Hartz IV: Umstrukturierung der Jobcenter

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Bundesregierung und SPD finden Einigung bei Umstrukturierung der Jobcenter.

Im Zusammenhang mit der geplanten Hartz IV Umstrukturierung der Jobcenter sind laut der Nachrichtenagentur "Reuters" Union, FDP und SPD in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe gestern morgen nach langen Verhandlungen zu einer Einigung gekommen – diese sei jedoch mit dem Vorbehalt vebunden, dass Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) zustimmt, was nach Reuters Informationen in einer für den kommenden Mittwoch geplanten Spitzenrunde passieren soll. Interessant dabei: An dieser wird wohl auch Unions-Fraktionschef Volker Kauder teilnehmen, der ein Jahr zuvor den Kompromiss gekippt hatte.

Geleitet von Arbeits-Staatssekretär Gerd Hoofe hätte die Gruppe unter dem Druck gestanden, eine Einigung zu finden – denn das Verfassungsgericht hatte gefordert, die Struktur der Jobcenter bis Ende des Jahres neu zu regeln. Da die Regierungskoalition für eine eventuelle Grundgesetzänderung in Bundestag und Bundesrat auch die Stimmen der SPD benötigen würde, war diese ebenso an den Verhandlungen beteiligt. Und obwohl das Bundesarbeitsministerium selbst keine detaillierten Informationen über die Gespräche preis gab, sei davon auszugehen, dass die Einigung eine Änderung des Grundgesetzes bringen würde – was ein weiteres Bestehen der momentan 346 Jobcenter, in denen Kommunen und die Bundesagentur für Arbeit (BA) eng zusammenarbeiten, für das laufende Jahr und darüber hinaus möglich mache.

Die Änderung des Gesetzes solle absichern, dass die Einrichtung von Jobcentern im Normalfall von Kommunen und Arbeitsagenturen gemeinsam vorgenommen wird – für die Empfänger von ALG II bliebe somit alles beim Alten. Keine Änderung des bestehenden Gesetzes hätte hingegen eine Aufspaltung der Jobcenter bedeutet, und für betroffenen Bedürftigen wieder mehrere Anlaufstellen. Zudem würde der geschlossene Kompromiss laut "Reuters" vorsehen, dass die Anzahl der so genannten "Optionskommunen" von derzeit 69 auf höchstens 110 steigen würde, was jedoch der Nachrichtenagentur nach auf diverse Vorbehalte stoßen dürfte: Denn um die Bildung solcher Optionskommunen zu erschweren, soll für Kommunen eine Zwei-Drittel-Mehrheit als Vorraussetzung für eine Bildung obligatorisch werden – was bereits im Vorfeld der Verhandlungen von dem Deutschen Landkreistag als Hauptbefürworter des Modells der Optionskommunen vehement zurückgewiesen wurde. (21.03.2010)