45 Jahre in die Rente eingezahlt – so hoch ist die Altersrente

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Wer 45 Jahre lang arbeitet, Beiträge zahlt und sich an den gängigen Leitbildern der Rentenversicherung orientiert, erwartet eine verlässliche Größenordnung für den Ruhestand. Spätestens beim Blick auf die Renteninformation kommt dann oft die nächste Frage: Was bedeutet „Brutto“ in Euro – und was bleibt nach Abzügen tatsächlich übrig?

Seit dem 1. Juli 2025 ist ein Entgeltpunkt 40,79 Euro wert. Diese Anpassung verändert jede Beispielrechnung, die auf Rentenpunkten basiert, unmittelbar – und damit auch die Ableitungen zur Nettorente.

Die Rentenformel bleibt gleich – die Stellschrauben ändern sich

Die gesetzliche Altersrente wird weiterhin über die bekannte Formel ermittelt: Entgeltpunkte × aktueller Rentenwert × Zugangsfaktor. An der Logik hat sich nichts geändert. Wer im Verhältnis zum Durchschnitt gut verdient, sammelt mehr Punkte; wer weniger verdient, sammelt weniger. Der Rentenwert übersetzt diese Punkte in Euro. Der Zugangsfaktor bildet ab, ob jemand früher, regulär oder später in Rente geht.

Im Alltag wird diese Formel oft unterschätzt, weil viele Menschen ihre eigene Rentenhöhe gedanklich eher an „Jahren im Job“ festmachen. Die Jahre zählen zwar, aber das Gewicht liegt auf dem, was in diesen Jahren beitragspflichtig verdient wurde.

Was ein Rentenpunkt 2025 bedeutet – und was „Durchschnittsverdienst“ heute ist

Ein Entgeltpunkt entspricht vereinfacht einem Jahr Arbeit mit einem Einkommen in Höhe des Durchschnittsentgelts. Für 2025 liegt dieses vorläufige Durchschnittsentgelt bei 50.493 Euro im Jahr, also rund 4.208 Euro brutto im Monat.

Wer in einem Jahr ungefähr diese Größenordnung verdient, erhält etwa einen Punkt. Wer dauerhaft darunter liegt, baut entsprechend weniger Rentenansprüche auf; wer darüber liegt, mehr.

Damit verschiebt sich schon die Ausgangslage gegenüber älteren Rechnungen: Der „Durchschnitt“ ist 2025 deutlich höher angesetzt als in vielen älteren Beispielen – und wer sein Gehalt daran misst, erkennt schneller, wie weit das eigene Einkommen tatsächlich vom Referenzwert entfernt ist.

Warum sehr hohe Einkommen nicht unbegrenzt mehr Rente bringen

Mehr Einkommen bringt nicht endlos mehr Rentenpunkte, weil Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze fällig werden. 2025 liegt sie bei 8.050 Euro brutto im Monat (96.600 Euro jährlich).

Einkommen oberhalb dieser Grenze erhöhen die Rentenbeiträge nicht weiter – und damit auch nicht die jährliche Punkteausbeute. Das spielt für die Praxis eine große Rolle: Wer weit über der Grenze verdient, kann den Lebensstandard im Alter meist nur mit zusätzlicher Vorsorge absichern, weil die gesetzliche Rente alleine den Abstand zum letzten Erwerbseinkommen typischerweise nicht schließt.

Aktualisierte Beispielrechnung: 45 Jahre Durchschnittsverdienst, regulärer Rentenbeginn

Für eine klare Orientierung nehmen wir – wie im Videoskript – eine idealisierte Erwerbsbiografie an: 45 Jahre gearbeitet, jedes Jahr ungefähr Durchschnittsentgelt, Rentenbeginn ohne Abschläge. Das ergibt 45 Entgeltpunkte und einen Zugangsfaktor von 1.

Mit dem seit 1. Juli 2025 geltenden Rentenwert ergibt sich damit eine monatliche Bruttorente von 45 × 40,79 Euro = 1.835,55 Euro. Das ist zugleich die Größenordnung, die häufig als „Standardrente“ bezeichnet wird, wenn 45 Jahre Durchschnittsverdienst unterstellt werden. Gegenüber dem Rentenwert vor der Anpassung (39,32 Euro) liegt diese Bruttorente um gut 66 Euro pro Monat höher.

Von der Bruttorente zur Nettorente: Kranken- und Pflegeversicherung sind spürbar

Entscheidend für den Alltag ist die Nettorente. In der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen Rentnerinnen und Rentner auf die gesetzliche Rente grundsätzlich den halben allgemeinen Beitragssatz und den halben Zusatzbeitrag ihrer Krankenkasse; die andere Hälfte trägt die Rentenversicherung.

Für eine verständliche Beispielrechnung kann man mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag 2025 von 2,5 Prozent rechnen. Zusammen mit dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent ergibt sich ein Gesamtbeitrag von 17,1 Prozent, wovon die Rentnerseite die Hälfte trägt. Das entspricht rechnerisch 8,55 Prozent der Bruttorente.

Auf die Beispielrente von 1.835,55 Euro angewendet sind das rund 156,94 Euro pro Monat für die Krankenversicherung.

Bei der Pflegeversicherung ist die Systematik für Rentenbeziehende strenger: Den Beitrag tragen sie grundsätzlich allein. Seit 1. Januar 2025 liegt der reguläre Beitragssatz bei 3,6 Prozent, für Kinderlose (ab 23) kommen Zuschläge hinzu.

