Nach Berechnungen der Berliner Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen werden nach der Anpassung der Sätze zum 1.1.2016 Hartz-IV-Bezieher/innen faktisch weniger zum Leben haben als noch 2005 beim Start des HartzIV-Systems.
Einschließlich der bevorstehenden Anpassung sind die Regelsätze seit 2005 kumuliert um insgesamt 16,2 Prozent gestiegen. Aber bereits im September 2015 lagen die allgemeinen Verbraucherpreise 17,3 Prozent über dem Niveau im Januar 2005. Einzelne Verbrauchspositionen, die für Hartz-IV-Bezieher besonders relevant sind, sind überdurchschnittlich teurer geworden:
Etwa Nahrungsmittel plus 26 Prozent und Strom plus 64 Prozent.
Der Bundesrat hat am 16.10.2015 der Rechtsverordnung der Regierung, in der die Regelsätze für das Jahr 2016 festgelegt sind, zugestimmt. Danach sollen die Regelsätze entgegen der Vorgabe des § 28 Abs. 1 SGB XII nicht neu ermittelt werden sondern nur nach 28a SGB XII fortgeschrieben werden.
Bei der Fortschreibung nach § 28 a SGB XII werden die Sätze anhand eines Mischindexes angepasst, in den zu 70 Prozent die Preisentwicklung und zu 30 Prozent die Nettolohnentwicklung einfließt. Der Anpassungsmechanismus hinkt der Zeit hinterher. Denn maßgebend ist die Veränderungsrate des Preis- und Lohnniveaus im Zeitraum Juli 2014 bis Juni 2015 im Vergleich zum Zeitraum Juli 2013 bis Juni 2014.
Der Mischindex beträgt 1,24 Prozent. Er liegt über der regelsatzrelevanten Preisentwicklung, die nur 0,7 Prozent beträgt. Die Einbeziehung der Nettolöhne (plus 2,5 %) erhöht diesmal die Anpassung. Im Ergebnis werden die Sätze nur minimal erhöht, zwischen fünf Euro (Alleinstehende) und drei Euro (Kinder unter 14 Jahren). Die Regelsätze gelten für das SGB II („Hartz IV“) und das SGB XII (Grundsicherung und Sozialhilfe). Die Anpassung wirkt sich auch auf die Mehrbedarfe aus. (aus A-Info)
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