Fast jede Änderung muss dem Jobcenter mitgeteilt werden, wenn Bürgergeld bezogen wird. Viele Änderungen haben auch eine Änderung der Leistungshöhe zur Folge. Daher sind einige wichtige Punkte zu beachten.
Das Jobcenter informieren
Mit einer Veränderungsmitteilung wird das Jobcenter über relevante Änderungen informiert, die die Leistungsgewährung oder persönliche Daten betreffen. Die meisten Veränderungen müssen der Leistungsbehörde unverzüglich mitgeteilt werden. Einige Änderungen müssen zusätzlich durch Belege nachgewiesen werden.
Eine Änderung der persönlichen Verhältnisse sollte am besten schriftlich erfolgen. Einige Veränderungen können auch persönlich oder telefonisch mitgeteilt werden. Besser ist aber immer der Schriftweg, damit man die Veränderungsmitteilung auch nachweisen kann.
Immer eine schriftliche Bestätigung einfordern
In einigen Fällen verschickt das Jobcenter Formulare, die ausgefüllt werden müssen. Wurde die neue Situation telefonisch oder persönlich mit dem Sachbearbeiter besprochen, sollte immer auf einer schriftlichen Bestätigung bestanden werden, damit die Behörde später nicht behaupten kann, die Änderungsmitteilung sei nicht erfolgt.
Wann muss eine Veränderungsmitteilung erfolgen?
In folgenden Fällen muss eine Veränderungsmitteilung an das Jobcenter sehr zeitnah erfolgen:
- Eine Nebenbeschäftigung wird demnächst aufgenommen
- Eine regulärer Job wird angefangen
- Es wird ein Umzug geplant
- Eine andere Sozialleistung wie z.B. Wohngeld und Kinderzuschlag wurden beantragt und soll den Arbeitslosengeld II Bezug ablösen
- Eine Hochzeit oder Scheidung stehen an
- Durch eine Krankheit steht man dem Arbeitsmarkt längere Zeit nicht mehr zur Verfügung
- Bei einer Schwangerschaft
- Ein Urlaub steht an (Antrag auf Ortsabwesenheit)
- Die Zusammensetzung der Bedarfsgemeinschaft ändert sich
- Der Partner oder die Kinder nehmen eine Tätigkeit auf
- Die Höhe der Miete ändert sich
- Vermögen- und Einkommensverhältnisse ändern sich
- Die Anzahl der Bedarfsgemeinschaft ändert sich
Weiter Mitteilungen wie die Änderung der Kontoverbindung, erhöhte Nebenkosten der Wohnung und höhere Heizkosten sollten dem Jobcenter ebenfalls schnellstens gemeldet werden, um einen Zahlungsausfall zu verhindern.
Wie viel Zeit hat man, um eine Änderung mitzuteilen?
Wer sich nicht sicher ist, ob eine Änderung der Verhältnisse dem Jobcenter mitgeteilt werden muss, sollte sich immer fragen, ob die Änderung auch eine Änderung des Leistungsbezugs zur Folge hat.
Achtung: Änderungsmitteilungen müssen “unverzüglich” erfolgen. Rechtlich bedeutet dies, dass die Mitteilung “ohne schuldhaftes Zögern” zu erfolgen hat. Daher ist es wichtig, die Änderungsmitteilung am Tag nach der Kenntnisnahme zu bearbeiten.
Wer also eine neue Arbeitsstelle hat, sollte das Jobcenter so schnell wie möglich über die Arbeitsaufnahme informieren. Spätester Meldetermin ist der erste Arbeitstag.
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Viele Veränderungsmitteilungen sind bedarfsrelevant
Die Veränderungsmitteilungen sind deshalb so wichtig, weil sie bedarfsrelevant sind. Die Leistungen werden von den Leistungsbehörden tagesgenau abgerechnet.
Wer hier nachlässig ist, riskiert Rückzahlungs- und Erstattungsansprüche des Jobcenters. Zudem erstatten die Behörden sehr schnell Strafanzeige wegen Sozialleistungsbetrugs. Diese Verfahren landen nicht selten vor Gericht. Auch dann, wenn eine Meldung aus Unwissenheit unterblieben ist.
Immer eine Bestätigung verlangen
Damit nicht im Nachhinein böswillige Absicht unterstellt werden kann, sollten alle Mitteilungen an das Jobcenter mit schriftlicher Bestätigung erfolgen. So kann auch nachgewiesen werden, dass die Mitteilung rechtzeitig erfolgt ist.
Wichtig: Für jede Person einer Bedarfsgemeinschaft muss eine eigene Änderungsmitteilung erfolgen. Eine Mitteilung für alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft wird von den Jobcentern häufig nicht akzeptiert. Eine Ausnahme ist die Umzugsmitteilung.
Was passiert, wenn die Veränderungsmitteilung nicht rechtzeitig erfolgte?
Erfolgt eine Veränderungsmitteilung nicht rechtzeitig, müssen die Betroffenen mit Rückforderungen oder der Einstellung der Bürgergeld-Leistungen rechnen.
Das Jobcenter stellt die Zahlungen beispielsweise ein, wenn angeforderte Unterlagen nicht eingereicht werden, weil sich das Einkommen geändert hat. Auch wenn eine neue Kontonummer dem Jobcenter nicht mitgeteilt wird, kann es zu Verzögerungen kommen.
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