Mit dem Schwerbehindertenausweis günstiger und kostenlos Bahn fahren

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Wer in Deutschland einen Schwerbehindertenausweis hat, kann im öffentlichen Verkehr erhebliche Vorteile nutzen. Entscheidend sind dabei nicht nur der Ausweis selbst, sondern vor allem bestimmte Merkzeichen und eine sogenannte Wertmarke.

Wir zeigen die wichtigsten Regeln, erklären die Ausnahmen und zeigen, wie Sie die richtigen Nachweise bekommen.

Unentgeltliche Beförderung im Nahverkehr mit Wertmarke

Die zentrale Vergünstigung ist die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr. Anspruch darauf haben schwerbehinderte Menschen, die in der Bewegungsfähigkeit erheblich beeinträchtigt, hilflos oder gehörlos sind – erkennbar an den Merkzeichen G, aG, H, Bl, Gl (und in der Praxis auch TBl).

Voraussetzung ist, dass zum Ausweis ein Beiblatt mit gültiger Wertmarke mitgeführt wird. Rechtsgrundlage ist Kapitel 13 des SGB IX. Wichtig ist außerdem: In zuschlagpflichtigen Nahverkehrszügen kann zusätzlich ein tariflicher Zuschlag fällig werden.

Im Bahnverkehr umfasst der Nahverkehr insbesondere S-Bahnen, RB, RE, IRE und entsprechende Züge anderer Eisenbahnunternehmen. Mit Schwerbehindertenausweis plus Wertmarke fahren Berechtigte hier kostenfrei in der 2. Klasse. Die Deutsche Bahn stellt die Details transparent zusammen.

Tabelle: Kostenlos oder günstiger bei Schwerbehinderung Bahn fahren in 2025

Bereich Vergünstigung / Regelung
Nahverkehr (Bus, Straßenbahn, S-Bahn, RB, RE, IRE) Kostenfreie Beförderung mit Schwerbehindertenausweis plus Beiblatt mit Wertmarke (104 €/Jahr oder 53 €/Halbjahr; kostenlos für H, Bl, TBl sowie Sozialleistungsbeziehende).
Fernverkehr (ICE, IC, EC) Grundsätzlich Ticketpflicht; unentgeltliche Beförderung gilt hier nicht.
Begleitperson (Merkzeichen B) Begleitperson fährt kostenfrei im Nah- und Fernverkehr (Nullpreis-Ticket erforderlich).
Begleithunde/Assistenzhunde Kostenfreie Mitnahme, unabhängig vom Verkehrsmittel.
Sitzplatzreservierung Für Reisende mit Merkzeichen B: kostenlose Reservierung von bis zu 2 Sitzplätzen.
Merkzeichen „1.Kl“ Fahrt in der 1. Klasse mit 2.-Klasse-Fahrkarte; im Nahverkehr mit Wertmarke sogar kostenfrei in der 1. Klasse.
BahnCard Ermäßigte BahnCard 25/50 für Schwerbehinderte mit GdB ≥ 70 oder bei voller Erwerbsminderungsrente.
Insel- und Seeverkehr (Linienverbindungen) Kostenfreie Nutzung bestimmter Fährverbindungen (z. B. Norderney, Borkum, Föhr, Amrum, Langeoog, Spiekeroog); teilweise Zuschläge möglich.
Orthopädische Hilfsmittel Kostenfreie Mitnahme (z. B. Rollstuhl, Rollator).
Mobilitätsservice-Zentrale (MSZ) Kostenlose Unterstützung beim Ein-, Um- und Ausstieg, Reservierungen, Ausgabe von Nullpreis-Tickets.

Was die Wertmarke kostet – und wer sie gratis bekommt

Seit 1. Januar 2025 beträgt der Eigenanteil 104 Euro für eine Jahreswertmarke und 53 Euro für ein halbes Jahr. Mehrere Landesbehörden und Verbände weisen auf diese Erhöhung hin; sie folgt der gesetzlichen Dynamisierung. Unverändert kostenlos ist die Wertmarke für Menschen mit den Merkzeichen H (hilflos), Bl (blind) und vielerorts ausdrücklich auch TBl (taubblind). Ebenfalls kostenfrei ist sie für Bezieherinnen und Bezieher bestimmter Sozialleistungen, etwa Bürgergeld oder Grundsicherung.

Rechtlich geregelt ist außerdem: Wer die Kraftfahrzeugsteuerermäßigung nach § 3a Abs. 2 KfzStG in Anspruch nimmt, bekommt keine Wertmarke; beides gleichzeitig ist ausgeschlossen. Die Rückgabe einer Jahreswertmarke innerhalb des ersten Halbjahres ermöglicht eine hälftige Erstattung.

Fernverkehr: Ticketpflicht – und dennoch spürbare Entlastungen

Für ICE/IC/EC gilt grundsätzlich die Ticketpflicht. Ein Schwerbehindertenausweis (auch mit Wertmarke) ersetzt hier nicht die Fahrkarte. Ausnahmen sind seltene, ausdrücklich freigegebene Teilstrecken, die in der Reiseauskunft als anerkannt angezeigt werden. Wer unsicher ist, sollte die Verbindung vorher prüfen.

Trotz Ticketpflicht gibt es im Fernverkehr wichtige Erleichterungen: Wer das Merkzeichen B im Ausweis hat und den Eintrag „Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson“ führt, darf eine Begleitperson unentgeltlich mitnehmen – im Nah- und im Fernverkehr.

