Bezieher von Arbeitslosengeld II (ALG II) können ein zinsloses Jobcenter-Darlehen erhalten. Denn es kann vorkommen, dass blöde Umstände zusammenkommen und sie mit ihrer Regelleistung in einem Monat nicht auskommen. Die Hartz IV-Regelleistungen decken nur das Existenzminimum ab.
So kommt es vor, dass Sie Ausgaben haben, die eigentlich von der Regelleistung zu bestreiten wären, Sie aber einfach nicht genug Geld dafür haben. Wenn in einem Monat die Waschmaschine kaputt geht und gleich im nächsten Monat der Kühlschrank ausfällt, ist schnell der Lebensunterhalt in Gefahr. In solchen Fällen springt das Jobcenter mit einem Darlehen ein.
Wann gewährt das Jobcenter Darlehen?
Inhaltsverzeichnis
Ein zinsloses Darlehen gewährt Ihnen das Jobcenter nur unter bestimmten Voraussetzungen. Dafür muss ein „unabweisbarer Bedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts“ (SGB II) bestehen, der weder durch Vermögen noch durch Spenden von Verwandten oder auf andere Weise gedeckt werden kann. Zudem das Jobcenter Ihnen kann im Rahmen sogenannter einmaliger Sonderleistungen ein Darlehen gewähren, wie beispielsweise für die Kosten von Schulbüchern.
Die Rückzahlung des zinslosen Darlehens erfolgt über Abzug von der Regelleistung, von der der Leistungsträger maximal 10 Prozent pro Monat zur Tilgung einbehalten darf (§ 23 Abs.1 S.3 SGB II).
Was ist ein unabweisbarer Bedarf?
Ein unabweisbarer Bedarf liegt beispielsweise vor, wenn der Kühlschrank defekt ist und ein neues Gerät angeschafft werden muss. Da der Hartz IV-Regelsatz sehr gering bemessen ist, haben Leistungsempfänger kaum die Möglichkeit, etwas von dem Geld für Ersatzanschaffungen o.ä. zu sparen. Liegt ein sogenannter unabweisbarer Bedarf vor wie bei einem defekten Kühlschrank, gewährt das Jobcenter dem hilfebedürftigen Antragssteller gemäß § 23 Abs. 1 SGB II ein Darlehen als Geldleistung in Höhe der tatsächlichen Anschaffungskosten oder als Sachleistung in Form des Kühlschranks. Die Darlehenshöhe richtet sich auch bei Letzterem nach den Anschaffungskosten.
Warum werden bei unabweisbarem Bedarf Darlehen gewährt?
Der monatliche Hartz IV-Regelsatz liegt derzeit bei 424 EUR für alleinlebende Personen. Neben den Kosten für die Ernährung, Bekleidung und Schuhe, Strom, Gesundheitspflege, die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs, Telefon und Post, Freizeitaktivitäten und Gaststättenleistungen müssen Sie von dem gering bemessenen Budget auch Einrichtungsgegenstände, Möbel, Haushaltsgeräte sowie deren Instandhaltung bezahlen. Dafür sind im Regelsatz pro Monat 26,14 EUR vorgesehen.
Da die Beträge insgesamt jedoch so gering bemessen sind, dass viele Hartz IV-Bezieher damit ihren alltäglichen Bedarf (fast) nicht decken können, stellen unvorhergesehene Kosten wie notwendige Reparaturen oder Anschaffung von Ersatzgeräten ein großes finanzielles Problem dar. Der Gesetzgeber hat deshalb vorgesehen, dass das Jobcenter bei einem unabweisbaren Bedarf ein zinsloses Darlehen in Höhe der tatsächlich anfallenden Kosten gewähren muss (§ 23 Abs. 1 SGB II).
Was gilt alles als unabweisbarer Bedarf?
In folgenden Fällen sollten Sie die Beantragung eines Darlehens vom Jobcenter in Betracht ziehen:
- Ersatzbeschaffung defekter Haushaltsgeräte (z.B. Kühlschrank, Waschmaschine),
- Nebenkostennachzahlungen oder Verzug bei der Bezahlung von Stromrechnungen (wenn andernfalls eine Abschaltung droht),
- Einmalige Sonderleistungen (z.B. Anschaffung eines Schreibtisches für ein Schulkind),
- Übernahme von Mietschulden (bei drohender Wohnungslosigkeit),
- Anschaffungs- oder Reparaturkosten für ein Kfz, das Sie für die Erwerbstätigkeit benötigen,
- Überbrückungsdarlehen bei finanziellen Lücken (z.B. Wechsel von ALG 2-Leistungsbezug zu Altersrente).
Was gilt alles nicht als unabweisbarer Bedarf?
Das Jobcenter gewährt keine Darlehen für Dinge, die nicht unbedingt im Alltag nötig sind.
- Fernseher gelten beispielsweise als nicht nötig, denn Sie können sich auch anderweitig über aktuelle Entwicklungen informieren und zur Unterhaltung ein Buch lesen.
- Spülmaschinen gelten im Allgemeinen als nicht notwendig. Denn Sie können auch per Hand spülen. Wenn Sie allerdings eine Großfamilie haben, können Sie versuchen, das Jobcenter zu einem Darlehen zu überreden.
Was sind Darlehen bei einmaligen Sonderleistungen?
Wenn eine zusätzliche finanzielle Belastung entsteht, die weder mit dem Regelsatz noch einem Mehrbedarf, den nur bestimmte Personengruppen beantragen können, gedeckt werden kann, ist unter bestimmten Voraussetzungen die Gewährung einer einmalige Sonderleistung in Form eines Darlehens möglich. Einmalige Sonderleistungen fallen nicht nicht unter den sogenannten Sonderbedarf, der wiederkehrend und regelmäßig besteht und meist als Zuschuss gewährt wird.
