Krankengeld 2026: Viele bekommen mehr Krankengeldleistungen durch neue Rechengröße

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Wer länger krank ist, merkt schnell, dass zwischen dem bisherigen Nettoeinkommen und dem Krankengeld eine spürbare Lücke entstehen kann.

Für das Jahr 2026 kommt ein weiterer Punkt hinzu: Die Rechengrößen der gesetzlichen Krankenversicherung werden angehoben. Das wirkt sich nicht auf jeden gleich aus, aber es verschiebt die Grenzen nach oben. Für Menschen mit höheren beitragspflichtigen Einkommen steigt damit die rechnerische Höchstleistung beim Krankengeld und beim Kinderkrankengeld. Gleichzeitig werden Beiträge bis zu einer höheren Grenze fällig.

Was sich zum 1. Januar 2026 ändert: neue Grenzwerte in der Krankenversicherung

Für 2026 steigen die für die Krankenversicherung maßgeblichen Grenzwerte. Entscheidend ist die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie liegt 2026 bei 69.750 Euro im Jahr, also 5.812,50 Euro im Monat.

Für 2025 beträgt sie 66.150 Euro jährlich beziehungsweise 5.512,50 Euro monatlich. Diese Grenze begrenzt nicht nur die Höhe der Beiträge, sondern wirkt auch als Obergrenze bei der Berechnung des Krankengeldes, weil Krankengeld nur aus dem Arbeitsentgelt berechnet wird, das der Beitragsberechnung unterliegt.

Ebenfalls angehoben wird die Versicherungspflichtgrenze, also die Schwelle, ab der Beschäftigte unter bestimmten Voraussetzungen die gesetzliche Krankenversicherung verlassen und sich privat versichern können. Für 2026 wird sie mit 77.400 Euro pro Jahr beziehungsweise 6.450 Euro pro Monat ausgewiesen.

Am System der Beitragssätze ändert sich nichts in der Logik, allerdings wird der gesetzlich festgelegte durchschnittliche Zusatzbeitragssatz für 2026 mit 2,9 Prozent angegeben.

Der allgemeine Beitragssatz der GKV liegt weiterhin bei 14,6 Prozent; hinzu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag, der von Krankenkasse zu Krankenkasse abweichen kann. Diese Beitragssätze beeinflussen die laufende Beitragsbelastung, nicht aber die gesetzliche Berechnungsformel des Krankengeldes.

So wird Krankengeld berechnet

Die Berechnungsregel bleibt 2026 unverändert. Das Krankengeld beträgt grundsätzlich 70 Prozent des regelmäßigen Arbeitsentgelts, soweit dieses der Beitragsberechnung unterliegt. Gleichzeitig gilt für Beschäftigte eine weitere Begrenzung: Das Krankengeld darf 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts nicht übersteigen. Maßgeblich ist damit stets der niedrigere Wert aus beiden Begrenzungen.

Für die Praxis bedeutet das: Bei mittleren Einkommen greift häufig die 90-Prozent-Netto-Grenze, während bei hohen Einkommen vor allem die Beitragsbemessungsgrenze die Obergrenze setzt. Einmalzahlungen können bei der Ermittlung des regelmäßigen Arbeitsentgelts eine Rolle spielen, wenn sie beitragspflichtig waren.

Höchst-Krankengeld 2025 und 2026: die Zahlen, die häufig verwechselt werden

Weil Krankengeld kalendertäglich gezahlt wird, wird die Obergrenze in der Praxis meist als Tagesbetrag ausgewiesen. Für 2025 liegt das Höchst-Krankengeld bei 128,63 Euro pro Kalendertag.

Für 2026 steigt dieser Höchstwert auf 135,63 Euro pro Kalendertag. Diese Beträge ergeben sich rechnerisch aus der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze, die zur Ermittlung eines kalendertäglichen Regelentgelts durch 30 geteilt wird, und anschließend aus 70 Prozent dieses Regelentgelts.

Monatsbeträge werden oft als Orientierung genannt, sind aber immer nur Näherungen, weil Monate unterschiedlich viele Kalendertage haben. Wer mit einer Monatsgröße rechnet, landet bei 3.858,75 Euro als rechnerischem Brutto-Höchstwert für 30 Tage im Jahr 2025 und bei 4.068,75 Euro für 30 Tage im Jahr 2026. Im Alltag entscheidet am Ende der konkrete Zeitraum, für den Krankengeld gezahlt wird.

Wer von der Erhöhung spürbar profitiert

Die höhere Beitragsbemessungsgrenze wirkt vor allem dort, wo Einkommen bislang an der alten Obergrenze „abgeschnitten“ wurde. Beschäftigte mit einem regelmäßigen Brutto oberhalb der bisherigen Grenze konnten mit ihrem Mehrverdienst kein höheres Krankengeld erreichen, weil das beitragspflichtige Entgelt begrenzt war. Mit der neuen Grenze steigt die mögliche Obergrenze entsprechend.

Für viele Beschäftigte mit Einkommen deutlich unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze ändert sich am Zahlbetrag dagegen häufig wenig. In diesen Fällen bleibt die Berechnung zwar gleich, die Obergrenze wird aber nicht erreicht.

Ob das Krankengeld im Einzelfall steigt oder gleich bleibt, hängt dann vor allem davon ab, ob das laufende Arbeitsentgelt selbst steigt oder ob die 90-Prozent-Netto-Grenze den Betrag bereits begrenzt.

