Hartz IV Regelsatzklage vor dem Bundessozialgericht gescheitert. Neuer Anlauf nun beim Bundesverfassungsgericht. Klägerin erhält vor dem Bundesverfassungsgericht Prozesskostenhilfe
Wie das Erwerbslosenforum Deutschland heute mitteilte, ist die Klage vor dem Bundessozialgericht, aufgrund des zu niedrig bemessenen ALG II Regelsatzes, gescheitert. Die Klägerin wendet sich nun an das Bundesverfassungsgericht mittels einer Verfassungsbeschwerde. Erst im August hatte das hessische Landessozialgericht eine Begutachtung über die Höhe der Hartz IV Regelleistungen in Auftrag gegeben.
Die Klägerin will sich nun jedoch nicht mit der Abweisung durch das Bundessozialgericht zufrieden stellen. Eine entsprechende Klage ist nun beim Bundesverfassungsgericht eingereicht worden. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Die Arbeit des Bundesverfassungsgerichts hat auch politische Wirkung. Das wird besonders deutlich, wenn das oberste Gericht ein Gesetz für verfassungswidrig erklärt.
Erfreulich ist, dass das Bundesverfassungsgericht der Klägerin eine Prozesskostenhilfe gewährt hat. Die Richter am Bundesverfassungsgericht haben nun dem Bundestag, Bundesrat, der Bundesregierung, allen Landesregierungen sowie der Bundesagentur für Arbeit, als Beteiligte die eingereichte Verfassungsbeschwerde zugeleitet und bis zum 30.November 2008 Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Das Erwerbslosenforum zeigt sich zuversichtlich: "Mit seinem Beschluss hat das Bundesverfassungsgericht aber diesmal eine Verfassungsbeschwerde nicht direkt abgebügelt, sondern hier Prozesskostenhilfe gewährt. Damit besteht zumindest ein Funken Hoffnung, dass im nächsten Jahr eine Entscheidung über die Höhe und Verfassungsmäßigkeit der Regelleistungen bei Hartz IV fallen. Damit beschäftigen inzwischen zwei Gerichte mit den Regelleistungen", so Martin Behrsing vom Elo-Forum. (18.09.2008)
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