Immer mehr Selbstständige beantragen Hartz IV

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Trotz Arbeit müssen immer mehr Selbstständige zusätzliche Hartz IV Leistungen beantragen

Wie die Bundesagentur für Arbeit aktuell mitteilt, müssen immer Menschen trotz Selbstständigkeit zusätzliche Hartz IV Sozialleistungen beantragen. Die Betroffenen können von ihren eigenen Einkünften nicht leben und somit auf die sog. Hartz IV Aufstocker angewiesen. Diese können beantragt werden, wenn die eigenen Einkünfte unter dem Existenzminimum liegen. Im Dezember letzten Jahres bezogen etwa 114.000 Gewerbetreibende und Freiberufler ALG II Leistungen.

Während einige Banken wieder exorbitante Gewinne einfahren, müssen Kleinunternehmer sowie Freischaffende unter der eingebrochenen Auftragslage leiden. Auch die Bundesagentur für Arbeit weist als möglichen Grund auf die derzeitige Wirtschaftskrise hin. Zudem würden sich viele Arbeitslose in ihrer Not für eine Selbstständigkeit entscheiden, um wieder eine berufliche Existenz aufzubauen. Insgesamt sind rund 1,3 Millionen Menschen aufgrund ihres geringen Einkommens auf zusätzliche ALG-II Leistungen angewiesen.

Wenn man zusätzliche ALG II Leistungen bezieht, unterliegt man anderen Gesetzgebungen. Jedoch werden ALG II-Anträge von Selbstständigen erschwert. Bei Selbstständigen sind von den Betriebseinnahmen nach § 3 Abs. 1 ALG II-V alle Betriebsausgaben, also Ausgaben für Betriebsmittel und Rohstoffe abzusetzen (§ 3 Abs. 2 ALG II-V). Diese müssen im Einzelfall vor der Anschaffung vom Sachbearbeiter genehmigt werden (§ 3 Abs. 3 ALG II-V). Außerdem können Selbstständige zusätzlich für berufliche Fahrten mit ihrem Privat-PKW je gefahrenem Kilometer 0,10 Euro als Betriebsausgaben absetzen. Das Ergebnis ist der Gewinn, der dem Bruttoeinkommen gleichsteht, von dem dann die Beträge nach § 11 Abs. 2 SGB II abgesetzt werden können. (05.08.2009)

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