Für die Beispielperson unterstellen wir,  dass Kinder vorhanden sind. Dann läge der Pflegeversicherungsbeitrag bei rund 66,08 Euro pro Monat.

Allein durch Kranken- und Pflegeversicherung sinkt die Beispielrente damit von 1.835,55 Euro brutto auf etwa 1.612,53 Euro – noch bevor Steuern berücksichtigt sind.

Besteuerung der Rente: Der Rentenbeginn entscheidet über den steuerpflichtigen Anteil

Die nachgelagerte Besteuerung sorgt dafür, dass Renten grundsätzlich steuerpflichtig sein können, aber nicht jede Rente automatisch zu einer Steuerzahlung führt. Maßgeblich ist zunächst der Besteuerungsanteil im Jahr des Rentenbeginns.

Für einen Rentenbeginn im Jahr 2025 beträgt er 83,5 Prozent; entsprechend sind 16,5 Prozent als Rentenfreibetrag vorgesehen, der als Eurobetrag festgeschrieben wird. Zusätzlich wirken der Werbungskosten-Pauschbetrag und der Sonderausgaben-Pauschbetrag sowie die abziehbaren Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge.

Für eine konsistente Beispielrechnung nehmen wir an, die Person geht 2025 regulär in Rente, hat keine weiteren Einkünfte und ist alleinstehend. Dann ergibt sich bei einer Jahresbruttorente von 22.026,60 Euro ein Rentenfreibetrag von rund 3.634 Euro.

Nach den pauschalen Abzügen und den abziehbaren Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen verbleibt ein zu versteuerndes Einkommen von rund 15.578 Euro. Daraus ergibt sich nach dem Einkommensteuertarif 2025 eine Einkommensteuer von ungefähr 600 Euro im Jahr, also etwa 50 Euro im Monat. Solidaritätszuschlag fällt in dieser Größenordnung typischerweise nicht an; Kirchensteuer ist in dieser Rechnung nicht enthalten.

Ergebnis: Was bleibt 2025 bei der „Standardbiografie“ netto übrig?

Unter diesen Annahmen ergibt sich aus der Beispielrente von 1.835,55 Euro brutto nach Kranken- und Pflegeversicherung sowie Einkommensteuer eine Nettorente von rund 1.562,50 Euro pro Monat. Auf Jahresbasis entspricht das etwa 18.750 Euro netto.

Diese Zahl ist keine Zusage, sondern eine Orientierung. Schon kleine Abweichungen ändern das Ergebnis: Ein höherer kassenindividueller Zusatzbeitrag erhöht den Krankenversicherungsabzug, Kinderlosigkeit kann den Pflegebeitrag steigern, weitere Einkünfte – etwa Betriebsrenten, Mieteinnahmen oder private Renten – verändern die Steuerlast und können je nach Art der Einnahmen auch weitere Sozialabgaben nach sich ziehen. Ebenso gilt: Wer nicht 45 Jahre durchgehend Durchschnitt verdient hat, landet bei weniger Entgeltpunkten und damit deutlich niedriger.

Tabelle: 45 Jahre gearbeitet – So viel Rente bekommt man

Nachfolgende Tabelle zeigt eine grobe Orientierung, welche monatliche Bruttorente nach 45 Beitragsjahren herauskommen kann, wenn das Einkommen über die gesamte Zeit in etwa konstant bleibt und eine Regelaltersrente ohne Zu- oder Abschläge beginnt. Für sehr hohe Einkommen gilt eine Deckelung, weil oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze keine zusätzlichen Rentenpunkte entstehen; deshalb bleibt das Ergebnis ab einem bestimmten Monatsbrutto gleich.

Von der Bruttorente gehen später in aller Regel noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie gegebenenfalls Einkommensteuer ab, sodass netto weniger übrig bleibt.

Monatliches Bruttoeinkommen (angenommen konstant) Monatliche Bruttorente nach 45 Jahren
2.500 € 1.091 €
3.000 € 1.309 €
3.500 € 1.527 €
4.208 € 1.836 €
5.000 € 2.181 €
6.000 € 2.617 €
7.000 € 3.054 €
8.050 € 3.512 €
9.000 € 3.512 €
10.000 € 3.512 €

Hinweise: Aktueller Rentenwert seit 1. Juli 2025: 40,79 € je Entgeltpunkt. Durchschnittsentgelt 2025 (vorläufig) in der Rentenversicherung: 50.493 € jährlich (entspricht 4.207,75 € monatlich). Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung 2025: 8.050 € monatlich.

Einordnung: Warum solche Rechnungen nützen – und wo sie schnell irreführen

Das stärkste Argument für eine konkrete Beispielrechnung ist ihre Klarheit: Sie zeigt, dass zwischen Brutto und Netto ein relevanter Abstand liegt und dass die Abzüge im Ruhestand nicht „Nebensache“ sind. Gleichzeitig ist die Standardbiografie selten. Teilzeitphasen, Arbeitslosigkeit, längere Krankheit, Kindererziehung, Zeiten ohne Beiträge oder längere Niedriglohnepisoden drücken die Punktzahl sichtbar.

Umgekehrt kann ein überdurchschnittliches, beitragspflichtiges Einkommen über viele Jahre die Entgeltpunkte erhöhen, allerdings nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze.

Wer eine seriöse Vorstellung von der eigenen Versorgung im Alter bekommen will, kommt deshalb um zwei Schritte nicht herum: den Blick auf die eigenen Entgeltpunkte in der Renteninformation und eine nüchterne Netto-Betrachtung, die Kranken- und Pflegeversicherung sowie die Steuerregeln des voraussichtlichen Rentenbeginns berücksichtigt.