Hartz IV-Bescheide: Achtung Frist! Jetzt einen Überprüfungsantrag für 2019 stellen!

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Zum Ende des Jahres endet die Frist für Überprüfungsanträge der Hartz IV Bescheide aus dem Jahre 2019. Danach sind die Bescheide nicht mehr anfechtbar. Für Leistungsberechtigte kann sich eine Überprüfung lohnen, wenn Ansprüche falsch berechnet wurden. Die Fehlerquote bei den Bescheiden ist recht groß. Bis Ende Dezember ist ein solcher Antrag möglich. Danach ist die Frist abgelaufen.

Beinahe jeder zweite Hartz IV Bescheid falsch berechnet

Fast jeder zweite Hartz IV Bescheid enthält Fehler. Oftmals zu Ungunsten der Leistungsberechtigten. Um einen Überprüfungsantrag für das Jahr 2018 zu stellen, um möglicherweise vorenthaltene Leistungen einzufordern, sollte dieser noch im Monat Dezember gestellt werden.

Häufig werden zum Beispiel die Unterkunftskosten falsch berechnet. Oder ein zustehender Mehrbedarf wurde nicht berücksichtigt. War der Bescheid falsch, gilt dieser dann trotzdem nach einer gewissen Zeit. Bestimmte Fristen müssen eingehalten werden, um Änderungen einzufordern. Sind diese überschritten, gilt der Bescheid unabhängig, ob er falsch oder korrekt ist.

Kurze Widerspruchszeit

Wer seinen Bescheid bekommt, hat in der Regel nur 1 Monat Zeit, um einen Widerspruch einzulegen. Ist dieser Monat verstrichen, kann immerhin noch ein Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X gestellt werden. Damit können rechtswidrig nicht begünstigte Verwaltungsakte zurückgenommen werden.

Frist bei einem Überprüfungsantrag

Hartz IV Bescheide können bis zu einem Jahr rückwirkend überprüft werden. Die Frist hierfür endet am Ende des Jahres. Die Frist von einem Jahr ist dabei sehr kurz. Denn bei anderen Bescheiden außerhalb von Hartz IV oder Sozialhilfe gelten Fristen von 4 Jahren.

Ein Überprüfungsantrag kann nicht nur bei Leistungsbescheiden gestellt werden, sondern auch für folgende Bescheide:

  • Bewilligungsbescheid
  • Vorläufiger Bewilligungsbescheid
  • Ablehnungsbescheid
  • Vorläufiger Bewilligungsbescheid
  • Eingliederungsvereinbarung als Verwaltungsakt
  • Sanktionsbescheid
  • Änderungsbescheid

Kein Überprüfungsantrag aufgrund der Höhe der Sanktionen vor dem Urteil

Wegen der Höhe der Sanktionen kann auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes kein Überprüfungsantrag gestellt werden. Zwar verstoßen die alten Sanktionsvorgaben gegen das Grundgesetz, allerdings entsprachen diese der alten Rechtssprechung (Bestandsschutz). Somit würde ein Überprüfungsantrag abgelehnt werden.

Hartz IV Bescheid vorher überprüfen

Damit der Überprüfungsantrag funktioniert, muss der konkrete Verwaltungsakt benannt sein. Zudem muss benannt sein, was genau falsch berechnet bzw. beschieden wurde. Ist die Überprüfung erfolgreich, werden vorenthaltene Leistungen nachgezahlt. Es könnte aber auch sein, dass dabei rauskommt, dass man zu viel Leistungen bekommen hat. Dann muss man die Leistungen zurückerstatten. Daher ist es immer ratsam, den Hartz IV Bescheid zuvor zu überprüfen! Das kann man hier kostenlos und Online tun.

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