Höhere EM-Rente sticht Altersrente aus

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Immer wieder erreichen uns Anfragen von Menschen, die seit Jahren eine unbefristete Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) beziehen und sich fragen, ob sie vor der Regelaltersgrenze freiwillig in eine vorgezogene Altersrente wechseln sollten.

Hinter dieser Frage verbirgt sich in Zeiten des demografischen Wandels die Sorge, dass die EM-Rente überprüft oder gekürzt werden könnte – und zugleich die Hoffnung auf mehr Gestaltungsspielraum beim Hinzuverdienst. Doch 2025 spricht viel dafür, die laufende EM-Rente bis zum regulären Renteneintritt weiterzuführen.

Rechtslage 2025: EM-Rente, Zurechnungszeit und Regelaltersgrenzen

Sozialrechtlich bleibt die EM-Rente ein eigenständiger Rentenanspruch, der bis zum Ende der Bewilligungsdauer – bei einer Dauerrente in der Regel bis zur Regelaltersgrenze – fortläuft. Sie wird nach wie vor mit der sogenannten Zurechnungszeit aufgewertet: Für einen Rentenbeginn 2025 wird so getan, als habe der oder die Versicherte bis 66 Jahre und 2 Monate gearbeitet.

Diese fiktiven Beitragsjahre erhöhen den Rentenwert spürbar und werden bis 2031 schrittweise bis zur Vollendung des 67. Lebensjahres verlängert.

Hinzuverdienst: Unbegrenzt bei der vorgezogenen Altersrente, gedeckelt bei der EM-Rente

Seit dem 1. Januar 2023 dürfen Bezieher einer vorgezogenen Altersrente ohne jede Anrechnung unbegrenzt hinzuverdienen. Für EM-Rentner gilt das nicht. Die jährliche Hinzuverdienstgrenze liegt 2025 bei 19 661 € für die volle und 39 322 € für die teilweise Erwerbsminderungsrente. Einkommen oberhalb dieser Schwellen wird anteilig auf die Rente angerechnet, was die Auszahlung deutlich mindern kann.

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Folgen eines Wechsels: Warum die EM-Rente oft höher bleibt

Ein vorzeitiger Wechsel in die Altersrente kann dauerhaft zu Abschlägen führen, weil jede vorgezogene Altersrente um 0,3 Prozent pro vorgezogenem Monat gekürzt wird.

Die EM-Rente enthält diesen Abschlag zwar ebenfalls, doch dank der Zurechnungszeit und des neuen Rentenzuschlags (siehe unten) ist der Zahlbetrag häufig mindestens so hoch wie – nicht selten sogar höher als – die vorgezogene Altersrente.

Daher lässt sich der empfohlene Grundsatz ableiten: Ohne zwingenden Grund sollte man eine laufende EM-Rente nicht in eine Altersrente umwandeln.

Rentenzuschlag für EM-Bestandsrentner: spürbare Aufwertung bis 2025

Mit dem Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz erhalten alle, deren EM-Rente zwischen 2001 und 2018 begonnen hat, seit Juli 2024 einen Zuschlag von 4,5 oder 7,5 Prozent.

Bis November 2025 wird er separat überwiesen; ab Dezember 2025 ist er Bestandteil der laufenden Rente und wird dann auch bei einem späteren Übergang in die Altersrente weitergezahlt.

Somit gibt es keinen finanziellen Verlust, wenn die EM-Rente bis zur Regelaltersgrenze bestehen bleibt.

Antragstellung und Fristen: Vier Monate vor Ablauf beginnt die Umwandlung

Formell wandelt sich die EM-Rente nicht automatisch. Vier Monate vor Erreichen der Regelaltersgrenze sollte ein Altersrentenantrag gestellt werden, damit der Übergang nahtlos gelingt.

In dieser Zeit kann eine Rentenauskunft der Deutschen Rentenversicherung Vergleichswerte liefern und eventuelle freiwillige Beiträge – etwa zum Ausgleich von Abschlägen – können noch geleistet werden.

Steuern, Kranken- und Pflegeversicherung: Was beim Wechsel beachtet werden muss

Die Integration des Zuschlags in die Rente ab Dezember 2025 erhöht das zu versteuernde Einkommen. Bei Pflichtversicherten in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind die Beiträge bereits im Zahlbetrag berücksichtigt; bei freiwillig Versicherten oder privat Krankenversicherten kann sich die Beitragslast jedoch verändern.

Wer neben der Rente arbeitet, bleibt grundsätzlich kranken- und rentenversicherungspflichtig, solange das Beschäftigungsverhältnis besteht.

Individuelle Beratung bleibt unerlässlich

So eindeutig die Rechenvorteile der EM-Rente in vielen Fällen sind, so unterschiedlich sind Lebensläufe. Wer nach einer Phase der Erwerbsminderung wieder voll arbeiten möchte oder wer einen hohen Zuverdienst plant, kann von der Vorfreizeit-Altersrente profitieren.

Eine verbindliche Rentenauskunft und eine sozial- sowie steuerrechtliche Beratung sind daher unverzichtbar, bevor ein Antrag gestellt wird.

Fazit: Die EM-Rente 2025

Die aktuelle Gesetzeslage stärkt Erwerbsgeminderte weiter: höhere Hinzuverdienstgrenzen, die verlängerte Zurechnungszeit und der Bestandszuschlag erhöhen den finanziellen Vorteil der EM-Rente. Solange keine beruflichen Pläne oder andere zwingende Gründe den Wechsel nahelegen, bleibt es deshalb meist die klügere Strategie, die Dauerrente bis zur Regelaltersgrenze fortzuführen – und erst dann in die reguläre Altersrente zu wechseln.