Millionen Riester-Verträge laufen noch, aber die staatliche Förderung kommt bei vielen Sparern nur zur Hälfte an. Eine neue Sonderauswertung der Deutschen Rentenversicherung zeigt: Nur ein Teil der Riester-Sparer erfüllt die Bedingungen für die volle Zulage, der Rest verzichtet – oft unbemerkt – auf bares Geld.
Schon ein zu niedrig eingestellter Monatsbeitrag oder ein nicht aktualisierter Dauerzulagenantrag reicht, damit aus „staatlich gefördert“ ein schlecht genutztes Sparprodukt wird.
DRV-Auswertung: Nur jeder zweite Vertrag nutzt die volle Grundzulage
Für das Beitragsjahr 2022 wurden knapp 9,8 Millionen Personen mit gefördertem Riester-Vertrag erfasst. Die Vertragslandschaft ist insgesamt deutlich geschrumpft: Offiziell existieren zwar noch knapp 15 Millionen Verträge, doch ein erheblicher Teil davon ruht ohne laufende Beiträge. Gefördert wird nur, wo auch tatsächlich eingezahlt wird.
Von diesen 9,8 Millionen Zulagenempfängern erhielt lediglich gut die Hälfte die volle Grundzulage von 175 Euro. Rund 4,8 Millionen Sparende bekamen weniger, häufig deutlich weniger.
Im Durchschnitt lag die ausgezahlte Grundzulage bei nur rund 131 Euro. Pro Vertrag bleiben damit knapp 44 Euro pro Jahr an Grundzulage ungenutzt – unabhängig von zusätzlichen Kinderzulagen.
Die aktuelle Statistik bestätigt einen Trend, der sich bereits vor Jahren abzeichnete. Schon zu Beginn der 2010er-Jahre zeigte sich, dass nur gut die Hälfte der Riester-Sparer die volle Grundzulage ausschöpft. Heute ist die Situation eher schlechter als besser: Die Zahl der Verträge sinkt, und der Anteil derer, die die Förderung vollständig abrufen, nimmt zusätzlich ab.
Was hinter dem Mindesteigenbeitrag steckt
Der Kern des Problems liegt in einer einzigen Regel, an der die komplette Förderung hängt. Wer die volle Riester-Zulage erhalten will, muss jedes Jahr einen bestimmten Mindesteigenbeitrag leisten. Die Formel lautet: vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens, höchstens 2.100 Euro pro Jahr, abzüglich der zustehenden Zulagen.
Die Grundzulage von 175 Euro ist dabei nur ein Teil der Förderung. Hinzu kommen Kinderzulagen, die den eigenen Beitrag deutlich senken können. Genau diese Mischung aus Prozentrechnung, Einkommensgrenze, Kinderzahl und Zulagen macht das System für viele unübersichtlich. Die Folge: Beiträge werden irgendwann einmal festgelegt, danach selten oder gar nicht mehr angepasst – obwohl sich Einkommen, Kinderzahl oder Erwerbssituation längst verändert haben.
Besonders tückisch ist der Dauerzulagenantrag. Er soll eigentlich entlasten, indem die Zulagen automatisch Jahr für Jahr beantragt werden. Er ändert aber nichts daran, dass der Sparbeitrag immer wieder an neue Lebensumstände angepasst werden muss. Wer das vergisst, erfüllt die Fördervoraussetzungen nicht mehr vollständig und verliert einen Teil der Zulagen, ohne dass dies sofort auffällt.
Rechenbeispiel: Wie schnell dreistellige Beträge verloren gehen
Ein einfaches Beispiel zeigt, wie viel Geld in einem einzelnen Vertrag liegenbleiben kann.
Eine Angestellte hatte im Vorjahr ein rentenversicherungspflichtiges Einkommen von 35.000 Euro brutto. Vier Prozent davon ergeben 1.400 Euro. Für die volle Förderung müssen diese 1.400 Euro in den Vertrag fließen – bestehend aus eigener Einzahlung plus Grundzulage.
Die Grundzulage beträgt 175 Euro. Der notwendige Mindesteigenbeitrag liegt damit bei 1.225 Euro pro Jahr. Umgerechnet sind das rund 102 Euro im Monat. Zahlt die Angestellte tatsächlich 102 Euro pro Monat ein, wird die volle Grundzulage gutgeschrieben.
Stellt sie den Beitrag aber beispielsweise nur auf 60 Euro im Monat ein, summiert sich ihr Eigenbeitrag im Jahr auf 720 Euro. Das sind rund 59 Prozent des erforderlichen Mindesteigenbeitrags von 1.225 Euro. Genau in diesem Verhältnis wird die Grundzulage gekürzt. Statt 175 Euro landen nur etwa 103 Euro auf dem Riester-Konto.
Jedes Jahr gehen rund 72 Euro Grundzulage verloren – zusätzlich zur geringeren eigenen Sparleistung. Über zehn Jahre hinweg sind das bereits über 700 Euro allein an nicht genutzten staatlichen Zuschüssen, ohne Zins- und Zinseszinseffekte mitzuberechnen.
