Vorstellung der Hartz IV Reform ohne konkrete Zahlen?
(20.09.2010) Seit Wochen sind die von der schwarz-gelben Regierungskoalition geplanten möglichen Änderungen beim Hartz IV in der Diskussion. Nachdem das Bundesverfassungsgericht bereits im Februar entschieden hatte, dass die bisherigen ALG II-Regelsätze rechtswidrig sind, hat Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen am Montag die Reform der Grundsicherung auf den Weg gebracht. Konkrete Zahlen zur Abstimmung mit den Ministerien konnte von der Leyen bislang jedoch nicht nennen, diese sollen erst im Verlauf der nächsten Woche festgelegt werden.
So ist bisher nicht klar, ob die ALG II-Regelsätze angehoben werden, wie von den Sozialverbänden einstimmig gefordert oder ob der schwarz-gelbe Sparwille die Oberhand behält. Denn CDU, CSU und FDP haben bisher stets betont, dass eigentlich keine Gelder zur Verfügung stehen. „Wir erwarten, dass die notwendigen Schritte im Rahmen der getroffenen Vorsorge umgesetzt werden“, betonte Unions-Fraktionsvize Michael Meister (CDU) auch jetzt wieder bei Vorstellung des neuen Modells. Da das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil nicht die Höhe sondern lediglich die Art der Berechnung beim ALG II kritisiert hatte, bleibt aus Sicht der ALG II-Empfänger zu befürchten, dass sich am Ende nur die Berechnungsmethode und nicht die Höhe der Leistungen ändern wird.
Die genauen Zahlen konnten laut Bundesarbeitsministerium noch nicht vorgelegt werden, da die für die Berechnung nötige Einkommens- und Verbrauchsstichprobe des Statistischen Bundesamtes sich momentan in der Auswertung befinden. Auf ihrer Basis soll die Berechnung des ALG II auch in Zukunft beruhen, wobei nach dem jetzigen Entwurf wie bisher die unteren 20 Prozent (15 Prozent waren im Gespräch) der Einkommensskala die Berechnungsgrundlage bilden sollen. Da bislang jedoch keine Zahlen genannt werden, drängt sich der Eindruck auf, als wollte auch das Bundesarbeitsministerium erstmal abwarten, welche finanziellen Auswirkungen die verschiedenen Varianten haben könnten, um anschließend die kostengünstigste umzusetzen – zum Leid der Betroffenen. So sind das Finanzministerium und die Haushaltspolitiker offenbar alarmiert, denn mit der Neuberechnung der Regelsätze ist ein nicht unbeachtliches Haushaltsrisiko verbunden – die Vorsorge im Etat für die Reform reicht wahrscheinlich nicht aus. Nach der Einführung des neuen Berechnungsmodells sollen zukünftige Anpassungen beim ALG II nicht länger an die Rente gekoppelt sein, sondern stattdessen zu 70 Prozent das Preisniveau und zu 30 Prozent das Lohnniveau als Vergleichsgröße herangezogen werden. Dabei ist eine Anpassung der Sätze jährlich zum 1. Juli geplant.
Die Staatssekretäre der zuständigen Ministerien werden sich Berichten des „Handelsblatt“ zu Folge in der nächsten Woche zu Gesprächen über die finanziellen Konsequenzen der Neuregelung treffen. Die Entscheidung ist dabei am Ende von der Kanzlerin mit dem Finanzminister gemeinsam zu fällen, erklärte ein Regierungssprecher weiter. Der FDP-Generalsekretär Christian Lindner verlangte im Namen seiner Partei, dass im Zuge der Reform auch eine Korrektur der Zuverdienstmöglichkeiten für ALG II-Empfänger vorzunehmen sei. „Die bisherigen Regelungen bieten keinen wirklichen Anreiz sich zu engagieren“, erklärte Lindner gegenüber dem „Handelsblatt“ und regte an, dass sie „insbesondere im Bereich von mittleren Einkommen, also oberhalb von 400 Euro, so verändert werden, dass es eine echte Leiter in den ersten Arbeitsmarkt gibt“. Denn bisher werden nach Ansicht der FDP vor allem geringfügige Beschäftigungen bis 100 Euro vom System belohnt. Eine Tendenz, die viele Sozialverbände bereits seit langem kritisieren, aber die bisher auch in der FDP keinen Anlass zur Sorge bot. Es gibt für die Empfänger von ALG II also noch den ein oder anderen Hoffnungsschimmer am Horizont, der darauf hoffen lässt, dass sich ihre Situation allmählich verbessert.
Dabei ist insbesondere in Bezug auf die Versorgung der Kinder von ALG II-Empfängern dringender Handlungsbedarf geboten. Dies hat auch die Bundesarbeitsministerin erkannt und versucht mit dem „Bildungspaket“ für Kinder eine bessere Versorgung zu erreichen. Mit dem Paket soll sichergestellt werden, dass Kinder aus Hartz-IV-Haushalten bei Bedarf ein Schul-Essen sowie Schulmaterial, eintägige Schulausflüge, Nachhilfe und Freizeitangebote finanzieren können. Abgerechnet wird das Ganze nach Vorstellungen der Ministerin über eine Chipkarte. Das Verfahren soll ab Mitte kommenden Jahres in verschiedenen Modellregionen getestet werden. Bis dahin wird es noch die bisherigen Möglichkeiten der Abrechnung etwa über Formulare, Gutscheine etc. geben.
Ein weiterer wesentlicher Aspekt der Neuregelung ist die Übernahme der Unterkunftskosten für ALG II-Empfänger. Hier sollen die Kommunen die Möglichkeit erhalten, unter Berücksichtigung des örtlichen Mietspiegels, mit eigenen Satzungen festzulegen, in welcher Höhe sie Wohn- und Heizkosten für Langzeitarbeitslose erstatten. Auch werden eindeutige gesetzliche Regelungen für die Direktüberweisung der Kosten an den Vermieter vorgelegt. Wie die Gelder jedoch ausgezahlt werden sollen, ist bisher nur allgemein beschrieben. Dies soll mit den Kommunen und Jobcentern vor Ort erfolgen, wobei ab Januar zunächst eine Übergangsregelung in Kraft tritt. (fp)
Lesen Sie dazu:
Die Hartz IV Tricks der Bundesarbeitsministerin
Hartz IV-Empfänger kann Bußgeld nicht bezahlen
Trotz Hochschulreife im Hartz IV Bezug
- Über den Autor
- Letzte Beiträge des Autors