Rentner aufgepasst: Stromkosten Zuschuss kommt ab 2026

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Die Bundesregierung plant ab 2026 eine spürbare Entlastung bei den Stromkosten. Geplant ist ein Zuschuss von 6,5 Milliarden Euro für die Übertragungsnetzkosten, der die Netzentgelte dämpfen und so die Stromrechnungen senken soll.

Der Vorstoß befindet sich jedoch als Gesetzesentwurf in der Ressortabstimmung und wäre – bei erfolgreichem parlamentarischem Verfahren – ab 2026 wirksam.  Rentnerinnen und Rentner sowie alle anderen Verbraucher werden dadurch entlastet.

Wie die Entlastung funktioniert

Netzentgelte sind ein zentraler Preisbestandteil des Stroms. Sie vergüten den Betrieb der Stromnetze und werden von den Netzbetreibern erhoben, bevor Energieversorger sie an Haushalte weiterreichen.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die vier Übertragungsnetzbetreiber 2026 insgesamt 6,5 Milliarden Euro erhalten.

Dieser Betrag ersetzt einen Teil ihrer kalkulierten Netzkosten, wodurch die Grundlage für die Netzentgelte sinkt. In der Folge werden die gesenkten Übertragungsnetzentgelte in die nachgelagerten Verteilnetzentgelte einfließen – und damit bis zur Endkundenrechnung wirken.

Die Zahlungen sollen in zehn gleichen Monatsraten zwischen Februar und November 2026 erfolgen.

Was Haushalte voraussichtlich merken

Wie stark die Entlastung auf der Rechnung spürbar wird, hängt vom individuellen Verbrauch, der regionalen Netzsituation und dem jeweiligen Tarif ab. Politisch wird mit einer dämpfenden Wirkung um etwa zwei Cent pro Kilowattstunde gerechnet.

Für einen Musterhaushalt mit 5.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch entspräche das grob einer Entlastung im Bereich um 100 Euro pro Jahr; bei 3.500 Kilowattstunden wären es rund 70 Euro.

Diese Größenordnung ist eine Näherung auf Basis öffentlich genannter Effekte. Die tatsächliche Entlastung kann je nach Region und Anbieter abweichen.

Warum der Staat nicht die Stromsteuer senkt

Lange stand eine Senkung der Stromsteuer zur Debatte. Diese Option ist für Privatkundinnen und -kunden jedoch vorerst vom Tisch.

Stattdessen konzentriert sich die Regierung auf die Netzentgelte. Verbraucherschützer hatten zuvor kritisiert, dass Entlastungen zu stark auf die Industrie fokussiert seien und Haushalte leer ausgingen. Der nun gewählte Zuschuss adressiert explizit die Netzkosten, von denen alle Stromkundinnen und -kunden betroffen sind.

Bedeutung für Rentnerinnen und Rentner

Rentenhaushalte sind von gestiegenen Energiepreisen überproportional betroffen, weil sie oft ein fixes Budget haben und Einsparpotenziale durch Effizienzmaßnahmen begrenzt sind.

Eine dämpfende Korrektur der Netzentgelte wirkt unmittelbar auf den Grundpreis- und Arbeitspreisanteil der Rechnung und kann so monatliche Belastungen reduzieren. Entscheidend ist, dass Versorger die niedrigeren Netzkosten vollständig und zeitnah weitergeben.

Rechtlich ist die Netzentgelt-Senkung systemisch angelegt, das heißt: Sie senkt die kalkulierten Erlöse der Netzbetreiber und muss über die Entgeltsystematik bis zur Letztverbraucherin durchschlagen.

Zeitplan und nächste Schritte

Der Entwurf liegt in der Ressortabstimmung. Im Anschluss bedarf es der Beschlussfassung im Kabinett und des parlamentarischen Verfahrens. Parallel bereiten Übertragungs- und Verteilnetzbetreiber jedes Jahr im Herbst ihre Entgelte für das Folgejahr vor.

