Das Jobcenter muss dafür sorgen, dass das Bürgergeld spätestens am ersten Bank Werktag des Monats gutgeschrieben ist. Um diesen Zeitpunkt verlässlich einzuhalten, erfolgt die Überweisung bereits im Vormonat. Wann die Auszahlungstermine sind, erfahrt ihr hier.
Inhaltsverzeichnis
Auszahlungstermine für das Bürgergeld 2025 / 2026
2025 | 2026 |
Januar – 31.12.2024 (Di) | Januar – 31.12.2025 (Mi) |
Februar – 31.01.2025 (Fr) | Februar – 30.01.2026 (Fr) |
März – 28.02.2025 (Fr) | März – 27.02.2026 (Fr) |
April – 31.03.2025 (Mo) | April – 31.03.2026 (Di) |
Mai – 30.04.2025 (Mi) | Mai – 30.04.2026 (Do) |
Juni – 30.05.2025 (Fr) | Juni – 29.05.2026 (Fr) |
Juli – 30.06.2025 (Mo) | Juli – 30.06.2026 (Di) |
August – 31.07.2025 (Do) | August – 31.07.2026 (Fr) |
September – 29.08.2025 (Fr) | September – 31.08.2026 (Mo) |
Oktober – 30.09.2025 (Di) | Oktober – 30.09.2026 (Mi) |
November – 31.10.2025 (Fr) | November – 30.10.2026 (Fr) |
Dezember – 28.11.2025 (Fr) | Dezember – 30.11.2026 (Mo) |
Verzögerungen treten vor allem bei Sparkassen und Genossen-schaftsbanken
Die technische Abwicklung läuft über das SEPA Massenzahlungssystem. Bis 17 Uhr eingereichte Zahlungen sind am Folgetag auf dem Konto, weshalb der Überweisungstag nicht identisch mit dem Wertstellungstag sein muss.
Verzögerungen treten vor allem bei Sparkassen und Genossenschaftsbanken auf, wenn Feiertage nur regional gelten. Dann kann das Geld einen Kalendertag später aufscheinen, bleibt aber innerhalb der gesetzlichen Frist.
Bürgergeld Auszahlung: Was ist mit Wochenenden, Feiertagen und Silvester
Fällt der erste Tag eines Monats auf einen Samstag, Sonntag oder bundesweiten Feiertag, genügt es, wenn das Geld am darauffolgenden Werktag verfügbar ist. Um jedes Risiko auszuschließen, ver-anlassen viele Jobcenter die Überweisung schon zwei Tage früher.
Ein Sonderfall bleibt der 31. Dezember: Obwohl kein gesetzlicher Feiertag, schließen deutsche Banken früher; die Jobcenter buchen daher meist am 30. Dezember.
Auszahlung des Bürgergeldes per Scheck oder Barauszahlung
Wer kein Girokonto besitzt, kann einen Orderscheck erhalten. Dieser wird per Post zugestellt oder direkt im Jobcenter ausgegeben. Verzögerungen sind hier wahrscheinlicher, weil der Postversand nicht unter die Bank¬arbeitstage fällt. Barauszahlungen gibt es nur in echten Notlagen, etwa bei Pfändungen oder wenn das Konto wegen Überziehung gesperrt ist.
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Der ehemalige Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat angekündigt, dass es zum 1. Januar 2025 voraussichtlich keine Erhöhung der Regelsätze geben wird, weil die Inflationsrate stark gesunken sei. Sozialverbände kritisieren die Entscheidung und fordern eine neue Berechnungsformel. Ob 2026 eine Anhe-bung kommt, hängt von der Preis und Lohnentwicklung ab; erste Eckwerte werden im Herbst 2025 erwartet.
Was tun, wenn das Bürgergeld nicht überwiesen wird?
Erreicht das Bürgergeld am ersten Bankwerktag des Monats nicht das Konto, sollten Betroffene zuerst prüfen, ob die Buchung vielleicht erst nach den internen Tagesumsätzen ihrer Bank sichtbar wird. Taucht auch nach einer aktualisierten Kontoabfrage kein Geldeingang auf, empfiehlt es sich, noch am selben Vormittag telefonisch oder per E‑Mail das zuständige Jobcenter zu informieren und den Kontoauszug als Nachweis beizufügen.
Häufig lässt sich ein schlichtes Buchungs‑ oder Datenerfassungsproblem dann innerhalb weniger Stunden beheben, weil das Jobcenter eine sogenannte Nachüberweisung auslöst, die dank SEPA‑Eilzahlung spätestens am nächsten Werktag gutgeschrieben ist.
Bleibt die Klärung erfolglos oder liegt nachweislich ein Bearbeitungsfehler des Jobcenters vor, kann der Leistungsberechtigte einen Vorschuss nach § 42 Abs. 1 SGB II verlangen. Das Jobcenter ist verpflichtet, diesen Vorschuss noch am selben Tag bar auszuzahlen, wenn andernfalls existenzielle Verpflichtungen – etwa Miete oder Strom – nicht mehr gedeckt sind. Für den Weg zum Jobcenter genügt ein formloser schriftlicher Antrag, in dem auf die ausgebliebene Zahlung und die Dringlichkeit hingewiesen wird.
Lässt sich auch auf diesem Weg keine sofortige Hilfe erreichen, bleibt der Weg zum Sozialgericht. Ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz wird dort häufig noch am Tag des Eingangs entschieden. Voraussetzung ist, dass der Antragsteller seine akute Notlage durch Kontoauszüge, Mahnungen oder Räumungsandrohungen belegt. Das Gericht kann das Jobcenter verpflichten, unverzüglich einen Vorschuss zu zahlen oder die Leistung erneut anzuweisen.
Für die Zeit bis zur endgültigen Klärung empfiehlt es sich, Gläubiger – insbesondere Vermieter und Energieversorger – frühzeitig über den Zahlungsengpass zu informieren und um Stundung zu bitten.
Auch kurzfristige Darlehen nach § 24 Abs. 4 SGB II sind möglich, wenn ersichtlich ist, dass die reguläre Leistung nur vorübergehend ausbleibt. Wer wiederholt Probleme mit verspäteten Zahlungen hat, sollte die eigene IBAN sowie etwaige Pfändungs‑ oder Kontosperren prüfen lassen und gegebenenfalls in eine Schuldner‑ oder Sozialberatungsstelle gehen, um weitere Konto‑ oder Pfändungsschutzmaßnahmen einzuleiten.
Rechtliche Grundlage und Systematik der Vorauszahlung
Die Vorauszahlung ist in § 42 Abs. 1 SGB II geregelt. Sie gewährleistet, dass Leistungsberechtigte ihre Fixkosten pünktlich bedienen können.
Maßgeblich ist der Bankarbeitstag in Frankfurt a. M.; fällt der Kalendertag auf einen bundesweiten Feiertag oder ein Wochenende, rutscht die Überweisung einen Werktag nach vorn.
Die Jobcenter lösen den Auftrag oft schon am Vormittag aus, sodass die Buchung – je nach Kreditinstitut – noch am selben Tag erscheinen kann.
Wie gehts 2026 weiter?
Für 2026 ist keine Änderung im Auszahlungssystem geplant. Allerdings könnte die geplante „Neue Grundsicherung“ den Namen Bürgergeld ablösen. Leistungsempfängerinnen und empfänger sollten deshalb weiterhin die Monatsenden im Blick behalten, um Daueraufträge und Lastschriften auf den pünktlichen Geldeingang abzustimmen. Bei anhaltend niedriger Inflation ist denkbar, dass der Gesetzgeber – ähnlich wie 2025 – auch künftig saisonale Nullrundenvorsieht.