Fallstricke bei Hartz IV: Beschuldigter zahlte für Jobangebot oben drauf

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Schnell wird bei Hartz IV der Verdacht des “Sozialleistungsbetrug” erhoben, wenn bestimmte Meldungen gegenüber dem Jobcenter nicht zeitnah erbracht werden. Ein Familienvater aus Schalksmühle musste sich vor Gericht verantworten. Sein Vergehen war allerdings nicht planmäßiger Sozialbetrug. Das Problem war eher die schlechte Kommunikation zwischen Leistungsbezieher und Jobcenter.

Angeblicher Leistungsbezug

Wer Hartz IV Leistungen bezieht, muss aufpassen, nicht aus Unwissen- oder Arglosigkeit vor Gericht zu landen. Im vorliegenden Fall zeigte das Jobcenter einen Familienvater an, weil dem Sachbearbeiter in der Behörde angeblich eine Einkommensbescheinigung des Angeklagten aus Juni diesen Jahres vorlag.

“Er hat 377 EUR verdient”, so der Vorwurf der Behörde. Aufgrund dieser Einkünfte hätte der Beklagte 188 Euro weniger Hartz IV-Leistungen beziehen dürfen.

Weil das Jobcenter grundsätzlich davon ausgeht, dass Bezieher von Hartz IV Leistungen “absichtlich” vorübergehende Tätigkeiten nicht angeben, stellte die Behörde einen Strafantrag wegen angeblichen Betruges. Daraufhin landete der Fall vor Gericht.

“Ich habe kein Geld bekommen”

Vor dem Amtsgericht Lüdenscheid bat der Angeklagte zunächst um Aufklärung. „Ich habe kein Geld bekommen! Bei der Gebäudereinigungsfirma habe ich mich um eine Bescheinigung bemüht, damit ich einen Führerschein machen kann”, so der Angeklagte. Denn das Jobangebot funktioniere nur mit Führerschein. Einen entsprechenden Antrag wollte der Mann beim Jobcenter stellen. Doch daraus “kombinierte” das Jobcenter einen Leistungsbetrug.

Staatsanwaltschaft sowie der Richter sahen keine Veranlassung wegen der geringen Summe den Fall gänzlich aufzuklären. Denn die angebliche Schadenssumme lag unterhalb des Regelfalls für Betrugsanzeigen. Der Staatsanwalt beantragte daraufhin die Einstellung des Verfahrens.

Geldbuße dafür Einstellung des Verfahrens

Im Gegenzug erklärte der Angeklagte sich bereit, 200 Euro als Geldbuße von seinem geringen Regelsatz zu zahlen.

Das Jobcenter hingegen blieb dabei, die angeblich zu viel gezahlten Leistungen von den Regelleistungen abzuziehen. Das Gericht schloss sich der Auffassung der Staatsanwaltschaft an und stellte das Verfahren ein.

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