Kinderzulage: Besonders bitter, wenn der Eigenbeitrag nicht stimmt
Noch gravierender werden die Verluste, sobald Kinderzulagen hinzukommen. Für Kinder, die vor 2008 geboren sind, beträgt die Zulage 185 Euro pro Jahr. Für Kinder ab Geburtsjahr 2008 sind es 300 Euro pro Jahr. Diese Beträge zählen mit zur Riester-Förderung und reduzieren den notwendigen Eigenbeitrag.
Ein Beispiel: Ein Versicherter hat 28.000 Euro Vorjahreseinkommen und zwei Kinder, die nach 2008 geboren sind. Vier Prozent von 28.000 Euro ergeben 1.120 Euro. Ihm stehen 175 Euro Grundzulage und zweimal 300 Euro Kinderzulage zu, also zusammen 775 Euro.
Damit bleibt ein Mindesteigenbeitrag von 345 Euro pro Jahr, umgerechnet rund 29 Euro im Monat. Zahlt er diese knapp 29 Euro, erhält er die vollen Zulagen: 175 Euro Grundzulage plus insgesamt 600 Euro Kinderzulage. Der Staat überweist damit mehr als doppelt so viel wie der eigene Beitrag.
Setzt derselbe Sparer den Beitrag allerdings nur auf 15 Euro im Monat fest, kommt er im Jahr auf 180 Euro. Das sind gut 52 Prozent der erforderlichen 345 Euro. Die Folge: Sowohl Grund- als auch Kinderzulagen werden proportional gekürzt. Statt 175 Euro Grundzulage landen nur gut 90 Euro auf dem Vertrag, jede Kinderzulage sinkt von 300 auf knapp über 150 Euro. Pro Jahr gehen damit rund 370 Euro an Förderung verloren. Über mehrere Jahre summieren sich solche Lücken schnell zu vierstelligen Beträgen, die im Alter in der Auszahlphase schlicht fehlen.
Ruhende Verträge und Mini-Beiträge: Wenn aus Förderung ein Sparbuch ohne Zinsen wird
Ein weiteres Problem sind ruhende Verträge oder symbolische Mini-Beiträge. Das Bundesarbeitsministerium geht davon aus, dass gut ein Fünftel bis knapp ein Viertel aller Riester-Verträge ohne laufende Beitragszahlung geführt werden. Die Verträge existieren formal weiter, es wird aber nichts mehr eingezahlt. Zulagen fließen in dieser Zeit nicht.
Hier verschenken die Betroffenen die komplette Förderlogik des Produkts. Statt einer staatlich subventionierten Altersvorsorge halten sie de facto ein altes Sparbuch, dessen Restguthaben nur noch verwaltet wird. Oft wird der Vertrag nicht bewusst „abgeschaltet“, sondern schlicht ignoriert, weil das Einkommen gesunken ist, ein Jobwechsel ansteht oder sich die persönliche Lebenssituation geändert hat.
Auch bei sehr niedrigen Einzahlungen entsteht dieses Problem. Wer monatlich nur kleine Beträge auf den Riester-Vertrag überweist und damit deutlich unter dem Mindesteigenbeitrag bleibt, erfüllt zwar die Form, nutzt aber den Fördermechanismus nicht wirklich. Die staatlichen Zuschüsse werden auf ein Niveau gekürzt, das den Aufwand kaum rechtfertigt.
Typische Fehler, die Riester-Sparer teuer bezahlen
In vielen Fällen lassen sich die Förderverluste auf immer wiederkehrende Fehlerkonstellationen zurückführen. Häufig wird der Beitrag einmal beim Vertragsabschluss festgelegt und dann jahrelang nicht mehr überprüft. Steigt das Einkommen, müssten auch die vier Prozent angepasst werden, damit die Förderung vollständig bleibt. Geschieht das nicht, rutscht der Sparbeitrag unbemerkt unter die Grenze für die volle Zulage.
Ein zweiter Klassiker sind Veränderungen in der Familie. Wenn ein Kind dazukommt, sinkt der notwendige Eigenbeitrag, weil zusätzliche Kinderzulagen fließen. Wird ein Kind älter und die Kinderzulage endet, müsste der eigene Beitrag steigen. Wer diese Übergänge nicht im Blick hat, verliert Geld – oft, ohne es zu merken, weil die jährliche Zulagenmitteilung nicht im Detail geprüft wird.
Ein dritter Fehlerbereich sind Phasen ohne Pflichtbeiträge: Wechsel in die Selbstständigkeit ohne gesetzliche Rentenversicherung, längere Auslandsaufenthalte oder Zeiten ohne Beschäftigung. Je nachdem, wie der Riester-Vertrag konstruiert ist, verändert sich in solchen Phasen auch die Förderfähigkeit. Wer hier nicht nachfragt oder die Situation mit der Rentenversicherung und dem Anbieter klärt, riskiert Lücken bei Zulagen und späteren Rentenansprüchen.
