Hartz IV: Darlehen für Mietkaution rechtswidrig?

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Rechtswidrige Praxis bei den Mietkautionsdarlehen

Hartz IV Beziehende müssen bei Anmietung die Mietkaution als Darlehen beim Jobcenter beantragen. Das fürhrt zu einer monatlichen Belastung, da das Darlehen an das Jobcenter vom Regelsatz abgezogen wird. Diese Praxis stößt auf politischer Ebene auf deutlichen Widerspruch. Die Linken-Politikerin Katja Kipping fordert ein Ende dieser Praxis.

Die LINKE-Vorsitzende Katja Kipping fordert ein Ende des bisherigen Systems der Mietkautionsdarlehen für Hartz-IV-Betroffene. “Mietkautionen und Genossenschaftsanteile für Hartz-IV-Bezieher müssen zukünftig vom Jobcenter übernommen werden”, sagte Kipping der Tageszeitung “Neues Deutschland” (Donnerstagausgabe).

Bei der Auszahlung der Kautionen könnten die Beträge später direkt wieder ans Jobcenter gehen. Bislang gewähren die Jobcenter lediglich Mietkautions-Darlehen, die die Betroffenen von ihrem Regelsatz abstottern müssen.

Kipping hält dieses Vorgehen für gesetzwidrig, da das SGB II eindeutig zwischen Lebenshaltungs- und Unterkunftsbedarfen unterscheide. “Hier wird das Existenzminimum gekürzt.” Mietkautionen gehörten aber zu den Unterkunftskosten, dürften also nicht vom Regelsatz bestritten werden, unterstrich Kipping.

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