Üblicherweise werden vorläufige bundeseinheitliche Übertragungsnetzentgelte Anfang Oktober veröffentlicht, die Verteilnetzentgelte bis Mitte Oktober. Der Zuschuss ist so angelegt, dass er in diese Kalkulationen einfließt und dadurch ab 2026 auf den Rechnungen wirksam werden kann.

Was auf Ihrer Rechnung steht – und worauf Sie achten sollten

Stromrechnungen setzen sich aus Energiepreis, Netzentgelten, staatlich veranlassten Umlagen und Steuern zusammen. Der geplante Zuschuss zielt ausschließlich auf den Netzentgelt-Block.

Bei Tarifen mit „Preisgarantie“ müssen Versorger staatlich veranlasste Änderungen der Netzentgelte in der Regel weiterreichen; die Garantie bezieht sich meist auf den Energiepreisanteil.

Wer ab 2026 Abrechnungen prüft, sollte deshalb auf die ausgewiesenen Netzentgelte und etwaige Preisblätter achten. Weichen die veröffentlichten Netzentgelte vom Vorjahr deutlich nach unten ab, sollte sich das – bei sonst gleichen Komponenten – im Gesamtpreis widerspiegeln.

Grundlage hierfür ist die netzentgeltersetzende Wirkung des Zuschusses, die laut Entwurf ausdrücklich vorgesehen ist.

Stromkosten im europäischen Vergleich

Strompreise schwanken in Europa erheblich. Auch wenn Punkt-zu-Punkt-Vergleiche nur bedingt aussagekräftig sind, gilt: Deutschland war in den vergangenen Jahren oft im oberen Bereich.

Mit der Entlastung über die Netzentgelte will die Bundesregierung die Kostenbelastung bremsen, ohne in die Preisbildung des Energieanteils direkt einzugreifen.

Ob dies reicht, um im Wettbewerbs- und Haushaltsvergleich merklich aufzuschließen, hängt neben dem Netzkostenpfad auch von Großhandelspreisen, Ausbau- und Investitionsbedarfen im Netz sowie regulatorischen Entscheidungen ab. Die Wirkung der Maßnahme ist daher vor allem dämpfend und stabilisierend – nicht disruptiv.

Offene Punkte und Unsicherheiten

Die parlamentarische Beratung kann Änderungen bringen, etwa beim Volumen, beim Finanzierungsweg oder bei den Modalitäten der Auszahlung. Zudem bleiben regionale Unterschiede bestehen, da Verteilnetze je nach Struk­tur unterschiedlich kostenintensiv sind.

Schließlich tragen Marktbewegungen beim Energiepreis dazu bei, ob eine Entlastung „gefühlt“ ankommt. All das ändert nichts am Grundmechanismus: Wird die Erlösobergrenze der Netzbetreiber durch Bundeszuschüsse abgesenkt, reduziert dies strukturell die Netzentgelte und wirkt damit entlastend auf die Endkundenpreise.

Zuschuss von 6,5 Milliarden Euro wird bei Rentnerinnen und Rentner ankommen

Der geplante Zuschuss von 6,5 Milliarden Euro ist ein gezielter Eingriff in den Kostentreiber Netzentgelte und kann Haushalte – darunter Millionen Rentnerinnen und Rentner – ab 2026 spürbar entlasten.

Die erwartete Größenordnung bewegt sich, je nach Verbrauch, im zweistelligen bis niedrigen dreistelligen Euro-Bereich pro Jahr. Entscheidend werden der parlamentarische Fortgang, die Einpreisung durch die Netzbetreiber im Herbst 2025 und die konsequente Weitergabe durch die Versorger sein.

Der Zuschuss ist kein Allheilmittel gegen hohe Strompreise, aber ein relevanter Baustein, um das Kostenniveau zu stabilisieren und den finanziellen Druck auf Haushalte zu mindern.