Rente: Witwenrente Zahlung gestoppt wegen Anrechnung des Einkommens

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Witwenrente: Immer mehr Hinterbliebene gehen leer aus

Mehr und mehr Witwen erhalten keine Witwenrente. Der Grund ist ihr angerechnetes Einkommen. Die Zahl der Betroffenen, die keine Hinterbliebenenrente ihres verstorbenen Gatten erhalten, stieg auf über 106.000. Das bedeutet zwischen 1992 und 2022 einen Anstieg um das 23fache.

Warum gibt es keine Witwenrente?

Erwerbseinkommen wird von der Witwenrente abgezogen. Da immer mehr verwitwete Frauen arbeiten und im Vergleich zu früheren Jahrzehnten ein höheres Einkommen erzielen, bekommen immer mehr von ihrer bewilligten Witwenrente nichts ausbezahlt. Das Recht an der Rente besteht dabei weiter.

Wer bekommt Witwenrente?

Witwenrente erhalten diejenigen, deren verstorbener Partner oder Partnerin mindestens fünf Jahre in die Rentenkasse eingezahlt hatte, bereits eine Rente bezogen oder die Wartezeit vorzeitig erfüllt hatte.

Zudem müssen die Hinterbliebenen mit dem verstorbenen Partner oder Partnerin verheiratet gewesen sein, und die Ehe muss mindestens ein Jahr bestanden haben. Keine Witwenrente gibt es für Geschiedene, für Verlobte und für nichtig erklärte Ehen.

Das Sterbevierteljahr

In den ersten drei Kalendermonaten nach dem Tod des Partners / der Partnerin bekommen die Hinterbliebenen ein Sterbegeld. Sie erhalten also die Witwenrente in dieser Zeit in voller Höhe der Versichertenrente. Das eigene Einkommen der Hinterbliebenen wird für diese Monate nicht angerechnet.

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Die kleine Witwenrente

Für die Witwenrente ist entscheidend, welchen Anspruch auf Rente der / die Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes gehabt hätte. Die kleine Witwenrente umfasst 25 Prozent davon.

Sie gilt für Hinterbliebene bis zu 46 Jahren, die weder ein Kind großziehen noch im Erwerb gemindert sind. Starb der Partner / die Partnerin vor dem 65. Lebensjahr, ist ein Abschlag zu erwarten. Nach der alten Regelung der Witwenrente erhalten Sie die kleine Witwenrente zeitlich unbegrenzt – nach der neuen Regelung nur zwei Jahre.

Die große Witwenrente

Die große Witwen- oder Witwerrente bekommt, wer älter ist als 47 Jahre, im Erwerb gemindert ist, ein eigenes Kind oder eins des Verstorbenen erzieht. Bei einem Kind mit Behinderungen oder einem Kind, das nicht selbst für sich sorgen kann, gilt die große Witwenrente auch über das 18. Lebensjahr hinaus.

Die Höhe der großen Witwenrente liegt bei 55 Prozent der Rente, die der oder die Verstorbene zur Zeit seines Todes bezog oder hätte erwarten können. Wenn Sie vor 2002 heirateten und beide Ehepartner / innen vor dem 2. Januar 1962 zur Welt kamen, gilt die alte Regel. Die Witwenrente beträgt dann 60 Prozent – und nicht 55.

Das Einkommen wird auf die Witwenrente angerechnet

Einkünfte werden auf die Hinterbliebenenrente angerechnet. Es gibt dabei einen Freibetrag, vom 1. Juli 2023 bis zum 30. Juni 2024 lag dieser bei 992,64 Euro Netto. Das übrige Nettoeinkommen wird mit 40 Prozent auf die Rente angerechnet, Einnahmen durch Miete mit 25 Prozent

Was gilt als Einkommen?

Als Einkommen werden bei Witwenrenten folgende Einkünfte angerechnet: Erwerbseinkommen durch Arbeit, Erwerbsersatzeinkommen wie eigene Rente wegen Alter oder Erwerbsminderung, Vermögenseinkommen und Elterngeld.

Als Erwerbseinkommen zählen alle Arbeitsentgelte für Beschäftigungen, bei Selbstständigen der Gewinn. Kurzfristige Erwerbsersatzeinkommen sind zum Beispiel Arbeitslosengeld, Krankengeld, Übergangsgeld oder Verletztengeld. Erwerbsersatzeinkommen darf nur dann als Einkommen des oder der Hinterbliebenen gewertet werden, wenn diese es aus einem eigenen Versicherungsverhältnis beziehen.

Seit 2022 wird auch Vermögen bei Hinterbliebenen als Einkommen gezählt: Zinseinnahmen, Vermietung, Verpachtung, Kapitaleinkünfte und private Geschäfte. Seit 2007 wird auch Elterngeld eingerechnet, obwohl es sich um eine steuerfreie Leistung handelt.

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