Parken für Rentner mit Schwerbehinderung: Diese Rechte kennen viele nicht

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Viele Rentnerinnen und Rentner mit Schwerbehinderung verzichten täglich auf Möglichkeiten, die ihnen gesetzlich zustehen. Ein spezieller Parkausweis bietet erhebliche Entlastung im Alltag – etwa durch das Parken im Halteverbot oder auf gekennzeichneten Flächen in unmittelbarer Nähe zu Arztpraxen und Behörden.

Die Voraussetzungen für diese Erleichterungen sind jedoch nicht jedem bekannt – und auch nicht ganz einfach.

Was viele nicht wissen: Es reicht nicht aus, einfach einen Schwerbehindertenausweis zu besitzen. Entscheidend sind bestimmte Merkzeichen und eine konkret nachgewiesene Einschränkung der Mobilität. Zwei Ausweisformen eröffnen Betroffenen unterschiedliche Möglichkeiten – aber auch unterschiedliche Hürden bei der Beantragung.

Zwei Wege zur Parkerleichterung – und viele Stolperfallen

Der sogenannte orangefarbene Parkausweis ist innerhalb Deutschlands gültig. Er erlaubt es unter anderem, im eingeschränkten Halteverbot zu parken oder Stellflächen zu nutzen, die eigentlich für Anwohner reserviert sind.

Voraussetzung ist jedoch, dass der Betroffene sowohl das Merkzeichen „G“ (für erhebliche Gehbehinderung) als auch „B“ (für die Notwendigkeit einer Begleitperson) nachweisen kann. Zusätzlich muss eine schwere Funktionsstörung vorliegen – etwa an den Beinen, der Wirbelsäule oder inneren Organen, die das Gehen deutlich einschränkt.

Wer diese Kriterien erfüllt, kann sich mit dem orangefarbenen Ausweis viele Wege verkürzen. Doch gerade ältere Menschen wissen häufig nicht, dass sie dafür selbst aktiv werden müssen – und nicht automatisch berücksichtigt werden.

Der zweite, weitreichendere Weg ist der blaue EU-Parkausweis. Dieser erlaubt das Parken auf speziell ausgewiesenen Behindertenparkplätzen mit Rollstuhlsymbol – etwa vor Supermärkten oder Arztpraxen. Er wird Personen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen „aG“) oder mit Blindheit ausgestellt.

Der Vorteil: Der Ausweis gilt europaweit und ermöglicht ein barrierefreieres Leben über Landesgrenzen hinweg. Die Hürden für die Ausstellung sind allerdings höher, was ihn nur für eine engere Personengruppe zugänglich macht.

Der Grad der Behinderung entscheidet nicht allein

Ein häufiges Missverständnis besteht darin, dass allein der Grad der Behinderung (GdB) über die Parkerleichterung entscheidet. Doch das ist nicht der Fall. Vielmehr kommt es auf das konkrete Ausmaß der Bewegungseinschränkung und die zugewiesenen Merkzeichen an.

Ein hoher GdB, etwa 80 oder 90, reicht nicht aus, wenn keine außergewöhnliche Gehbehinderung oder Blindheit vorliegt. Das führt in der Praxis dazu, dass viele potenziell Anspruchsberechtigte durchs Raster fallen – nicht aus Mangel an Bedürftigkeit, sondern aufgrund fehlender Informationen oder formaler Kriterien.

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Es gibt jedoch eine dritte Möglichkeit – für alle, die keine der beiden Ausweisformen erhalten, aber dennoch stark eingeschränkt sind. In solchen Fällen kann bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde eine individuelle Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Voraussetzung ist eine erhebliche Einschränkung der Mobilität, etwa infolge chronischer Erkrankungen, schwerer Herz-Kreislauf-Leiden oder anderer belastungsabhängiger Beschwerden.

Die Entscheidung liegt im Ermessen der Behörde. Häufig werden ärztliche Atteste oder Berichte des Versorgungsamts verlangt. Wer sich unsicher ist, sollte vorab Beratung einholen – etwa bei Sozialverbänden, Behindertenbeauftragten der Kommunen oder spezialisierten Fachanwälten.

So funktioniert die Beantragung

Der erste Schritt zur Parkerleichterung beginnt beim eigenen Schwerbehindertenausweis. Dort sollten Betroffene prüfen, ob relevante Merkzeichen eingetragen sind. Ist dies der Fall, kann bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde ein Antrag gestellt werden. Je nach Ausweisart sind weitere Unterlagen wie ein Passbild oder medizinische Nachweise erforderlich.

Wichtig ist, sich nicht von bürokratischen Hürden abschrecken zu lassen – denn viele Anträge scheitern nicht an der Berechtigung, sondern am Aufwand.

Oft fehlt es an klaren Informationen. Dabei können schon kleine Hinweise – etwa vom Hausarzt, vom Sozialdienst oder aus einer Selbsthilfegruppe – den Anstoß geben, das Verfahren anzustoßen.

Konkrete Vorteile für den Alltag

Für viele Rentner ist der Weg vom Auto bis zur Arztpraxis oder zum Supermarkt eine Herausforderung. Wer etwa auf einen Rollator angewiesen ist oder Atemprobleme hat, profitiert enorm davon, näher am Ziel parken zu können. Parkerleichterungen ermöglichen das Abstellen des Fahrzeugs in Zonen, die anderen Autofahrern verwehrt bleiben – und sparen dadurch wertvolle Kraft und Zeit.

Besonders in Städten, wo Parkplätze knapp und Wege lang sind, kann ein Parkausweis darüber entscheiden, ob Betroffene selbstständig mobil bleiben oder auf Hilfe angewiesen sind. Das ist nicht nur eine Frage der Bequemlichkeit, sondern der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.