Bundeshaushalt 2024: Zu niedrige Bürgergeld-Regelsätze und kaum wirksame Kindergrundsicherung

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Das Bundeskabinett hat am 5. Juli 2023 den Bundeshaushalt für das Jahr 2024 beschlossen, doch diese Entscheidung stößt auf Kritik seitens der Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS). Die KOS ist der Ansicht, dass der Haushaltsplan die soziale Krise in Deutschland weiter verschärft, anstatt Lösungen für ihre Überwindung anzubieten. Insbesondere drei Punkte werden von der KOS als besonders problematisch hervorgehoben:

1.) Höhe des Regelbedarfs im Bürgergeld (SGB II) und bei den Sozialhilfeleistungen (SGB XII): Die geplante Anhebung des Eckregelbedarfs für Alleinstehende auf 537 Euro zum 1. Januar 2024 wird von der KOS als viel zu niedrig kritisiert.

Die jährliche Anpassung der Regelbedarfe berücksichtigt systematisch nicht die Preisentwicklung im zweiten Halbjahr, was dazu führt, dass die bereits erfolgte Anhebung des Eckregelsatzes um mehr als 11% aufgrund der hohen Inflationsrate in 2023 längst aufgezehrt ist.

Die Bürgergeld-Regelsätze sind generell viel zu niedrig angesetzt. Stattdessen solle ein Eckregelsatz von 725 Euro für volljährige Alleinstehende installiert werden, der auch die vollen Stromkosten abdeckt.

2.) Kindergrundsicherung: Die im Kabinettsbeschluss für das Jahr 2025 veranschlagten 2,5 Mrd. Euro Mehrkosten für die Kindergrundsicherung werden von der KOS als unzureichend bewertet. Die Bundesregierung geht selbst davon aus, dass nur ein Drittel der Anspruchsberechtigten die derzeitige Leistung, den Kinderzuschlag, erhalten.

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Es gibt wissenschaftliche Erkenntnisse, die zeigen, dass viele Berechtigte existenzsichernde Leistungen nicht beantragen, sei es aus Unkenntnis über die Zugangsmöglichkeiten oder aufgrund abschreckender Formulare und Antragsverfahren bei Jobcentern und Sozialämtern.

Die KOS sieht diese Situation als eine Verschärfung der Bildungsgerechtigkeit, da der Schulerfolg in Deutschland stark von den Einkommensverhältnissen der Eltern abhängig ist.

3.) Eingliederungsmaßnahmen für Arbeitslose und junge Erwachsene: Obwohl die Bundesregierung Verbesserungen zur Qualifizierung von Arbeitslosen, prekär Beschäftigten und Menschen ohne Berufsabschluss in das SGB II eingeführt hat, sind die dafür nötigen Eingliederungsmittel nicht erhöht, sondern sollen sogar gekürzt werden. Dies führt dazu, dass Betroffene nicht ausreichend Mittel für ihre Aus- und Weiterbildung sowie ihre Integration in den Arbeitsmarkt erhalten.

Die Kritik der KOS richtet sich auch gegen die offizielle Begründung des Sparkurses im Sozialbereich mit einem vermeintlichen Sparzwang bei den öffentlichen Ausgaben. Die KOS bemerkt, dass dieser Argumentationsansatz jedoch nicht angewandt wird, wenn es um den Militärhaushalt oder Geld für Unternehmer geht.

Die Ankündigung neuer milliardenschwerer Steuer- und Investitionshilfen für Unternehmen zeigt, dass diese scheinbar nicht von einem Sparzwang betroffen sind, obwohl die Gewinne der Unternehmen seit 2019 stark gestiegen sind, wie von der OECD festgestellt wurde.

Die KOS appelliert an die Bundesregierung, die soziale Krise ernsthaft anzugehen und angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um die Situation der Betroffenen zu verbessern.