Die Dauer des Arbeitslosengeldes soll gekürzt werden

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Dem Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Steffen Kampeter, fordert, Arbeitslosengeld nur noch maximal ein Jahr auszuzahlen. Nach der gültigen Regelung können ältere Arbeitnehmer, die Gegenleistung für ihre in die Versicherung eingezahlten Beiträge bis zu zwei Jahre erhalten.

Sechs Monate bis zu zwei Jahre gibt es Arbeitslosengeld

Wer unter 50 Jahre alt ist ist und in den fünf Jahren vor der Arbeitslosmeldung zwar mehr als 12, aber weniger als 16 Monate gearbeitet hat, bekommt nach der gültigen Regelung Arbeitslosengeld nur für ein halbes Jahr. Ältere können hingegen bis zu zwei Jahre Arbeitslosengeld erhalten. Dafür müssen sie allerdings mindestens 58 Jahre alt sein und mindestens vier der fünf Jahre zuvor versicherungspflichtig gearbeitet haben.

Ein Jahr ist genug, um neu anzukommen

Kampeter sagt, ein Jahr Arbeitslosengeld wäre genug, um neu anzukommen und kurz genug, um nicht den Anschluss zu verlieren. Arbeitslosengeld länger auszubezahlen würde Menschen künstlich in der Warteschlaufe halten.

Was Kampeter verschwiegt: Arbeitslosengeld ist im Unterschied zu Bürgergeld oder Sozialhilfe eine Leistung der Sozialversicherung und keine Sozialleistung.

Arbeitslosengeld ist eine Versicherungsleistung

Wer Arbeitslosengeld bezieht, bekommt dieses nur, weil er zuvor Beiträge in die Arbeitlslosenversicherung eingezahlt hat. Das Prinzip ist das Gleiche wie bei der Rente oder bei der Krankenversicherung. Jemand zahlt ein und bekommt dafür eine Gegenleistung. Wer nichts einzahlt erhält auch keine Leistung.

Die Dauer der Leistung beruht auf dem Prinzip der Fairness

Es handelt sich bei zwei Jahren Arbeitslosengeld also keinesfalls um eine „Wohltat“, sondern um Fairness. Wer wenig eingezahlt hat, bekommt nur sechs Monate Arbeitslosengeld. Wer alt ist und also viel eingezahlt hat, der kann bis zu zwei Jahre Arbeitslosengeld bekommen.

Der Vertreter der Arbeitgeber fordert also, Arbeitnehmern das zu nehmen, was sie selbst eingezahlt haben. Gewerkschaften kritisieren solche Vorstöße scharf.

Einschnitte in den Sozialstaat sind verantwortungslos

So sagt Hans-Jürgen Urban von der IG-Metall, dass der Vorschlag völlig fehl gehe. Gerade jetzt seien Einschnitte in den Sozialstaat extrem verantwortungslos. Ältere seien häufig nicht wegen fehlender Motivation arbeitslos, sondern wegen fehlender Chancen auf dem Arbeitsmarkt.

Urban fordert die Arbeitgeber auf, zuerst bei sich selbst anzusetzen und gute Arbeit in Deutschland anzubieten, statt in Billiglohnbereiche auszuweichen, Standorte zu schließen und Qualifizierung einzustampfen.

Sozialverbände und Beschäftigte kritisierten die Hartz-IV-Regelungen bei ihrer Einführung als größten Angriff auf den deutschen Sozialstaat seit bestehen der Bundesrepublik.

Dies begründeten sie besonders damit, dass die damalige Bundesregierung durch Hartz-IV eine Sozialversicherungsleistung in eine Sozialleistung umwandelte.

Regelsatz statt Arbeitslosenhilfe

Zuvor gab es nämlich die Arbeitslosenhilfe. Wer in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hatte, erhielt eine gewisse Zeit Arbeitslosengeld und danach die geringere Arbeitslosenhilfe.

Hartz-IV löschte dann die Sozialversicherungsleistung Arbeitslosenhilfe und zahlte nur noch den Regelbedarf der Sozialleistung Grundsicherung aus.

Der Hauptgeschäftsführer der Arbeitgeberverbände schlägt die Axt wieder genau in dieser Kerbe, und Sozialverbände sehen in dem Vorschlag nichts anderes als einen weiteren Raub an sozialversicherten Arbeitnehmern.

Die Dauer des Arbeitslosengeldes für ältere Arbeitnehmer auf die Hälfte zu kürzen bedeutet faktisch, Ihnen die Beiträge zu stehlen, die sie in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben.