Hilft der Schwerbehindertenausweis gegen Abschläge bei der EM-Rente?

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Häufig erreicht unsere Redaktion die Frage, ob die Abschläge bei der Erwerbsminderungsrente auch abgemildert werden können, wenn ein Schwerbehindertenausweis beantragt wird. Am Beispiel von Gerda W. aus Hannover, die aufgrund einer schweren Erkrankung eine Erwerbsminderungsrente beantragt, wollen wir das Problem mit den Abschläge erläutern.

Nach Krankengeld Erwerbsminderungsrente beantragt

Gerda, 58 Jahre alt, sieht sich nach einer langen und kräftezehrenden Krankengeldphase damit konfrontiert, eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen.

Ihre Erkrankung hat sie nicht nur körperlich und seelisch stark belastet, sondern zwingt sie nun auch, ihren Lebensunterhalt durch die Erwerbsminderungsrente zu sichern.

Trotz eines Schwerbehindertenausweises, den sie aufgrund ihrer Erkrankung erhalten hat, muss Gerda mit finanziellen Einbußen durch Rentenabschläge rechnen.

Wie viele andere in ihrer Situation war sich Gerda der Abschläge auf ihre Rente zunächst nicht bewusst.

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Warum wird die EM-Rente gemindert

Die Abschläge bei der Erwerbsminderungsrente ergeben sich aus verschiedenen Faktoren. Entscheidend sind das Alter bei Rentenbeginn und das Jahr des Rentenbeginns.

Für jeden Monat, den der Rentenbeginn vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze liegt, werden 0,3 Prozent vom Rentenbetrag abgezogen, maximal jedoch 10,8 Prozent innerhalb von drei Jahren. Diese Regelung trifft vor allem jüngere Menschen, die wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr arbeiten können.

Dauerhafte Kürzung um fast 11 Prozent

Da Gerda mit 58 Jahren in Rente geht, muss sie die vollen Abschläge in Kauf nehmen. Das bedeutet, dass ihre Brutto-Erwerbsminderungsrente dauerhaft um fast 11 Prozent gekürzt wird – ein erheblicher Verlust, der ihr Leben stark beeinflussen wird.

Keine Erleichterung durch Schwerbehindertenausweis

Ein weit verbreiteter Irrglaube ist, dass der Schwerbehindertenausweis bei der EM-Rente ähnliche Vorteile bringen könnte wie bei der Altersrente.

In Gerdas Fall hat der Ausweis nämlich keinen Einfluss auf die Minderung der Abschläge. Das ist harte Realität für viele, die aufgrund ihrer gesundheitlichen Einschränkungen ohnehin schon vor großen Herausforderungen stehen und nun auch noch finanziell benachteiligt werden.

Immer im Vorfeld den weiteren Weg planen

Gerdas Geschichte ist kein Einzelfall, sondern spiegelt die Erfahrungen vieler Menschen wider, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können. Das Beispiel zeigt, wie wichtig es ist, sich frühzeitig über die Voraussetzungen und die möglichen finanziellen Auswirkungen der Erwerbsminderungsrente zu informieren. Besser ist, im Vorfeld genau die Vorgehensweise zu planen.

In einem weiteren Artikel haben wir beispielsweise erläutert, wie eine gewisse Zeit auch überbrückt werden kann, ohne Abschläge die Rente zu erreichen. Beratungen bieten zum Beispiel die Sozialverbände wie der Paritätische oder auch der SoVD. Denn jeder Fall ist immer individuell zu betrachten zu planen.

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