Pflegegrad 1 bedeutet: kein Pflegegeld, keine Pflegesachleistungen. Mit smarten Bausteinen lรคsst sich dennoch spรผrbare Entlastung organisieren โ allen voran mit dem Entlastungsbetrag von 131 Euro pro Monat seit 01.01.2025. Wer die Regeln kennt, kombiniert zusรคtzlich Hausnotruf, Pflegehilfsmittel, Wohnungsumbauten, digitale Pflege-Apps und bei Bedarf hรคusliche Krankenpflege der Krankenkasse.
Inhaltsverzeichnis
Was mit Pflegegrad 1 tatsรคchlich drin ist
Der Entlastungsbetrag steht auch in Pflegegrad 1 zu. Er wird nach dem Erstattungsprinzip gezahlt: Rechnung einreichen, Geld zurรผckbekommen oder direkt รผber den Anbieter mit der Kasse abrechnen lassen. Unverbrauchte Betrรคge kรถnnen bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden.
Zusรคtzlich gibt es 42 Euro monatlich fรผr Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Wohnumfeldverbesserungen werden pro Maรnahme mit bis zu 4.180 Euro bezuschusst. Ein Hausnotruf wird in der Regel mit bis zu 25,50 Euro im Monat gefรถrdert.
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) sind mit bis zu 53 Euro monatlich inklusive Unterstรผtzungsleistungen mรถglich. In ambulant betreuten Wohngruppen kommt der Wohngruppenzuschlag von 224 Euro pro Monat hinzu. Bei vollstationรคrer Pflege gibt es in Pflegegrad 1 einen Zuschuss von 131 Euro monatlich.
Wofรผr der Entlastungsbetrag eingesetzt werden kann
Zugelassen sind anerkannte Angebote zur Unterstรผtzung im Alltag, etwa haushaltsnahe Hilfen, Alltagsbegleitung oder Betreuungsgruppen. Auch teilstationรคre Angebote wie Tages- oder Nachtpflege sowie Eigenanteile bei der Kurzzeitpflege kรถnnen darรผber laufen.
Besonderheit in Pflegegrad 1: Der Entlastungsbetrag darf auch fรผr notwendige Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes genutzt werden โ einschlieรlich kรถrperbezogener Pflege โ, sofern der Anbieter anerkannt ist. In den Pflegegraden 2 bis 5 ist das so nicht mรถglich.
Sinnvolle Kombinationsoptionen
Mit dem Entlastungsbetrag lassen sich in der Praxis zwei bis drei Stunden einfache Pflege oder Haushalt pro Monat รผber einen ambulanten Dienst finanzieren, vorausgesetzt, der Anbieter ist landesrechtlich anerkannt. Auch teilstationรคre Angebote wie Tages- oder Kurzzeitpflege werden bezahlbarer, weil der Entlastungsbetrag anteilig Hotel- und Investitionskosten abfedert โ so sind planbare Entlastungsphasen fรผr Angehรถrige mรถglich, obwohl Pflegegrad 1 keine eigenen Budgets hierfรผr hat.
Parallel laufen die 42 Euro fรผr Verbrauchs-Pflegehilfsmittel und der Zuschuss fรผr den Hausnotruf zusรคtzlich, ohne das 131-Euro-Budget anzutasten; Hygiene und Notfallkette bleiben damit gesichert. Einmalige Wohnumfeldverbesserungen senken den Pflegeaufwand dauerhaft, wรคhrend kleinere, wiederkehrende Hilfen weiterhin flexibel aus dem Entlastungsbetrag organisiert werden.
Digitale Pflegeaufwendungen
Digitale Pflegeanwendungen stรคrken die Selbststรคndigkeit, etwa durch Sturzprรคvention oder Gedรคchtnistraining, und passen damit gut zu den Zielen in Pflegegrad 1. Bei akuten Erkrankungen oder zur Sicherung der Behandlung kann der Arzt unabhรคngig vom Pflegegrad hรคusliche Krankenpflege verordnen; sie lรคuft รผber die Krankenkasse und ergรคnzt den Entlastungsbetrag sinnvoll.
Was nicht geht โ und was oft รผbersehen wird
Pflegegrad 1 hat keinen Anspruch auf Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Verhinderungs- oder teilstationรคre Pflegebudgets. Umwidmungen wie die 40-Prozent-Regel greifen erst ab Pflegegrad 2.
Entscheidend sind anerkannte Anbieter, saubere Belege und die Frist zum 30. Juni des Folgejahres. Wer in einer ambulant betreuten Wohngruppe lebt, kann den Wohngruppenzuschlag unabhรคngig von weiteren Leistungen in Pflegegrad 1 erhalten.
Wichtigste Betrรคge 2025 kurz erklรคrt
Der Entlastungsbetrag betrรคgt 131 Euro im Monat und ist flexibel einsetzbar, mit รbertrag bis zum 30.06. des Folgejahres. Fรผr Verbrauchs-Hilfsmittel stehen zusรคtzlich 42 Euro monatlich zur Verfรผgung. Ein Hausnotruf wird in der Regel mit bis zu 25,50 Euro pro Monat bezuschusst.
Wohnumfeldverbesserungen werden pro Maรnahme mit bis zu 4.180 Euro gefรถrdert. Digitale Pflegeanwendungen sind mit bis zu 53 Euro monatlich inklusive Unterstรผtzungsleistungen abrechenbar. In ambulant betreuten Wohngruppen gibt es einen Wohngruppenzuschlag von 224 Euro im Monat; bei Grรผndung ist eine Anschubfinanzierung von 2.613 Euro pro Person mรถglich. In der vollstationรคren Pflege erhalten Personen mit Pflegegrad 1 zudem einen Zuschuss von 131 Euro pro Monat.
Praxisbeispiel: Frau K.
Frau K., 81, Pflegegrad 1, lebt allein. Den Entlastungsbetrag von 131 โฌ nutzt sie fรผr eine anerkannte Alltagsbegleitung: einmal pro Woche leichte Haushaltshilfe und Einkaufen; der Dienst rechnet direkt mit der Pflegekasse ab, etwa 3โ4 Stunden monatlich ohne Vorfinanzierung. Parallel laufen Hilfsmittel zum Verbrauch (bis 42 โฌ) und ein bezuschusster Hausnotruf, sodass das 131-โฌ-Budget frei bleibt.
Im Juni bรผndelt sie angesparte Reste fรผr zwei Tage Tagespflege und deckt dort Hotel-/Investitionskosten. Ergebnis: spรผrbare Entlastung und planbare Pausen fรผr die Angehรถrigen โ ganz ohne Pflegegeld.