Bürgergeld-Bezieher stehen vor einem Dilemma. Während des Leistunsgbezugs gehen über das Jobcenter keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Damit steigt das Risiko für Altersarmut immens, denn wer weniger einzahlt, erhält später auch weniger Rente.
Es gibt jedoch eine Möglichkeit, trotz Bürgergeld die spätere Rente zu erhöhen, und das geht über einen Minijob.
Inhaltsverzeichnis
Minijobs und Rentenversicherung
Minijobs sind geringfügige Beschäftigungen bis zu einer Grenze von 538,00 Euro. Diese sind seit mehr als zehn Jahren rentenversicherungspflichtig. Minijobber können sich jedoch mit einem vom Arbeitgeber unterschriebenen Antrag von dieser Rentenversicherungspflicht befreien lassen.
Viele Minijobber zahlen nicht in die Rentenkasse
Der Großteil der Minijobber geht diesen Weg. So kam die Deutsche Rentenversicherung 2021 zu dem Ergebnis, dass rund 80 Prozent aller Minijobber sich von der Versicherungspflicht befreien ließen.
Einkommen nicht noch weiter schmälern?
Die Motive wurden nicht erfragt. Vermutlich wollen die Betroffenen ihr geringes Einkommen nicht zusätzlich verkleinern oder sehen den Minijob nur als zeitweise Beschäftigung an, bis sie wieder in einer Vollzeitstelle voll in die Rentenkasse einzahlen.
Minijobber zahlen 3,6 Prozent ihres Einkommens in die Rente
Minijobber, die sich nicht befreien lassen, zahlen 3,6 Prozent ihres Einkommens an die Rentenversicherung. 3,6 Prozent sind es deshalb, weil der Arbeitgeber 15 Prozent übernimmt, und die Beschäftigten die Differenz zum vollen Rentenbeitrag von 18,6 Prozent ausgleichen.
Bei einem maximalen Minijob-Verdienst von 538 Euro sind das 19,37 Euro pro Monat. Unterm Strich bleiben 518,63 Euro übrig.
Bürgergeld und Rente
Minijobber im Bürgergeld-Bezug sollten sich auf keinen Fall von der Pflicht zur Rentenversicherung befreien lassen. Warum?
Wer beim Bürgergeld jobbt, darf lediglich einen bestimmten Freibetrag behalten. Der Rest des Einkommens wird mit der bezogenen Leistung verrechnet. Bei einem Minijob bleiben so maximal 189,40, die der Minijobber in die eigene Tasche steckt.
Das Jobcenter zahlt die Rente
Das bedeutet. Wenn Leistungsberechtige sich von der Versicherungspflicht beim Minijob befreien lassen, gehen die 19,37 Euro mehr pro Monat an das Jobcenter, da sie mit dem Bürgergeld verrechnet werden.
Sind die 19,37 Euro aber bereits als Pflichtbeitrag für die Rentenkasse berechnet, fließen sie an die Rentenversicherung. Das Jobcenter zahlt also den Beitrag für die Rente – statt das Geld einzubehalten.
Lasst Euch nicht erpressen!
Jobcenter sehen das überhaupt nicht gern. Immer wieder drängen Sie Minijobber im Bürgergeld dazu, sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen. Das ist illegal. Denn es handelt sich nicht um eine freiwillige Abgabe, sondern um eine Pflicht zum Rentenbeitrag. Diese muss das Jobcenter gewährleisten.
Was sagt das Gesetz?
Das Sozialgesetzbuch II zum Bürgergeld ist eindeutig. Laut Paragraf 11 Absatz 1 Nr 2 sind Rentenbeiträge beim Minijob als Absetzbeiträge zu berücksichtigen.
Was könnt Ihr tun?
Wenn Jobcenter-Mitarbeiter Euch aufschwatzen wollen, Euch von der Pflicht zur Rentenversicherung beim Minijob befreien zu lassen, dann weigert Euch und verweist darauf, dass derlei Forderungen gegen geltendes Recht verstoßen.
Ihr könnt auch uns bei Gegen Hartz über den Fall informieren, denn wir machen Rechtsbrüche der Jobcenter öffentlich.