Hartz IV-Anspruch von Doktoranden

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Doktoranden haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Hartz IV
Nach dem erfolgreichen Studium noch die Promotion? Das รผberlegen sich die meisten Uni-Absolvent ganz genau, denn das Geld ist wรคhrend der Promotionszeit meist knapp. Bafรถg erhalten Doktoranden in der Regel nicht mehr und ein Gehalt aus der Arbeit nebenbei am Lehrstuhl reicht hรคufig nicht aus, um davon leben zu kรถnnen. Doktoranden sollten deshalb ihren Anspruch auf Hartz IV รผberprรผfen lassen.

Einkommen, Vermรถgen und Familienstand entscheiden รผber Hartz IV-Anspruch
Wรคhrend fรผr Studenten die Regelungen nach dem Bundesausbildungsfรถrderungsgesetz (Bafรถg) gelten und deshalb normalerweise kein Leistungsanspruch nach SGB II besteht, sind Doktoranden grundsรคtzlich Hartz IV-leistungsberechtigt. Dafรผr mรผssen die Promovierenden jedoch die Voraussetzungen gemรครŸ ยง7 SGB II erfรผllen, die einerseits vom Einkommen und dem vorhandenen Vermรถgen abhรคngen. Anderseits sind auch der Familienstand und die Lebenssituation ausschlaggebend. So haben allein lebende Erwachsene meist Anspruch auf Hartz IV-Leistungen, wenn sie weniger als 600 Euro pro Monat verdienen.

Zudem sind Doktoranden nur leistungsberechtigt, wenn ihr Vermรถgen einen bestimmten Freibetrag nicht รผberschreitet. Dieser betrรคgt 150 Euro pro Lebensjahr, so dass ein 30 Jรคhriger Doktorand รผber einen Freibetrag von 4.500 Euro verfรผgen kann. Ist das Vermรถgen hรถher, besteht erst dann Anspruch auf Hartz IV, wenn das Geld verbraucht ist und das Vermรถgen den Freibetrag nicht mehr รผberschreitet. (ag)