses Modell ernsthaft plant, sollte nicht mit groben Daumenregeln arbeiten, sondern die eigenen Versicherungszeiten schriftlich klรคren.
Auf Rentenseite bedeutet das, die Zeiten im Versicherungskonto zu prรผfen und die 45-Jahres-Wartezeit nicht nur โgefรผhltโ, sondern rechnerisch sicher zu haben, bevor der letzte Schritt erfolgt. Die Deutsche Rentenversicherung verweist dafรผr auch auf die ausfรผhrliche Rentenauskunft und eigene Rechentools.
Auf Arbeitslosengeldseite geht es darum, die voraussichtliche Anspruchsdauer, mรถgliche Sperrzeitrisiken und Ruhensgrรผnde bereits vor Vertragsunterzeichnung oder Eigenkรผndigung zu bewerten. Wer hier erst reagiert, wenn der Bescheid kommt, hat oft kaum noch Gestaltungsspielraum.
Praxisbeispiel: Ausstieg mit 63, zwei Jahre ALG I, abschlagsfreie Rente mit 65 โ und warum es oft klemmt
Nehmen wir den Fall von โHerrn M.โ (Jahrgang 1964). Er plant, mit 63 sein Arbeitsverhรคltnis zu beenden, anschlieรend 24 Monate Arbeitslosengeld I zu beziehen und dann mit 65 ohne Abschlรคge in die Altersrente fรผr besonders langjรคhrig Versicherte zu wechseln. Fรผr Jahrgรคnge ab 1964 liegt diese Altersgrenze bei 65 Jahren.
Die entscheidende Frage ist, ob Herr M. die 45 Versicherungsjahre bereits vor Beginn der Arbeitslosigkeit erfรผllt โ denn Monate mit Arbeitslosengeld in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn werden bei den โ45 Jahrenโ grundsรคtzlich nur in der seltenen Ausnahme berรผcksichtigt, dass die Arbeitslosigkeit Folge einer Insolvenz oder vollstรคndigen Geschรคftsaufgabe des Arbeitgebers ist.
Schritt 1: Prรผfung der 45 Jahre als Monatsrechnung
Herr M. mรถchte am 01.09.2029 (pรผnktlich zum 65. Geburtstag) in die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren wechseln. Damit umfasst das โletzte-Zwei-Jahreโ-Zeitfenster den Zeitraum 01.09.2027 bis 31.08.2029.
Zum Zeitpunkt der geplanten Beendigung des Arbeitsverhรคltnisses am 31.08.2027 stellt sich sein Rentenkonto in unserem Beispiel so dar: anrechenbare Zeiten fรผr die 45 Jahre ergeben 44 Jahre und 8 Monate.
Die Rechnung in Monaten ist hier die sauberste Sprache:
45 Jahre entsprechen 45 ร 12 = 540 Monaten. 44 Jahre und 8 Monate entsprechen (44 ร 12) + 8 = 528 + 8 = 536 Monaten.
Es fehlen also 540 โ 536 = 4 Monate.
Herr M. ist damit am 31.08.2027 noch nicht โbei 45 Jahrenโ. Er wollte diese fehlenden vier Monate รผber den geplanten Bezug von Arbeitslosengeld I โaufsammelnโ. Genau das scheitert in der Standardkonstellation, weil der ALG-I-Bezug vollstรคndig in den letzten zwei Jahren vor dem geplanten Rentenbeginn liegt und dort in aller Regel nicht fรผr die 45 Jahre zรคhlt.
Folge: Herr M. erreicht trotz zweijรคhrigem ALG-I-Bezug rechnerisch weiterhin nur 536 Monate und verfehlt die Altersrente fรผr besonders langjรคhrig Versicherte mit 65.
Schritt 2: Was das finanziell beim Arbeitslosengeld bedeutet โ mit Sperrzeit eingepreist
Herr M. hat zuletzt ein pauschaliertes Netto von 2.500 Euro im Monat (vereinfachende Annahme fรผr dieses Beispiel). Ohne Kind betrรคgt das Arbeitslosengeld I typischerweise 60 Prozent des Leistungsentgelts, mit Kind 67 Prozent.
Ohne Kind lรคge das monatliche ALG I dann nรคherungsweise bei 2.500 ร 0,60 = 1.500 Euro. Bei einem โglattenโ Anspruch รผber 24 Monate ergรคbe das 24 ร 1.500 = 36.000 Euro.
Jetzt die hรคufige Stolperfalle: Herr M. unterschreibt einen Aufhebungsvertrag, weil er โeinfach rausโ mรถchte, ohne dass ein anerkannter wichtiger Grund vorliegt. Dann droht eine Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe; die Regeldauer betrรคgt zwรถlf Wochen.
Zwรถlf Wochen sind nรคherungsweise drei Monate ohne Auszahlung. Dann wรผrden im Brรผckenzeitraum bis 65 nicht 24, sondern nur rund 21 Monate tatsรคchlich ausgezahlt, was in diesem Beispiel 21 ร 1.500 = 31.500 Euro entspricht. Zusรคtzlich kann eine Sperrzeit die Anspruchsdauer verkรผrzen; das macht die finanzielle Lรผcke in der Praxis oft noch grรถรer als allein die โdrei Monate ohne Geldโ.
Schritt 3: Ruhenszeit bei Abfindung und verkรผrzter Kรผndigungsfrist โ wann der Start weiter nach hinten rutscht
Herr M. vereinbart im Aufhebungsvertrag auรerdem, dass das Arbeitsverhรคltnis drei Monate frรผher endet, als es bei Einhaltung der arbeitgeberseitigen Kรผndigungsfrist geendet hรคtte, und erhรคlt dafรผr eine Abfindung. Unter diesen Voraussetzungen kann der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruhen, was den Beginn der Zahlung nach hinten schiebt. Maรgeblich ist ยง 158 SGB III; die Bundesagentur fรผr Arbeit beschreibt das Ruhen bei Entlassungsentschรคdigungen ebenfalls in ihrem Merkblatt.
Wichtig fรผr die Brรผckenlogik: Beim Ruhen wird der Zahlungsbeginn hinausgeschoben, die Anspruchsdauer wird dadurch typischerweise nicht โverbrauchtโ, aber die Monate bis zur Rente werden knapper.
Schritt 4: Wenn die 45 Jahre verfehlt werden โ wie groร der Abschlag in der Ausweichrente sein kann
Da Herr M. die 45 Jahre nicht erreicht, kann er die abschlagsfreie Rente mit 65 nach dieser Rentenart nicht nehmen. Sehr oft bleibt dann nur die Altersrente fรผr langjรคhrig Versicherte (ab 35 Jahren) als Alternative, die zwar vorzeitig mรถglich ist, aber mit Abschlรคgen. Die Deutsche Rentenversicherung nennt hier 0,3 Prozent Abschlag pro Monat des vorzeitigen Rentenbeginns, insgesamt bis zu 14,4 Prozent, wenn ab 63 statt spรคter begonnen wird.
Angenommen, Herrn M. stรผnde bei einem abschlagsfreien Beginn die (vereinfachte) monatliche Bruttorente von 2.000 Euro zu. Beginnt er stattdessen zwei Jahre frรผher, wรคren das 24 Monate ร 0,3 Prozent = 7,2 Prozent Abschlag. Dann lรคge die Rente rechnerisch bei 2.000 ร (1 โ 0,072) = 2.000 ร 0,928 = 1.856 Euro. Das sind 144 Euro weniger im Monat, dauerhaft.
Wie der Plan im Beispiel dennoch โreparierbarโ wรคre โ ohne die Ausnahme zu brauchen
Herr M. mรผsste die fehlenden vier Monate nicht mit Arbeitslosengeld, sondern vor Eintritt in die Arbeitslosigkeit erreichen. Praktisch hieรe das: Er arbeitet nicht bis 31.08.2027, sondern vier Monate lรคnger, also bis 31.12.2027. Dann stรผnde er zum Jahresende bei 45 Jahren, und die anschlieรenden ALG-I-Monate wรคren fรผr die 45 Jahre nicht mehr entscheidend, weil das Ziel bereits erreicht ist.
Dass dadurch nicht mehr 24, sondern nur noch 20 Monate bis zum 65. Geburtstag รผberbrรผckt werden, ist dann keine Katastrophe โ sofern Anspruchsdauer, Sperrzeitrisiken und Ruhenszeiten vorher so gestaltet werden, dass die Zahlungsmonate tatsรคchlich in den Zeitraum passen.
Fazit: Die Brรผcke ist mรถglich โ aber sie trรคgt nur mit sauberer Planung
Zwei Jahre Arbeitslosengeld I als รbergang in eine abschlagsfreie Rente mit 65 kรถnnen funktionieren, aber nur, wenn mehrere Zahnrรคder ineinandergreifen. Die grรถรte Stolperfalle ist die 45-Jahres-Wartezeit in Verbindung mit der Sonderregel fรผr die letzten zwei Jahre vor Rentenbeginn, die Arbeitslosengeldzeiten meist ausnimmt und nur bei Insolvenz oder vollstรคndiger Betriebsaufgabe anders bewertet.
Hinzu kommen Sperrzeiten bei selbst herbeigefรผhrter Arbeitslosigkeit und Ruhenszeitrรคume durch Vertragsgestaltung, Urlaubsabgeltung oder Abfindungen. Wer den Ausstieg plant, sollte deshalb nicht nur die Rentenabschlรคge im Blick haben, sondern die รbergangsphase rechtlich und rechnerisch so durchprรผfen, dass am Ende keine ungewollte Lรผcke entsteht.



