Rente: Kürzungen und Streichungen bei der Grundrente ab 2025

Lesedauer 2 Minuten

Zum Jahreswechsel 2024/2025 stehen wichtige Änderungen bei der Grundrente an.  Der Rechtsanwalt und Rentenberater von Peter Knöppel, berichtet von starken Kürzungen der Grundrente, die hunderttausende Rentner betreffen werden.

Grund dafür ist die Einkommensanrechnung, die ab dem 1. Januar 2025 neu angewendet wird. Diese sorgt dafür, dass der Grundrentenzuschlag in vielen Fällen reduziert oder sogar vollständig gestrichen wird. Doch was steckt hinter diesen Anpassungen, und wie können Betroffene reagieren?

Was ist die Einkommensanrechnung bei der Grundrente?

Die Grundrente soll Menschen mit geringen Rentenansprüchen finanziell entlasten. Doch sie ist an bestimmte Bedingungen geknüpft, darunter die sogenannte Einkommensanrechnung.

Diese berücksichtigt nicht nur die eigenen Einkünfte, sondern auch das Einkommen des Ehepartners. Relevant sind dabei die steuerpflichtigen Einkünfte aus dem vor vergangenen Jahr.

Liegen keine aktuellen Steuerdaten vor, greift die Rentenversicherung auf ältere Einkommensdaten zurück.

Warum kommt es zu Kürzungen der Grundrente?

Die zum 1. Juli 2024 erhöhte Rentenanpassung führt dazu, dass die Freibeträge für die Einkommensanrechnung steigen. Dies bedeutet allerdings nicht automatisch, dass Rentner mehr Grundrente erhalten.

Viele Rentenbescheide für 2025 zeigen stattdessen Kürzungen oder den kompletten Wegfall des Grundrentenzuschlags. Grund hierfür ist, dass die Einkommensanrechnung oft ein höheres Einkommen ausweist, wodurch der Zuschlag reduziert oder gestrichen wird.

Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Rentner erhielt am 19. Dezember 2024 seinen Bescheid für 2025, der eine Kürzung um 80 Euro ausweist. Ursache ist das zu versteuernde Einkommen aus früheren Jahren, das nun auf die Grundrente angerechnet wird.

Deshalb spielt das Einkommen des Ehepartners einer Rolle

Besonders problematisch ist, dass bei der Einkommensanrechnung auch das Einkommen des Ehepartners einbezogen wird.

Dies betrifft vor allem Rentner, deren Partner weiterhin erwerbstätig ist oder zusätzliche Einkünfte aus Vermietung oder Kapitalanlagen bezieht. Diese Regelung führt häufig dazu, dass selbst Personen mit geringen eigenen Rentenansprüchen ihren Grundrentenzuschlag verlieren.

Was können Betroffene tun?

Es gibt Möglichkeiten, die Auswirkungen der Einkommensanrechnung zu minimieren. Eine davon ist die Abgabe einer Einkommensteuererklärung, auch rückwirkend für bis zu vier Jahre.

Durch die Steuererklärung können steuerpflichtige Einkünfte gesenkt und damit die Grundlage für die Anrechnung verbessert werden. Betroffene sollten daher prüfen, ob sie bisher alle steuerlichen Möglichkeiten ausgeschöpft haben.

Wichtige Hinweise

  • Eine Einkommensteuererklärung kann helfen, das zu versteuernde Einkommen zu reduzieren.
  • Rückwirkend können Steuererklärungen für die vergangenen vier Jahre eingereicht werden.
  • Betroffene sollten ihre Rentenbescheide genau prüfen und bei Unklarheiten fachlichen Rat einholen.

Experten-Kritik an der Einkommensanrechnung

Die Einkommensanrechnung ist komplex, personalintensiv und für viele Betroffene kaum nachvollziehbar. Laut dem Anwalt bindet sie erhebliche Kapazitäten der Deutschen Rentenversicherung, die für andere Aufgaben, wie die Beratung, dringend benötigt würden.

Knöppel bezeichnet das Verfahren als „teuer, unübersichtlich und fehleranfällig“. Er kritisiert zudem, dass die ursprüngliche Zielsetzung der Grundrente – nämlich rund zwei Millionen Menschen finanziell zu entlasten – deutlich verfehlt wird. Tatsächlich profitieren aktuell nur etwa 1,1 Millionen Menschen von der Grundrente, viele davon nur in gekürzter Form.

Was sollten Rentner jetzt tun?

Für Betroffene ist es jetzt wichtig, aktiv zu werden. Folgende Schritte können helfen:

  1. Prüfung des Rentenbescheids: Kontrollieren Sie Ihren Rentenbescheid auf Kürzungen des Grundrentenzuschlags.
  2. Einkommensteuererklärung einreichen: Überlegen Sie, ob eine Steuererklärung für frühere Jahre sinnvoll ist, um Ihr zu versteuerndes Einkommen zu senken.
  3. Beratung in Anspruch nehmen: Lassen Sie sich von einem Experten wie einem Rentenberater oder Steuerberater unterstützen.

Handlungsbedarf für viele Rentner

Die Änderungen bei der Grundrente ab 2025 stellen viele Rentner vor große Herausforderungen. Wer betroffen ist, sollte nicht zögern, aktiv zu werden und die angebotenen Möglichkeiten zu nutzen, um finanzielle Einbußen zu minimieren.

Obwohl die Einkommensanrechnung von vielen Seiten kritisiert wird, bleibt sie ein  Bestandteil der aktuellen Rentenregelungen. Eine proaktive Herangehensweise kann helfen, den Grundrentenzuschlag zumindest teilweise zu erhalten.