Schließlich spielen auch ganz banale Fristversäumnisse eine Rolle. Der Zulagenantrag kann zwei Jahre rückwirkend gestellt werden, danach ist die Förderung für das betreffende Jahr verloren. Fehler im Dauerzulagenantrag oder verspätet mitgeteilte Änderungen bleiben dann oft endgültig ohne Korrekturmöglichkeit.
Warum das Problem politisch brisant ist
Die Zahlen der Rentenversicherung zeigen, dass Riester nicht nur unter hohen Kosten und teils intransparenten Produkten leidet, sondern auch an seiner komplizierten Förderarchitektur. Ein System, in dem nur rund die Hälfte der Sparer die volle Zulage erhält, kann seinen Zweck, breite Bevölkerungsschichten verlässlich bei der Altersvorsorge zu unterstützen, kaum erfüllen.
Gleichzeitig wird über neue staatlich geförderte Vorsorgeprodukte diskutiert, die Riester teilweise ersetzen oder ablösen sollen. Geplant sind standardisierte, kostengünstigere Angebote, die stärker auf Aktienfonds setzen und weniger starre Garantien enthalten. Solche Reformen lösen allerdings keine einzige der praktischen Fragen, wenn erneut ein Fördermechanismus geschaffen wird, den viele Menschen im Alltag nicht verstehen.
Für die Betroffenen ist entscheidend, dass die Regeln einfach genug sind, um ohne Steuerberater, Versicherungsberater oder ständige Online-Rechner bedient zu werden. Solange das nicht der Fall ist, werden Zulagen und Steuervorteile weiterhin an denen vorbeilaufen, die sie am dringendsten benötigen.
Was Betroffene jetzt konkret tun können
Wer einen Riester-Vertrag besitzt, sollte nicht warten, bis eine mögliche Reform kommt, sondern die eigene Förderung jetzt prüfen. Ausgangspunkt ist der Blick auf die letzte Zulagenmitteilung und die Höhe der tatsächlich gezahlten Zulagen. Fällt die Grundzulage niedriger aus als 175 Euro oder sind Kinderzulagen nicht in voller Höhe erkennbar, ist das ein Warnsignal.
Im nächsten Schritt lohnt es sich, das eigene Vorjahreseinkommen und die aktuelle Beitragshöhe nebeneinanderzulegen. Mit dem Riester-Rechner der Deutschen Rentenversicherung lässt sich der notwendige Mindesteigenbeitrag relativ schnell ermitteln.
Wichtig ist, diese Rechnung jedes Jahr neu vorzunehmen und bei Einkommenserhöhungen, Teilzeitphasen oder Elternzeit nicht einfach den alten Beitrag fortzuführen.
Ruhende Verträge sollten bewusst überprüft werden. Wer dauerhaft nichts mehr einzahlt und keine Aussicht auf nennenswerte Zulagen hat, muss prüfen, ob der Vertrag noch sinnvoll ist oder ob eine andere Form der Altersvorsorge besser passt. Entscheidend ist, dass solche Entscheidungen aktiv getroffen werden – und nicht aus Bequemlichkeit oder Unwissenheit.
Am Ende entscheidet nicht die Existenz eines Riester-Vertrags darüber, ob sich die staatliche Förderung lohnt, sondern die Frage, ob der Mindesteigenbeitrag tatsächlich erreicht wird. Wer diese eine Stellschraube ignoriert, spart schnell am falschen Ende – und verschenkt Jahr für Jahr Geld, das eigentlich für die eigene Rente gedacht war.
FAQ zur Riester-Förderung
Warum erhalte ich nicht die volle Riester-Zulage?
Meist liegt der Monatsbeitrag unter dem Mindesteigenbeitrag. Dieser muss vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens erreichen, abzüglich der zustehenden Zulagen.
Wie erkenne ich, ob meine Zulage gekürzt wurde?
Die jährliche Zulagenmitteilung zeigt die tatsächlich überwiesenen Beträge. Liegt die Grundzulage unter 175 Euro, wurde sie anteilig gekürzt.
Was passiert, wenn sich mein Einkommen ändert?
Bei Gehaltssteigerungen steigt auch der Mindesteigenbeitrag. Wer den Beitrag nicht anpasst, verliert automatisch einen Teil der Zulage.
Welche Rolle spielen Kinderzulagen?
Kinderzulagen senken den eigenen Mindestbeitrag. Endet eine Kinderzulage, muss der Beitrag steigen – sonst wird die Förderung gekürzt.
Kann ich Zulagen nachträglich beantragen?
Ja, aber nur innerhalb von zwei Jahren. Danach verfällt die Zulage endgültig.
Was bedeuten ruhende Verträge?
Bei fehlenden Einzahlungen gibt es keine Zulagen mehr. Der Vertrag verliert seinen Fördervorteil und spart kaum noch wirksam fürs Alter.
Wie kann ich meinen Mindesteigenbeitrag prüfen?
Mit dem Riester-Rechner der Deutschen Rentenversicherung lässt sich der Jahresbeitrag schnell berechnen.