Für die Begleitung wird eine Nullpreis-Fahrkarte ausgestellt, die in DB-Reisezentren oder über die Mobilitätsservice-Zentrale (MSZ) erhältlich ist. Begleithunde und Assistenzhunde reisen in diesen Fällen ebenfalls kostenlos.

Sitzplätze, Service und besondere Merkzeichen

Reisende mit Merkzeichen B können über die MSZ oder in DB-Verkaufsstellen bis zu zwei Sitzplätze kostenlos reservieren. Das ist besonders hilfreich, wenn mehr Platzbedarf besteht oder ein barrierefreier Sitzplatz in Nähe der Rollstuhlstellfläche benötigt wird.

Wer das seltene Merkzeichen „1.Kl“ im Ausweis trägt, darf mit einer Fahrkarte der 2. Klasse in der 1. Klasse reisen; im Nahverkehr ist mit zusätzlicher Wertmarke sogar die kostenfreie 1. Klasse möglich. Orthopädische Hilfsmittel wie Rollstühle oder Rollatoren werden unabhängig davon ohne Aufpreis befördert.

Ermäßigte BahnCards: Wann sich die Rabattkarte lohnt

Für den Fernverkehr können sich ermäßigte BahnCard 25/50 lohnen. Anspruch haben laut DB Schwerbehinderte mit GdB ≥ 70 sowie Personen mit Rente wegen voller Erwerbsminderung. Die ermäßigte BahnCard gilt wie die reguläre Variante ein Jahr und reduziert die flexiblen und Sparpreise im Fern- und Nahverkehr nach den bekannten Konditionen.

Inselverkehr und besondere Linien

Die unentgeltliche Beförderung mit Wertmarke gilt nicht nur auf Schiene und im Stadtverkehr, sondern auch auf ausgewählten Seestrecken des Linienverkehrs, etwa zwischen Norddeich Mole und Norderney, Emden Außenhafen und Borkum, Dagebüll Mole und Föhr/Amrum, Bensersiel und Langeoog oder Neuharlingersiel und Spiekeroog.

Auf dem Katamaran nach Borkum fällt allerdings ein Zuschlag mit Reservierung an. Diese Sonderfälle sind in den DB-Informationen ausdrücklich benannt.

Deutschlandticket, Verbünde und regionale Besonderheiten

Wer eine gültige Wertmarke hat und zu den berechtigten Merkzeichen gehört, benötigt kein Deutschlandticket, denn die unentgeltliche Beförderung deckt den Nahverkehr bundesweit ab. Unabhängig davon können Verkehrsverbünde eigene soziale Ermäßigungen oder Zusatzregeln vorsehen; bei zuschlagpflichtigen Angeboten im Nahverkehr kann ein Aufpreis verlangt werden.

Grundlage dafür ist das SGB IX; praktische Hinweise liefert die DB-Übersicht. Die konkrete Anerkennung einzelner Linien und Produkte sollten Sie stets in der Verbindungsauskunft prüfen.

So kommen Sie an Beiblatt und Wertmarke

Das Beiblatt mit Wertmarke beantragen Sie bei der zuständigen Versorgungsverwaltung (z. B. Landesämter, Versorgungsämter, Bürger-/Serviceportale). Die Behörden informieren auch über Gebührenbefreiungen, Ausgabefristen und Online-Anträge.

Seit 2025 nennen viele Stellen die neuen Sätze von 104/53 Euro sowie die kostenfreien Varianten bei H, Bl, TBl und bei bestimmten Sozialleistungen ausdrücklich in ihren Merkblättern.

Unterstützung vor und während der Reise

Die Mobilitätsservice-Zentrale (MSZ) der DB organisiert Ein-, Um- und Ausstiegshilfen, reserviert Sitz- und Stellplätze, stellt Nullpreis-Tickets für Begleitpersonen aus und berät zu barrierefreien Verbindungen und Umsteigezeiten. Kontakt und Öffnungszeiten sind online abrufbar; die wichtigsten Informationen sind in aktuellen MSZ-Flyern zusammengefasst.

Fazit für schwerbehinderte Menschen

Mit dem Schwerbehindertenausweis lässt sich Bahnfahren in vielen Fällen deutlich günstiger – im Nahverkehr oft kostenlos – gestalten. Dreh- und Angelpunkt sind die richtigen Merkzeichen und das Beiblatt mit Wertmarke.

Im Fernverkehr bleibt die Fahrkarte grundsätzlich erforderlich, jedoch sorgen kostenlose Begleitpersonen, freie Reservierungen und ermäßigte BahnCards für spürbare Entlastung.

Wer seine Reise über die MSZ plant und die Verbindungsauskunft prüft, kann die vorhandenen Rechte zuverlässig ausschöpfen.

Rechts- und Quellenhinweis: Die genannten Vorteile und Beträge basieren auf SGB IX Kapitel 13 (insb. § 228) sowie den aktuellen Informationsseiten der Deutschen Bahn und Landesbehörden; die Preisumstellung auf 104/53 Euro gilt seit dem 1. Januar 2025. Je nach Verbund und Produkt können zuschlagpflichtige Ausnahmen gelten; maßgeblich sind die jeweils veröffentlichten Bedingungen und die DB-Reiseauskunft.