Schwerbehinderung: Günstig Bahn fahren mit Grad der Behinderung

Mit einem Grad der Behinderung ab 70 oder einer vollen Erwerbsminderung bietet die Deutsche Bahn deutlich reduzierte Preise für den BahnCard an. Auch weitere Vorteile sind mit einer Schwerbehinderung beim Bahnfahren möglich, unter anderem deutliche Rabatte bei Sparpreisen und das Nutzen von ICE und IC / EC.

Welche Vergünstigungen Sie konkret in Anspruch nehmen können, und worauf Sie achten müssen, um solche Ermäßigungen zu erhalten, das zeigen wir Ihnen in diesem Beitrag.

Nachteilsausgleiche zur besseren Teilhabe

Als Mensch mit Schwerbehinderung haben Sie gesetzliche Nachteilsausgleiche, um Ihnen eine gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen. Die Deutsche Bahn sorgt freiwillig dafür, dass der zusätzliche Aufwand, den Sie wegen Ihrer Einschränkungen haben, abgemildert wird.

So erhalten Sie die BahnCard 50 ab einem Grad der Behinderung von 70 zum ermäßigten Preis, um sie finanziell zu entlasten und ebenso, um mehr Barrierefreiheit zu ermöglichen. Auch bei der BahnCard 25 gelten Vergünstigungen für Menschen mit Schwerbehinderung.

Wieviel kostet die ermäßigte BahnCard 25

Die BandCard 25 bietet 25 Prozent Rabatt auf Sparpreise und Flexpreise innerhalb Deutschlands. Sie kostet vergünstigt 40,90 Euro für die zweite Klasse und 81,90 Euro für die erste Klasse.

Sie gilt in ICE, IC/EC, ÖBB Nightjet und Nahverkehr wie IRE, RE, RB und S-Bahn. Zahlreiche Verkehrsverbünde akzeptieren die BahnCard 25 und bieten mit dieser zusätzliche Vergünstigungen bei Verbundtarifen.

Vergünstigungen bei der BahnCard 50

Ebenfalls ab einem Grad der Behinderung von 50 gelten auch bei der BahnCard 50 Ermäßigungen. Mit dieser BahnCard beträgt der Rabatt bei Flexpreisen innerhalb Deutschlands 50 Prozent und bei Sparpreisen 30 Prozent.

Sie kostet ermäßigt für die zweite Klasse 122,00 Euro und für die erste Klasse 241,00 Euro. Wie die BahnCard 25 gilt auch die BahnCard 50 in ICE, IC / EC, Nightjet und in Nahverkehrszügen. Auch sie wird von vielen regionalen Verkehrsverbünden anerkannt, und dies führt zu weiteren Vergünstigungen.

Kostenloses Fahren mit Wertmarke

Menschen mit Schwerbehinderung können darüber hinaus weitere Vergünstigungen der Deutschen Bahn erhalten und außerdem im Personennahverkehr. Dazu gehören kostenfreie Fahrten im Nahverkehr mit einem gültigem Schwerbehindertenausweis und einer darin enthaltenen Wertmarke.

Im öffentlichen Personennahverkehr müssen Sie mit der Wertmarke kein Ticket lösen und dieses auch nicht bezahlen.

Die Deutsche Bahn informiert: „Schwerbehinderte Personen (auch Kinder), die einen Schwerbehindertenausweis mit einer Wertmarke besitzen, können im Nahverkehr kostenfrei fahren. Dies gilt in allen Nahverkehrszügen der Deutschen Bahn (IRE, RE, FEX, MEX, RB und S-Bahnen); in Nahverkehrszügen anderer Eisenbahnunternehmen sowie auf Verbundstrecken in öffentlichen Verkehrsmitteln.“

Einige weitere Vergünstigungen

Die Deutsche Bahn bietet Menschen mit Behinderung zahlreiche weitere Vergünstigungen. Oft sind diese von bestimmten Merkzeichen und / oder der spezifischen Einschränkung abhängig.

Zum Beispiel können mit dem Merkzeichen B im Schwerbehindertenausweis auch Ihre Begleitperson und Ihr Assistenzhund kostenfrei mitfahren. Ihre orthopädischen Hilfsmittel wie Rollstuhl, Rollator oder Gehhilfe werden in der Deutschen Bahn kostenlos befördert.