Der September 2025 bringt für Rentnerinnen und Rentner in Deutschland gleich mehrere entscheidende Neuerungen. Sie betreffen nicht nur den Auszahlungstag der Rente, sondern auch die Beiträge zur Pflegeversicherung, Fristen in der privaten Krankenversicherung, den Rentenzuschlag und den Beginn neuer Rentenarten. Wer die Details kennt, kann finanzielle Nachteile vermeiden und seine Ansprüche sichern.
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Rentenzahlung am 30. September 2025
Die Deutsche Rentenversicherung überweist die Renten regelmäßig am letzten Bankarbeitstag des Monats. Im September 2025 fällt dieser Tag auf Dienstag, den 30. September. Für die meisten Rentner bedeutet das: Das Geld steht spätestens an diesem Tag auf dem Konto.
Besonderheit: Wer bereits vor dem 1. April 2004 erstmals Rente erhalten hat, bekommt die Zahlung im Voraus. Diese Gruppe erhält die Oktober-Rente ebenfalls am 30. September 2025. Alle späteren Rentenbeginne werden „nachschüssig“ ausgezahlt – also am Monatsende für den laufenden Monat.
Frist für private Krankenversicherung endet
Rentnerinnen und Rentner, die privat krankenversichert sind und ihre Versicherung zum Jahresbeginn 2026 wechseln möchten, müssen spätestens bis zum 30. September 2025 kündigen. Maßgeblich ist die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist.
Achtung: Manche Verträge orientieren sich nicht am Kalenderjahr. Betroffene sollten ihre Unterlagen sorgfältig prüfen, bevor sie handeln. Ein voreiliger Wechsel kann Nachteile bringen.
Pflegeversicherung: Neue Beiträge greifen planmäßig
Seit Januar 2025 gelten höhere Beitragssätze in der Pflegeversicherung. Für Eltern liegt der Beitrag bei 3,6 Prozent, für Kinderlose bei 4,0 Prozent. In den Monaten Juli und August 2025 kam es noch zu Nachberechnungen und Rückerstattungen.
Ab September 2025 erfolgt der Abzug regulär und ohne Nachzahlungen direkt über die Rentenzahlung. Wer den neuen Zahlbetrag kontrollieren möchte, sollte die Abrechnungen der Rentenversicherung prüfen.
Rentenzuschlag wird erneut gezahlt
Seit Juli 2024 profitieren rund drei Millionen Rentner von einem zusätzlichen Zuschlag. Dieser erhöht bestimmte Bestandsrenten, vor allem bei Erwerbsminderungsrentnern. Auch im September 2025 wird der Zuschlag separat ausgezahlt – zwischen dem 10. und 20. des Monats.
Wichtig: Ab Dezember 2025 entfällt die getrennte Überweisung. Der Zuschlag geht dann dauerhaft in die reguläre Rentenzahlung ein. Rentner sollten daher im September ihre Kontoauszüge genau prüfen und gegebenenfalls Rücksprache mit der Deutschen Rentenversicherung halten.
Neue Renteneintritte ab September 2025
Mit dem neuen Monat beginnt für mehrere Jahrgänge der Anspruch auf verschiedene Rentenarten. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
- Altersrente für langjährig Versicherte: Wer zwischen dem 2. August 1962 und dem 1. September 1962 geboren ist, kann mit 63 Jahren und 35 Versicherungsjahren in Rente gehen. Der Abschlag beträgt 13,2 Prozent.
- Altersrente für schwerbehinderte Menschen: Für den Jahrgang 2. Oktober 1963 bis 1. November 1963 besteht die Möglichkeit, mit 61 Jahren und 10 Monaten in Rente zu gehen. Voraussetzung sind mindestens 35 Versicherungsjahre und ein anerkannter Grad der Behinderung von 50. Der Abschlag liegt bei 10,8 Prozent.
- Altersrente für besonders langjährig Versicherte: Personen, die zwischen dem 2. Februar 1961 und dem 1. März 1961 geboren sind, können mit 45 Versicherungsjahren abschlagsfrei in Rente gehen. Der früheste Rentenbeginn liegt hier bei 64 Jahren und sechs Monaten.
- Regelaltersrente: Für den Jahrgang 2. Juni 1959 bis 1. Juli 1959 gilt erstmals der Renteneintritt mit 66 Jahren und zwei Monaten. Hier genügt eine Mindestversicherungszeit von fünf Jahren.
Die genaue Berechnung hängt stets vom individuellen Versicherungsverlauf ab. Betroffene sollten rechtzeitig prüfen, ob die Wartezeiten erfüllt sind und wie sich eventuelle Abschläge auf die Rente auswirken.
Rentenerhöhung wirkt sich erstmals vollständig aus
Zum 1. Juli 2025 sind die Renten bundesweit um 3,74 Prozent gestiegen. Seit September zeigt sich dieser Zuwachs erstmals in voller Höhe, da die Rückrechnungen der Pflegeversicherung abgeschlossen sind. Der aktuelle Rentenwert liegt bei 40,79 Euro pro Entgeltpunkt. Viele Rentnerinnen und Rentner bemerken dadurch ein spürbar höheres Nettoeinkommen.
Handlungsempfehlungen für Rentner
Prüfen Sie Ihre Kontoauszüge im September sorgfältig.
Achten Sie besonders auf die getrennte Auszahlung des Rentenzuschlags.
Kontrollieren Sie die Höhe der Pflegeversicherungsbeiträge.
Überlegen Sie rechtzeitig, ob ein Wechsel der Krankenversicherung sinnvoll ist.
Lassen Sie sich vor einem Rentenantrag oder einer Kündigung juristisch oder fachkundig beraten.