Erwerbsminderungsrente: Wird das Eigenheim bei der EM-Rente angerechnet?

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Leser von gegen-hartz.de, die eine Erwerbsminderungsrente beantragen wollen, sorgten sich, ob Ihr Eigenheim und Ihr Erspartes auf die Rente angerechnet werden. Wird also die Rente gekรผrzt, oder verlieren Sie gar den Rentenanspruch, weil Sie zu viel Eigentum besitzen?

Wir beantworten diese Fragen in diesem Beitrag, zeigen Ihnen, wann es bei Erwerbsminderung eine Vermรถgensanrechnung gibt, und welcher Betrag bei einer Erwerbsminderungsrente tatsรคchlich begrenzt ist.

Erwerbsminderung und Rente

Zuerst einmal klรคren wir den Zustand einer Erwerbsminderung und den Anspruch auf eine Rente, denn offensichtlich hat die Verbindung von beiden fรผr Verwirrung gesorgt. Eine Erwerbsminderung ist eine Minderung der Leistungsfรคhigkeit bei der (Erwerbs-)Arbeit.

Die Leistungsfรคhigkeit prรผfen Mediziner und halten sie in รคrztlichen Gutachten fest. Wenn das Ergebnis lautet, dass Sie nur noch weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten kรถnnen, dann liegt eine volle Erwerbsminderung vor. Bei weniger als sechs Stunden Arbeitsfรคhigkeit pro Tag handelt es sich um eine teilweise oder halbe Erwerbsminderung.

Das ist eine von zwei Voraussetzungen, um bei der gesetzlichen Rentenversicherung eine Erwerbsminderungsrente beanspruchen zu kรถnnen. Die andere ist der grundsรคtzliche Rentenanspruch.

Diesen haben Sie, wenn Sie mindestens fรผnf Jahre Beitrรคge fรผr die Rentenversicherung geleistet haben. Dabei muss es sich in mindestens drei Jahren um Pflichtbeitrรคge gehandelt haben. Bei einem Berufsunfall oder einer Berufskrankheit als Ursache der Erwerbsminderung reicht bereits ein einmaliger Beitrag.

Erwerbsminderungsrente bedeutet also Erwerbsminderung plus Rentenanspruch.

Eine Versicherungsleistung und keine Sozialleistung

Diese Rente ist eine Versicherungsleistung. Sie erhalten die Rente, weil Sie in die Rente eingezahlt haben. Sie erhalten keine Sozialleistung aus Steuermitteln, weil Sie bedรผrftig sind. Deshalb spielt eine Vermรถgensanrechnung bei der Erwerbsminderungsrente รผberhaupt keine Rolle.

Es ist also vollkommen egal, ob Sie ein Eigenheim oder fรผnf Mietshรคuser besitzen, ob Sie eine Million Euro geerbt haben oder Graubrot kauen. Das alles hat nichts mit Ihrer Rente zu tun. Anders sieht es beim Hinzuverdienst aus.

Wie hoch ist der Hinzuverdienst bei einer Erwerbsminderungsrente?

Eine Erwerbsminderungsrente gleicht die Arbeitsstunden aus, die Sie zum Lebenserwerb nicht mehr leisten kรถnnen. Bei einer vollen Erwerbsminderungsrente entfallen bei einem Achtstundentag tรคglich mehr als fรผnf Arbeitsstunden, und bei einer halben Erwerbsminderungsrente mehr als zwei Arbeitsstunden.

Die Rentenversicherung geht -besonders bei einer teilweisen Erwerbsminderung – davon aus, dass Sie Ihr Restleistungsvermรถgen nutzen, um mit einer Erwerbsbeschรคftigung Ihren Bedarf zu decken.

รœber einer bestimmten Grenze wird Ihnen dabei der Hinzuverdienst angerechnet, also hauptsรคchlich das laufende Arbeitsentgelt. Diese Grenzen wurden deutlich erhรถht.

Ab Januar 2025 gilt eine jรคhrliche Hinzuverdienst-Grenze von rund 19.661 Euro. Bei Renten wegen halber Erwerbsminderung betrรคgt die Hinzuverdienst-Grenze doppelt so viel, also 39.322 Euro.

Bis zu diesen Betrรคgen wird Ihnen der Verdienst auf die jeweilige Rente nicht angerechnet. Was Sie darรผber verdienen, kรผrzt dann allerdings Ihre Rentenbezรผge.

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Vermรถgensanrechnung bei Erwerbsminderung in der Grundsicherung

Mรถglicherweise fรผhrten die Grenzen des Hinzuverdienstes zu der falschen Annahme, bei der Erwerbsminderungsrente wรผrde Vermรถgen angerechnet. Vielleicht liegt aber auch eine Verwechslung mit der Grundsicherung bei Erwerbsminderung vor.

Wenn Sie nรคmlich erwerbsgemindert sind und keinen Rentenanspruch haben, kommt fรผr Sie vermutlich die Grundsicherung infrage. Bei einer teilweisen Erwerbsminderung gelten Sie nach dem Sozialgesetzbuch II als erwerbsfรคhig, kรถnnen also Bรผrgergeld beantragen. Bei einer vollen Erwerbsminderung gelten Sie nicht mehr als erwerbsfรคhig und mรผssen Leistungen der Sozialhilfe beantragen.

Bei beiden gilt: Es sind Sozialleistungen. Diese Sozialleistungen zahlt der Staat und damit der Steuerzahler. Auf diese Sozialleistungen haben Sie nur dann einen Anspruch, wenn Sie hilfebedรผrftig sind, also Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln decken kรถnnen.

Deswegen findet sowohl beim Bรผrgergeld als auch bei der Sozialhilfe eine Vermรถgensanrechnung statt. Grundsicherung bei Erwerbsminderung lรคsst 10.000 Euro Vermรถgen zu, das Ihnen nicht auf die Leistungen angerechnet wird. Was darรผber liegt, kann dazu fรผhren, dass Sie keinen Anspruch auf die Sozialleistung haben, bevor dieses Geld nicht verbraucht ist.

Bei einer teilweisen Erwerbsminderung im Bรผrgergeld gilt ein Schonvermรถgen von 15.000 Euro (ein Vermรถgen in der Karenzzeit von sogar 40.000 Euro wird es in Zukunft nicht mehr geben).

Ein angemessenes Haus dรผrfen Sie behalten

Bei Grundsicherung bei Erwerbsminderung dรผrfen Sie Wohneigentum behalten, wenn Sie es selbst nutzen, und wenn es als angemessen gilt. Ein Einfamilienhaus bis zu 130 Quadratmetern fรผr einen Haushalt mit bis zu vier Personen gilt gewรถhnlich als angemessen, und pro weiterer Person kommen 20 Quadratmeter hinzu.