Kinderkrankengeld 2026: höhere Anspruchstage bleiben erhalten

Auch das Kinderkrankengeld orientiert sich an der Krankengeld-Logik. Es greift, wenn gesetzlich versicherte Eltern wegen der Betreuung, Beaufsichtigung oder Pflege eines erkrankten Kindes nicht arbeiten können und die Voraussetzungen erfüllt sind. Üblicherweise gilt die Altersgrenze von unter 12 Jahren; bei Kindern mit Behinderung, die auf Hilfe angewiesen sind, spielt das Alter keine begrenzende Rolle.

Wichtig für 2026 ist, dass die in den Vorjahren erweiterten Anspruchstage auch 2026 fortgeführt werden. Damit können Elternteile pro Kind weiterhin bis zu 15 Arbeitstage im Kalenderjahr beanspruchen, Alleinerziehende bis zu 30 Arbeitstage.

Bei mehreren Kindern gilt weiterhin eine jährliche Obergrenze von 35 Arbeitstagen je Elternteil beziehungsweise 70 Arbeitstagen für Alleinerziehende. Weil auch beim Kinderkrankengeld die Beitragsbemessungsgrenze für die Berechnung relevant ist, steigen die möglichen Höchstwerte 2026 ebenso wie beim Krankengeld.

Warum vom Krankengeld weniger ausgezahlt wird als viele erwarten

Der Unterschied zwischen rechnerischem Krankengeld und Auszahlbetrag ist für Betroffene oft überraschend. Während des Krankengeldbezugs fallen grundsätzlich keine Beiträge zur Krankenversicherung aus dem Krankengeld an, weil Mitglieder in dieser Zeit beitragsfrei gestellt sind.

Gleichzeitig werden jedoch, sofern Versicherungspflicht besteht, Beiträge zur Rentenversicherung, zur Arbeitslosenversicherung und zur Pflegeversicherung aus dem Krankengeld fällig und vom Krankengeld einbehalten. Dadurch liegt der Auszahlbetrag spürbar unter dem zuvor berechneten Brutto-Krankengeld.

Wie stark sich das bemerkbar macht, hängt vom Einzelfall ab, etwa von der Beitragssituation in der Pflegeversicherung. Bei Kinderlosen kann ein Zuschlag hinzukommen, bei mehreren Kindern wirken Abschläge.

Steuern: Krankengeld bleibt steuerfrei, ist aber nicht steuerneutral

Krankengeld wird nicht direkt als Arbeitslohn besteuert. Es unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass das Krankengeld zwar steuerfrei bleibt, aber den Steuersatz erhöhen kann, der auf andere steuerpflichtige Einkünfte angewendet wird.

Wer im Krankengeldbezug zusätzlich steuerpflichtiges Einkommen hat, kann deshalb am Jahresende mit einer höheren Steuerbelastung oder einer Nachzahlung konfrontiert sein. Das gilt in gleicher Weise für das Kinderkrankengeld.

Anspruchsdauer bleibt gleich: 78 Wochen innerhalb von drei Jahren

An der Dauer des Krankengeldanspruchs ändert sich 2026 nichts. Bei Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit wird Krankengeld grundsätzlich für längstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren gezahlt. Tritt während der Arbeitsunfähigkeit eine weitere Krankheit hinzu, verlängert das die Leistungsdauer wegen der ursprünglichen Erkrankung nicht automatisch.

Wenn Krankengeld endet, kann je nach Situation eine medizinische Rehabilitation, eine Prüfung von Leistungen zur Teilhabe oder gegebenenfalls eine Erwerbsminderungsrente eine Rolle spielen. In manchen Fällen ist auch eine Absicherung über Leistungen der Arbeitsförderung oder der Grundsicherung Thema. Welche Leistung im Einzelfall greift, hängt stark von Versicherungsbiografie, Gesundheitszustand und Erwerbsfähigkeit ab.

Die Beitragsseite: höhere Grenze bedeutet höhere Beiträge für hohe Einkommen

Die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze wirkt doppelt. Sie erweitert die Spanne, bis zu der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung erhoben werden, und erhöht damit für Beschäftigte mit hohen Einkommen die monatliche Beitragslast.

Das gilt spiegelbildlich auch für Arbeitgeber, weil der allgemeine Beitragssatz grundsätzlich paritätisch finanziert wird. Für Beschäftigte mit Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze ändert sich die Beitragsberechnung durch die neue Grenze nicht, wobei Beitragssatzänderungen durch Zusatzbeiträge unabhängig davon wirken können.

Fazit

2026 bringt beim Krankengeld und Kinderkrankengeld vor allem höhere Obergrenzen, weil die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt. Beschäftigte mit hohen beitragspflichtigen Einkommen können dadurch im Krankheitsfall rechnerisch mehr Krankengeld erreichen, Eltern profitieren über entsprechend höhere Höchstwerte beim Kinderkrankengeld, während die erweiterten Anspruchstage auch 2026 erhalten bleiben.

Für viele Beschäftigte mit Einkommen deutlich unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze bleibt das Krankengeld in der Höhe häufig ähnlich, weil die Obergrenze nicht erreicht wird und andere Begrenzungen bereits früher greifen. Wer seine finanzielle Lage realistisch einschätzen will, sollte neben dem Höchstwert vor allem den Auszahlbetrag nach Sozialabgaben und die steuerliche Wirkung des Progressionsvorbehalts im Blick behalten.

Quellen

Bundesregierung, Übersicht zu Beitragsbemessungsgrenzen und Versicherungspflichtgrenze 2026 sowie Fachberatung durch Dr. Utz Anhalt.