Hartz IV: Verlängertes ALG I zum Jahresbeginn?

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Hartz IV: Verlängertes Arbeitslosengeld Eins (ALG I) für ältere Erwerbslose schon zum Jahresbeginn?

Nach Informationen der Tageszeitung "Süddeutsche Zeitung (SZ)", wird das Arbeitslosengeld I für ältere Arbeitslose schon zum Jahresanfang eingeführt. Die Bundesregierung will nach Angaben der "SZ" bereits am kommenden Dienstag einen entsprechenden Gesetzesentwurf zur Verlängerung des ALG I verabschieden. Der Bundestag sowie der Bundesrat sollen dann bei einem beschleunigtem Verfahren zustimmen.

Bereits im November diesen Jahres (07) hatte sich die Koalition aus SPD und Union auf eine Verlängerung des ALG I für ältere ehemals Beschäftigte geeinigt. Geplant war jedoch, dass der Gesetzesentwurf erst im kommenden Jahr erstellt wird und die Umsetzung somit später statt findet. Nun jedoch scheint der Gesetzesentwurf bereits vor zu liegen. Somit wird die Einführung beschleunigt und könnte schon zum Jahresbeginn eingeführt werden.

Was genau bedeutet eine Verlängerung des Arbeitslosengeld I?
Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass Erwerbslose zwischen 50 und 54 Jahren eine längere Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I erhalten. Die Bezugsdauer soll auf 15 Monate erweitert werden. Ab 55 Altersjahre soll das ALG I auf 18 Monate erweitert werden, wenn entsprechend 36 Monate ein sozialversichertes Arbeitsverhältnis vorlag und entsprechend in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt worden ist. Ab dem 58 Lebensjahre soll das ALG I auf 2 Jahre erhöht werden. Hierbei sind jedoch mindestens 48 Monate Beitragszahlungen in die Arbeitslosenversicherung nötig. Die entsprechenden Gelder sollen durch Hartz IV Einsparungen finanziert werden. (07.12.07)