Auch die Erstausstattung einer Wohnung, für Kleidung oder bei der Geburt eines Kindes wird als Zuschuss und nicht als Darlehen gewährt. Kosten, die für eine Klassenfahrt anfallen, muss ebenfalls das Jobcenter in Form eines Zuschusses übernehmen.
Der Gesetzgeber geht bei einmaligen Sonderleistungen, die als Darlehen gewährt werden, beispielsweise von Kosten für Schulbücher (LSG NRW, Az. L 19 B 84/05 AS ER) oder für einen Schreibtisch eines Schulkindes (SG Aachen, Az. S 11 AS 96/06) aus.
Wie beantrage ich ein Darlehen beim Jobcenter?
Dafür ist keine feste Form vorgegeben. Sie können den Antrag frei formulieren. Schreiben Sie einfach Ihren Namen und Adresse auf ein Blatt Papier, dazu die Adresse des Jobcenters. Dann erklären Sie, dass Sie ein Darlehen beantragen, wofür Sie Geld brauchen, wie viel Sie brauchen und warum es sich in diesem Fall um eine absolute Notlage handelt, die Sie nicht selbst schultern können.
Wie zahle ich das Geld ans Jobcenter zurück?
Es ist wichtig, dass Sie sich darüber im Klaren sind, dass die erste monatliche Rückzahlungsrate bereits im Folgemonat der ersten Auszahlung fällig ist. Das Jobcenter behält sich die Tilgungsraten ein, hierdurch wird der ausgezahlte Regelsatz automatisch um den Rückzahlungsbetrag verringert. Der Rückzahlungsbetrag darf dabei jedoch 10 % des Regelsatzes nicht übersteigen. Erhalten Sie Ihr Darlehen im April 2018 und ist Ihr Regelsatz 416,- EUR (der Höchstsatz für Alleinstehende), darf das Jobcenter die Auszahlungen Ihrer Leistungen bereits ab Mai 2018 (Folgemonat der Darlehensauszahlung), bis zur vollständigen Rückzahlung des Darlehensbetrages um bis zu 41,60 EUR senken.
Auch bei mehreren laufenden Darlehensrückzahlungen dürfen die monatlichen Raten für die Rückzahlung von Darlehen insgesamt nicht mehr als 10 % Ihres Regelsatzes betragen. Ein Vorteil von Jobcenter-Darlehen: die Gewährung ist zinsfrei, wodurch Sie nur den tatsächlich gewährten Darlehensbetrag zurückzahlen müssen.
Kann ich mehrere Darlehen beim Jobcenter bekommen?
Ja. Und auch wenn Sie mehrere Darlehen bekommen, werden von Ihrer Regelleistung insgesamt nur 10 % einbehalten. Eine höherere Aufrechnung ist nicht erlaubt, das schreibt die Bundesagentur selbst in ihrer fachlichen Weisung zum relevanten § 42a SGB II.
Wie lange dauert es, bis ich Geld bekomme?
Schlechte Nachrichten: es kommt auf Ihren Sachbearbeiter an. Wenn das Jobcenter Ihren Antrag sechs Monate lang nicht bearbeitet, können Sie Untätigkeitsklage einlegen. Bis dahin sind Sie auf den guten Willen der Sachbearbeitung angewiesen. Unser Rat: Erklären Sie freundlich, dass Sie das Geld dringend sofort brauchen und bitten Sie darum, dass der Antrag umgehend bearbeitet wird. Haken Sie nach spätestens einer Woche nach.
Was mache ich, wenn das Jobcenter meinen Darlehensantrag ablehnt?
Sie stecken in einer finanziellen Notlage und das Jobcenter lehnt Ihren Darlehensantrag ab. Da ist guter Rat teuer. Sie haben das Darlehen ja überhaupt erst beantragt, weil Sie das Geld sofort brauchen, deswegen fällt in den meisten Fällen der langsame Weg über das Widerspruchsverfahren aus. Widerspruch sollten Sie aber trotzdem sofort einlegen. Gleichzeitig können Sie einen Antrag auf einstweilige Anordnung nach § 86 Abs. 2 SGG stellen und versuchen, das Jobcenter vor Gericht zur Zahlung zu zwingen.
Sollte ich Geld von Freunden und Familie leihen?
Bei Geld hört ja bekanntlich die Freundschaft auf – beachten Sie deswegen eine Grundregel bevor Sie sich von Freunden und Familie Geld leihen: Setzen Sie immer einen Darlehensvertrag auf. Sonst kann das Jobcenter das Geld als Einkommen betrachten und Ihnen die Leistungen kürzen. Dann können Sie womöglich das Geld nicht zurückzahlen und schaden Ihrem Verhältnis zum Geldgeber.
Im Darlehensvertrag muss stehen, wie viel Geld von wem an wen verliehen wird. Klare Rückzahlungsvereinbarungen müssen enthalten sein. Und die Vereinbarung muss getroffen werden bevor Sie Geld bekommen. Vereinbarungen im Nachhinein erkennt das Jobcenter nicht unbedingt an.
Sollte ich mir bei der Bank Geld leihen?
Um es kurz zu machen: Besser nicht. Seriöse Banken leihen Hartz 4-Empfängern selten Geld. Denn Sie haben kaum Sicherheiten anzubieten und Ihr Einkommen ist auch nicht pfändbar. Banken, die Ihnen Kredite anbieten, arbeiten wahrscheinlich unseriös. Lesen Sie das Kleingedruckte bevor Sie einen Kredit aufnehmen.
Quellen: