Die Regelsätze beim Bürgergeld decken lediglich den pauschalen Bedarf des alltäglichen Lebens ab. Wenn außergewöhnliche Belastungen auftreten, können Anträge beim zuständigen Jobcenter gestellt werden. Wann das Jobcenter einen Antrag auf Sonderbedarf für Kleidung gewähren muss, beschreiben wir nachfolgend in diesem Artikel.
Grundsätzlich ist die Anschaffung für Bekleidung im Regelsatz vorgesehen
Inhaltsverzeichnis
Im Grundsatz sieht der Regelsatz Aufwendungen für Bekleidung vor. Derzeit sind 41,65 Euro (8,3 Prozent) im Eckregelsatz (Alleinstehender) vorgesehen.
Das soll auch zum Beispiel für Winterbekleidung reichen. Anträge für eine Sonderausstattung können aber in bestimmten Lebenslagen gestellt werden.
Wenn eine Schwangerschaft vorliegt
Eine erste Ausstattung für das Baby, aber auch für die Bekleidung kann beim Jobcenter beantragt werden. Hierzu werden Geld- oder Sachleistungen seitens der Leistungsbehörde bewilligt.
Werdende Mütter können bei der ersten Schwangerschaft Geld für die Schwangerschaftsbekleidung beantragen. Aber auch für das Baby können Gelder für die Babykleidung und für die Ausstattung geltend gemacht werden. Siehe auch dazu: Schwangerschaft bei Hartz IV.
Sonderbedarf für Kleidung
Aber auch in anderen Lebenslagen können Bürgergeld-Beziehende einen Sonderbedarf beantragen. Das gilt immer dann, wenn außergewöhnliche Belastungen anstehen.
Im Allgemeinen liegt eine außergewöhnliche Situation vor:
- Wohnungsbrand
- Hochwasser (Einrichtung und Bekleidung wurden zerstört)
- Diebstahl der Kleidung
- starke Gewichtsabnahme (bei der Sie mehrere Kleidergrößen überspringen, beispielsweise wegen einer schweren Krankheit)
- nach einer Obdachlosigkeit ist keine Bekleidung vorhanden
- nach einer längeren Haft ist keine Bekleidung vorhanden
- weitere Belastungssituationen, die begründet sind
Anspruch auch für Aufstocker
Wer einen Job hat, aber mit Hartz IV aufstocken muss, hat ebenfalls Anspruch auf Sonderbedarf. Auf diese Leistungen haben alle Leistungsbezieher einen Rechtsanspruch.
Es kommt aber vor, dass das Jobcenter aufgrund der Einkünfte einen Antrag ablehnt. Das ist allerdings rechtswidrig, wenn eine Hilfebedürftigkeit vorliegt, wie auch das Sozialgericht in Dortmund urteilte (Az.: S 58 AS 4686/11).
Betroffene sollten bei Ablehnung einen Widerspruch einlegen und sich bei der Begründung auf das zitierte Urteil beziehen.
Anspruch auch ohne Bürgergeld
Auch wenn Menschen zu wenig Geld verdienen, können sie auch ohne Leistungs-Bezug Anträge auf Sonderbedarfe für Bekleidung stellen. Hier muss begründet werden, dass für die Anschaffung der außergewöhnlichen Lage finanzielle Mittel fehlen.
Wann wird kein Sonderbedarf für Bekleidung gewährt?
Die Jobcenter lehnen immer wieder Anträge auch ab. Das ist zum Beispiel dann der Fall:
- Festliche Bekleidung für Hochzeiten, Konfirmation oder Erstkommunion
- Neue Kleidung für Kinder, wenn sie zu schnell wachsen
- Bekleidung in Übergrößen
- Winterbekleidung
Diese Anschaffungen werden seitens der Jobcenter leider nicht übernommen. Denkbar sind allerdings zinslose Darlehen, das dann vom Regelsatz abgezahlt werden muss. Allerdings sind das dann sog. “Kannleistungen”. Das heißt, die Jobcenter sind dazu nicht verpflichtet.
Wie beantrage ich einen Kleidungsbedarf?
Um einen Sonderbedarf für Bekleidung zu stellen, müssen Antragsteller entweder in Schriftform einen formlosen Antrag mit Begründung stellen. Alternativ können auch Anträge mündlich beim zuständigen Sachbearbeiter im Jobcenter begründet und beantragt werden.
Bedarfssituation ist entscheidend
Entscheidend ist, dass die Behörde die Bedarfssituation richtig einschätzen kann. Wenn zum Beispiel bei einem Hochwasser nur der Kleiderschrank mit samt der Kleidung betroffen war, in. dem aber nur ein Wintermantel hing, wird auch nur die Neuanschaffung des Wintermantels gezahlt.
Entweder genehmigt das Jobcenter gemäß § 24 Abs. 3 SGB II Pauschalbeträge anhand der Angaben des Antragstellers und berücksichtigt dabei die Angaben des Bedürftigen oder die Behörde berücksichtigt die individuellen Bedürfnisse und berechnet diese entsprechend. Im Normalfall werden allerdings Pauschalbeträge gewährt.
Was kann beantragt werden?
Je nachdem wie der Bedarf ist, wird eine Grundausstattung T-Shirts, Hemden, Hosen, Pullover, Schlafanzug, Unterwäsche, Winterschuhe, Sommerschuhe, Hausschuhe sowie Winter- und Sommerjacken berücksichtigt. Zusätzlich haben Frauen einen Anspruch auf Blusen, Röcke und Kleider.
Anspruch auf Badebekleidung, Sportsachen sowie einen Anzug haben Leistungsbeziehende ab dem 15. Lebensjahr.
Grundsätzlich sind Anschaffungen von Gebrauchtkleidung zumutbar. Ausgenommen hiervon sind allerdings Badeanzug bzw. Badehose, Unterwäsche und Schlafanzug.