Der aktuelle blaue EU-Parkausweis bei Schwerbehinderung

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Der blaue EU-Parkausweis erlaubt es, auf Behindertenparkplätzen zu parken und an anderen Stellen, an denen Parken gewöhnlich verboten ist. Um diesen Ausweis zu erhalten, reicht es allerdings nicht, eine Behinderung zu haben, sondern es müssen konkrete Kriterien erfüllt sein.

Welche Vorteile hat der Parkauweis?

Mit dem blauen Parkausweis haben Sie das Recht, ihren Wagen auf Behindertenparkplätzen abzustellen, also den Parkplätzen mit Rollstuhl-Symbol.

Außerdem dürfen Sie mit Parkscheibe im eingeschränkten Halteverbot, im Zonen-Halteverbot und auf Anwohner-Parkplätzen bis zu drei Stunden parken. Sie dürfen während der Ladezeit in Fußgängerzonen parken und in verkehrsberuhigten Bereichen, wenn andere dadurch nicht eingeschränkt werden.

An gebührenpflichtigen Parkplätzen mit Uhr oder Parkscheinautomat zahlen Sie nichts.

Mit dem blauen EU-Parkausweis dürfen schwerbehinderte Berechtigte hier parken

  • auf Parkplätzen mit Rollstuhl-Symbol,
  • im eingeschränkten Halteverbot, im Zonen-Halteverbot und auf Anwohner-Parkplätzen bis zu 3 Stunden. Sie müssen eine Parkscheibe auslegen,
  • in Fußgängerzonen während der Ladezeit,
  • in verkehrsberuhigten Bereichen, wenn andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert werden,
  • an Parkuhren und Parkschein-Automaten, ohne Bezahlung.

Aber: Berechtigte dürfen meistens maximal 24 Stunden parken. Auf privaten Parkplätzen, wie bei Supermärkten, ist die maximale Parkdauer meistens sehr viel kürzer.

Welche Kriterien müssen Sie erfüllen, um den Ausweis zu erhalten?

Wenn auf der Rückseite Ihres Schwerbehindertenausweises ein aG steht, dann bedeutet das “außergewöhnlich gehbehindert” und berechtigt zu einem blauen Parkausweis. Die Buchstaben Bl im Ausweis bedeuten “blind”. Als Blinder (oder fast Blinder) haben Sie ebenfalls das Recht auf diesen Ausweis.

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Wenn Ihnen beide Arme oder Beine fehlen (Amelie) oder ihre Hände an den Schultern beziehungsweise die Füße an den Hüften gewachsen sind (Phokomelie) erhalten Sie ebenfalls den blauen Ausweis.

Wo stellen Sie den Antrag?

Einen blauen EU-Parkausweis beantragen Sie bei der jeweiligen Stadtverwaltung. Zuständig ist zum Beispiel das Straßenverkehrsamt oder das Ordnungsamt.

Was muss der Antrag enthalten?

Im Antrag eingereicht werden müssen der Schwerbehindertenausweis / Nachweis über die Behinderung, ein aktuelles Passbild und eine Vollmacht plus Personalausweis, wenn Sie den blauen Ausweis für jemand anders beantragen.

Dürfen auch andere den Parkausweis nutzen?

Der blaue Parkausweis ist auch für Menschen gedacht, die nicht selbst Auto fahren können. Hier können auch Ehepartner, Kinder oder Eltern den Ausweis beantragen. Diese dürfen den blauen Ausweis allerdings nur nutzen, wenn sie den Menschen mit Schwerbehinderung fahren.

Ein persönlicher Behindertenparkplatz

Ein blauer Parkausweis hilft darüber hinaus, wenn Sie einen persönlichen Behindertenparkplatz für Ihre Wohnadresse und Ihren Arbeitsplatz beantragen, einen “personenbezogenen Parkplatz”. Auf diesem Parkplatz dürfen nur Sie parken.

Dieser persönliche Behindertenparkplatz erhält ein Rollstuhlsymbol und dazu Ihre Parkausweisnummer.

Welche Kriterien müssen für einen persönlichen Parkplatz erfüllt sein?

Für einen persönlichen Parkplatz müssen Sie bei dem zuständigen Straßenverkehrsamt Unterlagen einreichen: Ihren Schwerbehindertenausweis, Ihren blauen Parkausweis, einen Arbeits- oder Ausbildunsgvertrag (am Arbeitsplatz), einen Mietvertrag (am Wohnort).

Außerdem müssen Sie begründen, warum Sie einen persönlichen Parkplatz benötigen. Die häufigste zutreffende Begründung ist die, dass es vor Ort nur selten freie Parkplätze gibt.

Wo gilt der blaue EU-Parkausweis?

Der blaue EU-Parkausweis gilt in allen Ländern der Europäischen Union und außerdem in Albanien, Aserbaidschan, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Estland, Georgien, Island, Jugoslawien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Mazedonien, Moldawien, Norwegen, Polen, Rumänien, Russland, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn, Ukraine und Weißrussland.