Bürgergeld: Warmwasser-Mehrbedarf – oftmals vergessen

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Wer Bürgergeld bezieht, hat Anspruch auf einen Mehrbedarf für Warmwasser. Allerdings nur, wenn das Wasser über einen elektrisch betriebenen Boiler erwärmt wird. Häufig wird dieser Mehrbedarf von den Jobcentern “vergessen”. Zudem kennen viele Leistungsberechtigte den Mehrbedarf nicht, obwohl sie einen Anspruch darauf hätten.

Höhere Kosten durch Warmwasser durch Strom

Die Warmwasserbereitung mit Strom ist mit deutlich höheren Kosten verbunden als die Warmwasserbereitung mit einer Zentralheizung. Rund 30 Prozent der Mietwohnungen sind davon betroffen.

Nach Berichten der Erwerbsloseninitiative “ALSO Oldenburg” wird der zustehende Mehrbedarf von den Behörden immer wieder vergessen. Dies zeige sich bei der regelmäßigen Überprüfung der Bescheide der Jobcenter.

Auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist kann ein Mehrbedarf geltend gemacht werden. Ein Mehrbedarf kann sich lohnen, denn schnell kommen dreistellige Summen zusammen.

Mehrbedarf Warmwasser gilt pro Person

Der Mehrbedarf für die Warmwasserbereitung gilt nicht für die Bedarfsgemeinschaft insgesamt, sondern für jedes einzelne Haushaltsmitglied. Der Anspruch ändert sich jährlich um wenige Cent.

Wie viel Mehrbedarf für Warmwasser zahlt das Jobcenter?

Für Warmwasserkosten kann eine Mehrbedarf Pauschale in folgender Höhe beim Jobcenter beantragt werden (Eckregelsatz Bürgergeld 502 Euro im Monat):

Beispiel: Eltern und 2 Kinder (11 und 15 Jahre alt)

Vater: 451 Euro x 2,30% = 10,37 €
Mutter: 451 Euro x 2,30% = 10,37 €
Kind 1: 420 Euro x 1,40% = 5,88 €
Kind 2: 348 Euro x 1,20% = 4,18 €
Somit erreicht sich ein Mehrbedarf von insgesamt 30,80 Euro.im Monat für die ganze Familie.

Welcher Anspruch besteht?

Für Ehegatten, Alleinerziehende, Alleinstehende oder Partner in eheähnlichen Gemeinschaften beträgt der Mehrbedarf 2,3 Prozent des aktuellen Bürgergeld-Regelsatzes. Für Kinder und Jugendliche liegt er deutlich darunter.

Jobcenter verlangt Bescheinigung des Vermieters

Für den Mehrbedarf verlangt die Behörde eine Bescheinigung des Vermieters. Wer nicht will, dass der Vermieter erfährt, dass man Hartz IV bezieht, könnte dem Vermieter sagen, dass es sich hierbei um “Sozialleistungen” handelt, die beansprucht werden.

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Widerspruch stellen

Wurde der Mehrbedarf nicht beantragt oder enthält der Bescheid keinen Hinweis darauf, kann innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheides Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch muss sich nur darauf beziehen, dass der Mehrbedarf für die elektrische Warmwasserbereitung nicht berücksichtigt wurde.

Überprüfungsantrag

Ist die Widerspruchsfrist verstrichen, bleibt die Möglichkeit, einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X zu stellen. Mit diesem Antrag können zurückliegende Bewilligungszeiträume geltend gemacht werden.

Dabei wird der Leistungszeitraum eines Kalenderjahres geprüft und berücksichtigt. Betroffene sollten daher bis zum Ende dieses Jahres einen Überprüfungsantrag stellen, um vorenthaltene Leistungen geltend zu machen.

Muster für einen Überprüfungsantrag Warmwasser Mehrbedarf

Antrag auf Überprüfung Ihres Bescheides vom….
über Leistungen nach SGB II an meine Bedarfsgemeinschaft gemäß § 44 SGB X
Sehr geehrte Damen und Herren,
den o. g. Bescheid über Leistungen nach SGB II an meine Bedarfsgemeinschaft im Bewilligungszeitraum …..beantrage ich gemäß § 44 SGB X zurückzunehmen. Begründung: In meiner Küche und meinem Bad wird das Warmwasser durch Strom erhitzt. Das haben Sie im angefochtenen Bescheid nicht berücksichtigt. Ich beantrage daher die Überprüfung Ihres Bescheides sowie eine Nachzahlung des Mehrbedarfs für dezentrale Warmwasseraufbereitung nach § 21 Abs. 7 SGB II.

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