Hartz IV: Rentenansprüche auch bei ALG I

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Rentenansprüche auch bei Arbeitslosengeld I

Wer von Arbeitslosigkeit betroffen ist, durchlebt häufig eine recht schwierige Zeit – daher erscheint es schon ein wenig beruhigend, wenn die Deutsche Rentenversicherung aktuell informiert, dass trotz dieses Status Punkte auf dem Rentenkonto gesammelt werden und dadurch wiederum Ansprüche auf Altersvorsorge entstehen. Denn verlieren Arbeitnehmer ihren Job und erhalten in Folge dessen Arbeitslosengeld I, so kommt die Bundesagentur für Arbeit für 80 % der zuvor gezahlten Rentenversicherungsbeiträge auf. Während des Bezugszeitraumes des ALG I, welcher laut der Deutschen Rentenversicherung bis zu 2 Jahre dauern kann, bleiben den Betroffenen also immerhin vier Fünftel des ehemaligen Anspruchs.

Dies scheint besonders interessant vor dem Hintergrund, dass es in Deutschland immer mehr Erwerbstätige über 55 Jahre gibt – denn während laut dem Institut der deutschen Wirtschaft in Köln vor zehn Jahren nur etwas mehr als ein Drittel aller 55 bis 64jährigen einer Arbeit nachgingen, waren es im Jahr 2008 schon über die Hälfte der Frauen und Männer in dieser Altersgruppe. Diese Entwicklung ist jedoch europaweit betrachtet nichts Neues, vielmehr sind in anderen europäischen Ländern ältere Menschen noch weitaus länger beruflich aktiv als hierzulande – so z.B. in Norwegen, wo mehr als zwei Drittel der genannten Altersgruppe noch arbeitet. Obwohl Deutschland hier international betrachtet am Ende der Skala rangiert, ist die Quote der Arbeitslosen in dieser Altersspanne jedoch mit momentan 8,5 % am höchsten im Vergleich zu den anderen Industrieländern. Dabei sei dem Kölner Institut nach aber ein Rückgang zu beobachten, denn im Jahr 2000 waren es noch 12,3 % der 55 bis 64jährigen ehemaligen Erwerbstätigen, die keine Arbeit hatten. (15.04.2010)

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